Übergang ALG I zu ALG II

Begonnen von irischerhund, 08. Oktober 2022, 12:23:33

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irischerhund

Hallo,

ich habe folgende Frage: Ende November endet mein ALG I-Anspruch. Ab 01.12. werde ich ALG II beantragen.
Am 30.11. kommt letztmalig mein ALG I. Wird dieses Geld im Dezember bei ALG II als Einkommen angerechnet?

Viele Grüße
irischerhund

Quinky

Wenn am 30.11. das ALGI tatsächlich eingeht, wird es nicht auf den Dezember angerechnet.
Jedoch Vorsicht, sollte das ALGI im Dezember erst eingehen (egal ob Zufall oder Absicht, egal ob Agentur für Arbeit oder Bank falsch bucht), wird es auf den Dezemberbedarf angerechnet. Du verlierst in einem solchen Fall den Anspruch für ein Monat.
Wie kann man jetzt vorgehen?
Antrag auf ALGII ab 1.11.22. Da Du ALGI bekommst, wird das Jobcenter zuerst einmal ablehnen.
Allerdings:
Falls Du tatsächlich erst im Dezember ALGI bekommst (Gründe siehe oben), hast Du zwar keinen Anspruch im Dezember auf ALGII, jedoch rückwirkend Anspruch auf ALGII im November. Gegen die Ablehnung (siehe oben) kann dann Widerspruch eingelegt werden.
Ein Anspruch entsteht in dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Also Antrag im November, Anspruch im November. Sollte genug ALGI im November eingehen, erlischt der Anspruch. Sollte ALGI im November nicht eingehen, bleibt der Anspruch November bestehen.
Wenn Du allerdings wartest, ob Ende November oder Anfang Dezember eingeht, kann KEIN rückwirkender Antrag für November gestellt werden!
Ernie