Kontoauszüge vorlegen, wenn man nicht mehr ALG II erhält, innerhalb einer BG ?

Begonnen von FrNanunana, 14. September 2022, 19:08:18

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FrNanunana

Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
In einem haushalt (Bedarfsgeminschaft) leben die Eltern mit ihrem Soh (22 J).
Die Eltern beziehen beide ALG II , während der Sohn aber so viel verdient, dass er aus seiner Hilfebedürftigkeit und dem ALG II Bezug raus ist.
Der Sohn will allerdings noch bei den Eltern wohnen bleiben.
In dem ALG II ist er auch noch mit aufgeführt und ein Teil seines Lohnes mit angerechnet, an dem ALG II seiner Eltern.
Die Eltern legen die monatlichen Lohnabrechnungen und den Kontoausdruck, als Lohn Zahlungsnachweis, monatlich beim Jobcenter vor.

Bald beginnt der neue leistungszeitraum und die Eltern müssen einen WBA beantragen, denn beide sind noch nicht in der finanziellen Lage sich aus der ALG II Bedürftigkeit heraus zu holen.

Frage 1 : Müssen auch die Kontoauszüge des Sohnes als Nachweis beim JC vorgelegt werden, damit der WBA bearbeitet wird ?
Frage 2 : Reichen da nicht die Lohnabrechnungen und die Kontoausdrücke, mit dem Lohneingang, als Nachweis, wie viel Geld er im Monat verdient und hat ?

Danke, für eure Antworten  :bye:


Quinky

sofern er mit seinem  Einkommen seine Bedarf decken kann, ist das hier:

In dem ALG II ist er auch noch mit aufgeführt und ein Teil seines Lohnes mit angerechnet, an dem ALG II seiner Eltern.

falsch!
Außer seinem Mietanteil hat er nichts zu zahlen. Auch kann von seinem Lohn nichts auf die Eltern angerechnet werden.
Die Abrechnung (natürlich anonymisiert) hätte ich gerne gesehen. Voraussichtlich ist das ein Fehler des Jobcenters.

Ernie

OLD-MAN

Zitat von: Quinky am 14. September 2022, 20:05:04Außer seinem Mietanteil hat er nichts zu zahlen

Genau so ist es, allerdings glaube ich auch, das die TE das so gemeint hat, wenn sie schreibt:

Zitat von: FrNanunana am 14. September 2022, 19:08:18und ein Teil seines Lohnes mit angerechnet,

...sie meint sicherlich den Mietanteil

Fettnäpfchen

FrNanunana

Der Ball liegt bei Dir eine Antwort
oder Frage zu stellen mehr kommt da nicht da es beantwortet ist,
außer man ist kleinlich, dann bis auf:

Zitat von: FrNanunana am 14. September 2022, 19:08:18Die Eltern legen die monatlichen Lohnabrechnungen und den Kontoausdruck, als Lohn Zahlungsnachweis, monatlich beim Jobcenter vor.
Dürfen die eigentl. nicht und geht das JC einen .... an!

Zitat von: FrNanunana am 14. September 2022, 19:08:18Frage 1 : Müssen auch die Kontoauszüge des Sohnes als Nachweis beim JC vorgelegt werden, damit der WBA bearbeitet wird ?
Frage 2 : Reichen da nicht die Lohnabrechnungen und die Kontoausdrücke, mit dem Lohneingang, als Nachweis, wie viel Geld er im Monat verdient und hat ?
Nein auch das geht das JC nicht an.

MfG FN
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lappa

Es hängt davon ab, wie Eltern und Sohn zusammenleben.
Was hinter verschlossenen Türen passiert kann niemand prüfen (Unverletzlichkeit der Wohnung - niemand muss den Außendienst/Stasiedienst vom JC ins Haus lassen).
Für die offiziellen Angaben gegenüber dem JC sollte jedoch Konsens bestehen: Handelt es sich um eine WG (Wohngemeinschaft) oder Haushaltsgemeinschaft (gemeinsames Wirtschaften).
Es geht also um Aspekte, wie ob jeder seine eigenen Lebensmittel einkauft, jeder sein Essen kocht und seine Wäsche wäscht, usw.

Der Sohn kann sich jederzeit beim JC abmelden - egal ob er einen Leistungsanspruch hat oder nicht (niemand kann in Deutschland gezwungen werden Sozialleistungen zu beziehen). Das JC kann lediglich darauf bestehen, dass er sich an der Miete (oder den Kosten des Eigenheims) angemessen beteiligt.


CCR

Zitat von: FrNanunana am 14. September 2022, 19:08:18In dem ALG II ist er auch noch mit aufgeführt und ein Teil seines Lohnes mit angerechnet, an dem ALG II seiner Eltern.
Die Eltern legen die monatlichen Lohnabrechnungen und den Kontoausdruck, als Lohn Zahlungsnachweis, monatlich beim Jobcenter vor.

bei diesen ausgeklügelten Erstanträgen war das wohl so gewesen und wer keine VÄM meldet wird weiter so vom JC behandelt wie zuvor, wenn der Sohn raus ist und eigenes Einkommen brauchts auch keine Lohnabrechnung mehr. Bekommt es denn noch eine Regelleistung vom JC ?
Wer bekommt das Kindergeld ?
Wenn er die Eltern unterstützt wird das JC auch weniger zahlen.