Kündigungsrücknahme abgelehnt jetzt neuer teurer Mietvertrag, was tun?

Begonnen von Margaret, 13. Oktober 2022, 22:26:20

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Margaret

Hallo, mir wurde mündlich ein neues Wohnungsangebot zugesagt, wo auch meine Grundmiete günstiger gewesen wäre. Jetzt habe ich eine schriftliche Ablehnung bekommen. Da ich meine Wohnung schon gekündigt habe, hatte ich beim Vermieter um eine Kündigungsrücknahme gebeten, welche abgelehnt wurde.
Es wird mir nur ein neuer Mietvertrag angeboten, der teurerer ist und über der Angemessenheit wäre. Ich habe etliche andere Vermieter angeschrieben und sehe keine Alternative als dieses Angebot anzunehmen.
Müsste der neue Mietervertrag vorerst übernommen werden? Was kann ich sonst noch tun?

Vielen Dank im Voraus!

Ratlos

Der VM ist nicht verpflichtet die Rücknahme deiner Kündigung zu akzeptieren.
Eine Anfechtung (gerichtliche Klärung) der Unwirksamkeit deiner Kündigung wäre aussichtslos.
Verpflichtet zur Fortfühung des alten MV wäre er dann wenn deine Kündigungsrücknahme am gleichen Tag wie deine Kündigung dem VM zugeht.
Der VM kann - aber er muss nicht - den alten MV weiter führen.
Das Verlangen des VM nach einen neuen, teureren MV ist rechtlich nicht zu beanstanden.
Alles immer vorausgesetzt es handelt sich um ein rechtskonformes ordnungsgemäßes Kündigungsschreiben von dir.
Ob das JC die Mehrkosten zahlen muss weiß ich auswändig nicht.

Hary

Zitat von: Margaret am 13. Oktober 2022, 22:26:20Da ich meine Wohnung schon gekündigt habe, hatte ich beim Vermieter um eine Kündigungsrücknahme gebeten, welche abgelehnt wurde.

Im Grunde ist das nicht möglich und wäre reine Kulanz des Vertragspartners. Ausnahme wäre natürlich wenn im Vertrag etwas zwecks Kündigung und Rücknahme dieser zwischen euch vereinbart wäre. Es ist so, die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung einer Partei, welche entsprechend den Vertragsmodalitäten dann sofort Wirkung entfaltet. Diese Willenserklärung kannst du dann nicht rückgängig machen.

Sei froh dass der Vermieter dir einen neuen Vertrag anbietet, es hätte auch viel schlimmer kommen können. Hätte der Vermieter bereits einen Nachmieter gefunden, dann hättest du die Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt verlassen müssen.

Betreffend dem Jobcenter stellt sich jetzt die Frage ob diese die Mehrkosten übernehmen. Da kann man nun so Argumentieren dass sie es tun werden, so lange die Kosten im Rahmen liegen. Auf der anderen Seite kann man auch Argumentieren dass sie es nicht tun werden, da es sich jetzt um einen neuen Mietvertrag handelt und das Jobcenter für diesen ja keine Kostenübernahme zugesagt hat bzw. die Angemessenheit nicht geprüft hat. Also wird die KDU vermutlich bleiben wie bisher und die Mehrkosten sind Privatvergnügen. Streng genommen ist der neue Mietvertrag in der Behörde wie ein Umzug zu sehen, da es ein neuer Mietvertrag ist.

jens123

Wenn die Kündigung wirksam war, hat der Vermieter richtig gehandelt. An deiner Stelle würde ich trotzdem versuchen, eine Rechtsberatung aufzusuchen, weil das ein echter Sonderfall ist. Die Frage ist z. B., ob das wirklich als Umzug zu werten ist; es wurde ja nicht umgezogen. Hier ist genaue Kenntnis der Regelungen notwendig. Der Fall dürfte auch für das Jobcenter eine Rarität sein. Lieber nochmal Rat einholen, vielleicht gibt es doch einen guten Weg aus der verzwickten Nummer.

Oder weitersuchen. Es gab ja sicher Gründe für den Umzug. Wenn die Miete nur teilweise übernommen wird, wird man früher oder später sowieso das Weite suchen. Eigentlich ist die Zeit nicht schlecht, weil zur/um die Jahreswende viele umziehen und so der Markt in Bewegung ist.

