Vermittlungsvorschläge v. befristeten Teilzeitjobs, statt vorhandenem ohne Frist

Begonnen von dreameline, 04. Oktober 2022, 15:39:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

dreameline

Hallo allerseits,

ich hab mal eine kleine spezifische Frage zu den Vermittlungsvorschlägen. Ich bin Aufstockerin seit ich mir vor 6 Jahren selbst einen Job in Heimarbeit gesucht habe, weil ich gesundheitlich nicht in der Lage war und bin, die täglichen Fahrtwege zu einem Bürojob woanders zu bewältigen (was dem Amt bekannt ist). Dieser Job ist ungekündigt, nicht befristet und hat einen umfang von 15 Wochenstunden (manchmal mehr - nie weniger, sozialversicherungspflichtig also).

Nun bekomme ich seit ca. 3 Monaten auf einmal wöchentlich Jobanagebote (deren Quote nuss wohl verbessert werden ) für Tätigkeiten die alle folgende Merkmale haben:

1. keiner umfasst mehr als 18 Wochenstunden
2. sie sind alle auf 6 Monate bis 1 Jahr befristet, ohne Möglichkeit der Verlängerung (steht dort jeweils explizit
3. keiner dieser Vorschläge würde meine Hilfebedrüftigkeit beenden oder wesentlich mehr Geld bringen
4. sie sind alle nicht Heimarbeit sondern in öffentlichen Behörden im Berliner Umkreis.
5. keiner davon mit Rechtshilfebelehrung natürlich (derzeit ja eh sinnlos)

Nicht alles davon ist relevant für meine Frage, dient nur so der allgemeinen Information :-)
Mir ist auch bewußt, daß derzeit keine Sanktionen drohen, wenn ich diese Jobs ablehne.
 
Ich würde aber trotzdem gerne wissen, ob ich generell diese Jobs ablehnen darf mit z.B. folgendem Text/Grund:

"Ich werde meine unbefristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht kündigen um eine vermittelte befristete Stelle von unwesentlich mehr Stundenumfang und nahezu gleichem Monatslohn anzunehmen zu können, die meine Hilfebedürftigkeit auch kurzfristig nicht beendet."

Nur diese eine Frage nagt an mir, bislang habe ich einfach alle Schreiben aufgrund der derzeitigen Nicht-Sanktionierung auf Halde gelegt. Da aber die Flut an immer den gleichen Schreiben zu immer den gleichen Jobs nicht abnimmt (anscheinend will diese 3 Jobs keiner haben :-) ), würde ich denen genau das mal antworten. Ein Vermitllungsvorschlag war sogar für auch nur 15 Studnen/Woche - wo is da der Sinn. Auf meine mehrfache Bitte um Rückruf um das einmal zu besprechen wurde auch nie regagiert.

Kann das Amt mich zukünftig wieder zwingen meine unbefristete Tätigkeit zu kündigen und stattdessen deren befristete Teilzeit-Angebote annehmen zu müssen, wenn ich Sanktionierungen abwenden will?

Ich hab jetzt erstmal Urlaub :-) aber vielen Dank für Infos und Meinungen im Voraus

Meph1977

Prinzipiel kann das Amt dich zwingen eine besser bezahlte Tätigkeit anzunehmen. Aber du muss keine unbefristete Stelle aufgeben um eine nur marginal besser bezahlte befristete Stelle anzunehmen wenn dazu auch noch eine Verlängerung explizit ausgeschlossen ist erst recht nicht.

Prinzipiel kann man aber neben einem 15 Stunden Job auch einen weiteren 15 Stunden Job annehmen
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

dreameline

lieben Dank für die schnelle Antwort :-)

ich hatte vergessen zu erwähnen dass zeittechnisch die zusätzliche Aufnahme eines zweiten Bürojobs im öffentlichen Dienst ausgeschlossen ist, da mein vorhandener Job bereits innerhalb der normalen Bürozeiten liegt.
Noch zu erwähnen, dass ich auch nicht mehr mehr als 4 Stunden täglich arbeiten kann. Die 60 ruft und hat deutliche Narben hinterlassen :-)
Es ging also nur um die Frage des Zwangs den vorhandenen Job zu kündigen um einen anderen mit schlechteren Bedingungen (Befristung und Zeitaufwand) annehmen zu müssen.

Fettnäpfchen

dreameline

Zitat von: dreameline am 04. Oktober 2022, 16:31:05Es ging also nur um die Frage des Zwangs den vorhandenen Job zu kündigen um einen anderen mit schlechteren Bedingungen (Befristung und Zeitaufwand) annehmen zu müssen.
Nur wenn du dadurch ein mehr als Verdienst hast.
Wenn du alllerdings die Wegstrecken und die damit verbundenen Mehrkosten abziehst und dann genauso viel oder weniger hast kann das JC nicht verlangen das du kündigst.

Zitat von: dreameline am 04. Oktober 2022, 15:39:32"Ich werde meine unbefristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeit nicht kündigen um eine vermittelte befristete Stelle von unwesentlich mehr Stundenumfang und nahezu gleichem Monatslohn anzunehmen zu können, die meine Hilfebedürftigkeit auch kurzfristig nicht beendet."
Das bringt nichts höchstens ein bißerl Amüsement für die JC Angestellten und eventuelle Trotzreaktionen nach dem Motto: jetzt erst recht!
Zitat von: dreameline am 04. Oktober 2022, 16:31:05Noch zu erwähnen, dass ich auch nicht mehr mehr als 4 Stunden täglich arbeiten kann. Die 60 ruft und hat deutliche Narben hinterlassen :-)
Kannst oder laut einem AÄAttest darfst?
Das wäre dann evtl ein Ablehnungsgrund genauso wie die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung
denn sehr viele VV sind nicht geprüft ob die dem eLB entsprechen sondern werden einfach verschickt. Schließlich wäre das Prüfen ja mit Arbeit verbunden.
Und wenn die VV von der AfA kommen dann kann man die erst recht ignorieren und wie im Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger vorgeschlagen vorgehen.

Schönen Urlaub!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.