Jobcenter bezahlt Umzugskosten an Umzugsunternehmen nicht trotz Zusage Inkasso

Begonnen von Karla, 07. Oktober 2022, 16:13:37

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Ottokar

Solange du die Rechnung nicht erhalten hast, ist sie nicht fällig. Und kein Inkassounternehmen will wegen dubioser Geschäftspraktiken vor Gericht gezerrt werden.
Wenn du die Rechnung erhalten hast, biete eine Ratenzahlung an und zahle die Raten, auch wenn die Ratenzahlung abgelehnt wird. Wenn eine Schuld bereits in Raten beglichen wird, wird kein Gericht ein Mahn- oder Pfändungsverfahren durchführen.
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Bundspecht

Ich stelle mir da nur die Frage, wer hat das Umzugsunternehmen beauftragt ?

In der Regel macht das ja derjenige, der Umzieht. Auch wenn das JC die Rechnung zahlt, müsste die TE ja zumindest eine Kopie dieser Rechnung bekommen.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ottokar

Zitat von: Bundspecht am 08. Oktober 2022, 10:15:44Ich stelle mir da nur die Frage, wer hat das Umzugsunternehmen beauftragt ?
Zitat von: Karla am 07. Oktober 2022, 20:11:59
Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2022, 20:05:34Hast du mit dem Umzugsunternehmen den Vertrag abgeschlossen? Dann bist du auch der Kostenschuldner.
Ja, ich habe die beauftragt.
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Karla

Zitat von: Bundspecht am 08. Oktober 2022, 10:15:44Ich stelle mir da nur die Frage, wer hat das Umzugsunternehmen beauftragt ?

In der Regel macht das ja derjenige, der Umzieht. Auch wenn das JC die Rechnung zahlt, müsste die TE ja zumindest eine Kopie dieser Rechnung bekommen.

Der Ablauf war folgender:

1. Bestätigung des Jobcenters, dass der Umzug notwendig ist.

2. Einholung von drei Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen und Einreichung dieser beim Jobcenter

3. Erhalt der schriftlichen Zusage, dass das Jobcenter die Umzugskosten in Höhe von (genauer Betrag steht im Schreiben vom Jobcenter) übernimmt. In der Zusage vom Jobcenter steht auch, dass dieses den Betrag überweisen wird, sobald die Rechnung beim Jobcenter vorliegt

4. Weiterleitung der Zusage des Jobcenters an das Umzugsunternehmen (Das wurde vom Umzugsunternehmen gefordert)

5. Auslösung des Auftrags beim Umzugsunternehmen durch mich

6. Bestätigung eines Mitarbeiters im Jobcenter, dass die Rechnung dort eingegangen ist. (telefonisch) August 2022 Die Rechnung ist von Ende Juli 2022

8. Am 07.10.2022 Erhalt einer E-Mail einer Inkassofirma mit Aufforderung, eine Rechnung Nr. soundso und diverse Mahngebühren bis zum 17.10. zu begleichen.


Die Rechnung liegt also seit Ende Juli 2022 beim Jobcenter und wurde nicht beglichen, auf Mahnungen der Umzugsfirma wurde vom Jobcenter nicht reagiert, ich wurde seitdem vom Jobcenter nicht mehr kontaktiert, weder telefonisch noch schriftlich.

Im Gegenteil, die Mitarbeiterin beim Jobcenter, auf deren Tisch die Rechnung seit fast 3 Monaten liegt, war für mich in anderer Angelegenheit telefonisch nie erreichbar. (Ist im Urlaub, ist gerade nicht am Platz, ruft Sie zurück blablabla)

Auch das Umzugsunternehmen hat bezüglich der Rechnung nie mit mir Kontakt aufgenommen.

Ich habe keine Rechnung erhalten und ich wusste bis gestern nicht, dass die Rechnung nicht bezahlt wurde.

Ottokar

Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:41Die Rechnung liegt also seit Ende Juli 2022 beim Jobcenter und wurde nicht beglichen
Vermutung bzw. Hörensagen. Die telefonische Auskunft des JC darüber ist weder ein Beweis, noch gerichtlich verwertbar.

Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:418. Am 07.10.2022 Erhalt einer E-Mail einer Inkassofirma mit Aufforderung, eine Rechnung Nr. soundso und diverse Mahngebühren bis zum 17.10. zu begleichen.
Echt jetzt? E-Mail? IGNORIEREN!
(Die kam nie an.)

Schriftliche Nachfrage beim JC, ob und wann die mit Bescheid vom ... bewilligten Umzugskosten an das Umzugsunternehmen gezahlt wurden sowie Bitte um Übersendung eines Zahlungsbeleges als Nachweis.
Außerdem Aufforderung, die Zahlung unverzüglich an dich vorzunehmen, sollte sie noch nicht erfolgt sein, wozu auch die Abtretung an das Umzugsunternehmen widerrufen wird.

Erst wenn du schriftliche Antwort des JC hast, nimmst du mit dem Umzugsunternehmen schriftlich Kontakt auf.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung beglichen wurde, teilst du dem Umzugsunternehmen dies mit und sendest eine Kopie des Antwortschreibens und Zahlungsbeleges mit.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung nicht beglichen wurde und dir das Geld gezahlt haben, teilst du dem Umzugsunternehmen mit, dass das JC die Umzugskosten an dich gezahlt hat, und bittest um Zusendung der Rechnung, die dir bislang nicht vorliegt, um diese anschließend begleichen zu können.
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Karla

Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2022, 15:05:31
Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:41Die Rechnung liegt also seit Ende Juli 2022 beim Jobcenter und wurde nicht beglichen
Vermutung bzw. Hörensagen. Die telefonische Auskunft des JC darüber ist weder ein Beweis, noch gerichtlich verwertbar.

Zitat von: Karla am 08. Oktober 2022, 11:03:418. Am 07.10.2022 Erhalt einer E-Mail einer Inkassofirma mit Aufforderung, eine Rechnung Nr. soundso und diverse Mahngebühren bis zum 17.10. zu begleichen.
Echt jetzt? E-Mail? IGNORIEREN!
(Die kam nie an.)

Schriftliche Nachfrage beim JC, ob und wann die mit Bescheid vom ... bewilligten Umzugskosten an das Umzugsunternehmen gezahlt wurden sowie Bitte um Übersendung eines Zahlungsbeleges als Nachweis.
Außerdem Aufforderung, die Zahlung unverzüglich an dich vorzunehmen, sollte sie noch nicht erfolgt sein, wozu auch die Abtretung an das Umzugsunternehmen widerrufen wird.

Erst wenn du schriftliche Antwort des JC hast, nimmst du mit dem Umzugsunternehmen schriftlich Kontakt auf.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung beglichen wurde, teilst du dem Umzugsunternehmen dies mit und sendest eine Kopie des Antwortschreibens und Zahlungsbeleges mit.
Sollte das JC mitteilen, dass die Rechnung nicht beglichen wurde und dir das Geld gezahlt haben, teilst du dem Umzugsunternehmen mit, dass das JC die Umzugskosten an dich gezahlt hat, und bittest um Zusendung der Rechnung, die dir bislang nicht vorliegt, um diese anschließend begleichen zu können.

Das ist gut. so werde ich es machen.

Ja, stimmt schon, bis jetzt vermute ich nur, dass das Jobcenter nicht bezahlt hat. Aber eine andere Erklärung habe ich nicht für die E-Mail von dem Inkassounternehmen, da sie ja das Jobcenter immer wieder angemahnt haben.

Und seit Juli/August war genügend Zeit für das Jobcenter, einen evtl. Fehler zu korrigieren (falsche Kontonummer o.ä)

Ich muss aber auch mal sagen, dass mir das Jobcenter sehr geholfen hat in der letzten Zeit vor dem Umzug, gerade die Mitarbeiterin, die sich jetzt seit Juli am Telefon verleugnen lässt. Sie war immer sehr korrekt und ich konnte mich auf sie verlassen. Deshalb wäre ich auch nie auf die Idee gekommen, dass die Rechnung nicht bezahlt wird. Irgendwas ist da faul.

Danke für alle eure Hinweise und Hilfestellungen.