Ratlos

@ Margaret - lade erstmal dein Kündigungsschreiben hier hoch damit man prüfen kann ob deine Kündigung rechtskonform und damit überhaupt erst wirksam ist

OLD-MAN

Die TE hat hier einen fatalen Fehler gemacht (sich auf eine mündliche Zusage verlassen), muss nun die Konsequenzen tragen und kann froh sein, von Ihrem Vermieter einen neuen Mietvertrag angeboten bekommen zu haben!

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 15. Oktober 2022, 16:00:56und kann froh sein
Eben der VM hätte genauso gut, schon einen Nachmieter für die Wohnung haben können.

Schreibe ich dem VM hiermit Kündige ich den MV zum xx.xx.xxx reicht das völlig aus.
Dann kann der VM die Wohnung schon dem nächsten Anbieten.

Wo der Markt extrem eng ist, geht das sehr schnell.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 15. Oktober 2022, 16:15:48Schreibe ich dem VM hiermit Kündige ich den MV zum xx.xx.xxx reicht das völlig aus.
Nein, ganz so einfach ist es nicht. Die Kündigung muss schon rechtskonform sein.
Kommt auch darauf an was dazu im MV steht.
Aber TE lädt sie ja nicht hoch dass man das prüfen könnte.

Birgit63

Der Mieter hat gekündigt, nicht der Vermieter. War vom Mieter fahrlässig. Man kündigt keine Wohnung ohne vorher den neuen Mietvertrag unterschrieben zu haben. Auf mündliche Zusagen kann man sich nicht verlassen.

Margaret

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Die Kündigung wurde 1:1 nach dieser Vorlage erstellt.
https://www.berliner-mieterverein.de/musterschreiben/kuendigungsschreiben-des-mietverhaeltnisses

Mein Vermieter meinte das er eventuell eine einvernehmliche Mieterhöhung nach § 557 Abs. 1 BGB schreiben würde damit er keinen neuen Mietvertrag aufsetzten muss. Würde dies übernommen werden vom Jobcenter? Meine Letzte Mieterhöhung war erst vor 12 Monaten.
Falls durch die Mieterhöhung die Angemessenheitsgrenze überschritten wird oder sie nicht übernommen wird,
wäre die Miete mit Einführung des Bürgergeldes wieder angemessen?

OLD-MAN

Zitat von: Margaret am 17. Oktober 2022, 11:44:32Würde dies übernommen werden vom Jobcenter?

Möglicherweise ja! Könnte eine Kostensenkungsaufforderung nach sich ziehen!

Zitat von: Margaret am 17. Oktober 2022, 11:44:32Bürgergeldes

Es ändert sich nur der Name, aber nicht die Bedingungen!

Du hast einen fatalen Fehlerl gemacht, jetzt lebe auch mit den Konsequenzen, denn dein alter/neuer VM ist schon sehr großzügig mit seinen Angeboten der Vermietung. Frage dich doch mal, welche Alternativen du hättest, wenn dein VM nicht so großzügig wäre, wie er jetzt ist!




Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 17. Oktober 2022, 12:48:28hast einen fatalen Fehler
So ist es Leider.

Zitat von: Margaret am 17. Oktober 2022, 11:44:32Letzte Mieterhöhung war erst vor 12 Monaten
Dann wir es sicherlich sehr schwer werden, mit dem JC.

Das ist ja nun nicht für dein Handeln verantwortlich zu machen, somit auch nicht für die Kostensteigerung.

Margaret

Hmm arbeitet ihr 2 beim Jobcenter oder ist euere Lebenseinstellung nach oben buckeln, nach unten treten?
Wäre hier nicht die Aussetzung der Angemessenheitsprüfung nach § 67 SGB Abs. 3 anwendbar,
oder zumindest ein Kostensenkungsverfahren nach § 22 Absatz 1 SGB II bzw. § 35 SGB XII ?

terrier

Zitat von: Margaret am 18. Oktober 2022, 08:19:13Hmm arbeitet ihr 2 beim Jobcenter oder ist euere Lebenseinstellung nach oben buckeln, nach unten treten?

Tja Margaret, so schafft man sich Feinde. Erwartest du hier jetzt noch eine vernünftige Antwort nach den Anwürfen?
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Margaret

Kein Anwurf, sondern eine Frage. Ich hoffe das es hier ein paar vernünftige Leute gibt, die lieber über Lösungen, statt über vergangene Fehler reden.