Anrechnung Urlaubsentgelt

Begonnen von Kathrin, 05. Oktober 2022, 14:49:27

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Kathrin

Hallo zusammen,
Ich würde gern kurz meine Situation schildern und freue mich über fachlichen Rat. Ich bin seit einem Jahr aufstockend beim Jobcenter, seit April mit nur noch 100€. Ich habe mir die Hand gebrochen, wurde daher auf Ende November gekündigt und beziehe gerade Krankengeld was auch knapp ist. Ich bekomme Ende November noch ein paar hundert Euro Urlaubsabgeltung ausgezahlt die ich sehr gern zur Verfügung hätte. Nun überlege ich ob ich auf die Aufstockung beim Jobcenter bis dahin verzichte. Bis ich eine neue Arbeit habe bin ich wohl weiterhin krank geschrieben. Angerechnet würde das Geld im selben Monat, oder auch danach? Wie ist es wenn ich im November eine kurzfristige Beschäftigung hätte? Danke für eure Ideen. Kathrin
PS: Müssen Aufstocker ihre Heizungsrückzahlung abgegeben? An sich lag ich mit meinem Einkommen seit April über meinem Bedarf...

Ottokar

Ein Verzicht mit der Absicht, die Anrechnung von Einkommen beim ALG II zu verhindern, ist gemäß § 46 Abs. 2 SGB I unwirksam.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kathrin

Ja, das habe ich mir gedacht. Danke. Dann ist der einzige Weg eine neue Arbeit ab November zu haben mit der ich ganz raus bin aus dem Bezug. Ob befristet oder nicht...
Oder langfristig zu verzichten.
So ist das Leben. Bitter...

Kathrin

Und wie ist es wenn ich eine Nebentätigkeit habe, die nicht hinderlich für meine Genesung ist. (Vorträge halten, bezahltes Ehrenamt) wird dies auf das Krankengeld angerechnet? Wenn nicht liege ich damit über dem Bedarf, und muss kein Hartz iv aufstocken.
Wohngeld kann ich nicht beantragen habe ich gelesen. Da ist hartz vi vorrangig. Herzlichen Dank

Ottokar

Entweder du bist arbeitsunfähig oder nicht, arbeitsunfähig trotz Nebentätigkeit geht nicht.
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