hartz 4 kdu -bürgergeld kdu

Begonnen von Wolle, 16. September 2022, 14:52:18

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dusselpassinhaber

Zitat von: Yasha am 18. September 2022, 02:55:00
Zitat von: dusselpassinhaber am 18. September 2022, 02:28:50Entschuldige bitte aber ich kann den Kontext dieses Zitates nicht herstellen.

Kein Wunder. :wand:  -denn die eigentliche Begründung fehlt bislang, nach meiner Meinung.

Der Neukunde bzw. erneute Neukunde ist bzw. wäre nur einer, der folgende Voraussetzungen dazu erfüllt:

ZitatWenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben,

siehe  -hilfsweise JC Essen:

https://www.essen.de/leben/soziales_und_arbeit/jobcenter/neukundenbereich_erstmeldung.de.html

Wo der Abstand zum vorherigen Antrag kürzer wäre -da bleibt der Kunde Bestandskunde. Zählt ( noch) nicht zu den Neukunden.Das ist bundesweit so.

Darum wäre eine Abmeldung von ein paar Tagen sinnlos. Auch nach erneuter Anmeldung.

Unabhängig davon bleibt das SGB II erhalten  -mit einigen Ergänzungen zum Bürgergeld. Voraussichtlich. 

Danke für deine Einordnung.

Yavanna

 :lachen:  :wand:
Sorry, wusste nicht, dass ich auf Kita Niveau schreiben muss...

Es ist nicht das Hartz IV Buch und wird auch nicht das Bürgergeld Buch. Es ist und bleibt das Sozialgesetzbuch II.

Daher gelten die Voraussetzungen WBA, Neuantrag,  Erstantrag weiterhin,  egal wie die erhaltene Leistung genannt wird