Frage zu Sanktionen

Begonnen von Lina1982, 19. September 2022, 21:22:07

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Lina1982

Zitat von: Ottokar am 21. September 2022, 16:56:44Du bringst hier offensichtlich Einiges durcheinander.
So wie ich das lese, gibt es hier keinen Integrationsvertrag mit dem Arbeitsamt (denn das ist hier gar nicht zuständig), sondern nur eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter.
Der Verstoß gegen Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung kann nicht sanktioniert werden, d.h. wenn du die Maßnahme abbrichst, kann dies nicht sanktioniert werden. Das wurde dir nun schon mehrfach erklärt.
Der Vertrag mit dem Maßnahmeträger beinhaltet lediglich einen Hinweis zu möglichen Rechtsfolgen gegenüber dem Jobcenter (die jedoch aufgrund des Sanktionsmoratoriums nicht eintreten können), jedoch keine Vertragsstrafe gegenüber dem Maßnahmeträger.

Ok vielen Dank für deine Geduld und Erklärung.