Muss Vermieter kaputte elektrische Verbindungen bezahlen?

Begonnen von Katrin, 12. Oktober 2022, 10:18:25

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Katrin

Hallo liebe Leute,

das Licht in der Decke im Kinderzimmer bei uns geht immer an und wieder aus. Betätigt man den Lichtschalter, dann geht es kurz an, dann wieder aus, bis es nach 1 Minute ganz ausgeht, dann springt es kurz wieder an, dann ist es 10 Minuten aus und dann brennt es wieder etc.
Die Lampe ist korrekt eingebaut bzw. keine Kabel sind lose oder falsch eingesteckt. Vorher gab es auch keine Probleme.
Muss sich dann der Vermieter um das Problem kümmern?

Danke für Rat!

Ratlos

#1
Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 10:18:25Vorher gab es auch keine Probleme.
Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 10:18:25Muss sich dann der Vermieter um das Problem kümmern?
M.E. nein.
1.) Es fließt ja Strom aus der in der Decke verlegten Leitung sonst würde die Lampe überhaupt nicht brennen. Es dürfte damit an der Lampe liegen - nehme ich an und dafür ist der Mieter zuständig.
2.) Ob in der verlegten Leitung Spannungsprobleme (z.B. Spannungsabfall) sind muss man raus messen und kann man von hier aus nicht beurteilen. Wäre dies der Fall, wäre VM zuständig.

Ronald BW

elektronische Leuchtmittel gehen nicht immer sofort kaputt

Katrin

Zitat von: Ratlos am 12. Oktober 2022, 11:04:05[2.) Ob in der verlegten Leitung Spannungsprobleme (z.B. Spannungsabfall) sind muss man raus messen und kann man von hier aus nicht beurteilen. Wäre dies der Fall, wäre VM zuständig.





Muss der VM denn denn die Spannung rausmessen? Ich kann sowas nicht.

Muss ich sowas denn können bzw. gehört so etwas zu Schönheitsreparaturen?


Birgit63

Ich denke auch, dass es an der Glühlampe liegt. Vielleicht ist sie nicht richtig reingeschraubt. Wenn diese lose ist, dann flackert sie, wie von dir beschrieben.

Oberfrank


Eingemauerte Kabel gehen eigentlich kaum kaputt, und Strom kommt ja an.
Denke mal da ist ein Wackelkontakt bei der Klemme an der Lampe oder die Glühlampe hat einen Defekt / oder ist nicht richtig eingeschraubt.

Hier ist aber dann nicht der Vermieter gefordert, es ist ja deine Lampe.
Gruss aus Oberfranken
Frank

Ratlos

Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 11:27:16Muss der VM denn denn die Spannung rausmessen? Ich kann sowas nicht.
Kann er nur wenn er ein entsprechendes Meßgrät hat. Spannungsabfall in der Hauptleitung ist eine Möglichkeit aber eigentlich selten die Ursache.

Muss ich sowas denn können bzw. gehört so etwas zu Schönheitsreparaturen?
Nein, das ist keine Schönheitsreparatur.
Wenn ? es im Verantwortungsbereich des VM liegt wäre es eine Instandhaltung.
Ich denke aber dass es an deiner Lampe liegt.
Tausche die erstmal gegen eine andere aus.
Das ist der einfachste und zunächst billigste Weg der Ursacheforschung.

Katrin


Fettnäpfchen

Katrin

Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 15:57:38ok. Habe aber auch den Lichtschalter im Verdacht
Bei mir war es die Kombi Lichtschalter/Steckdose und da hat es geknistert als ob Mäuse am Werk waren.

Nach dem Anruf beim VM kam ein Elektriker und hat das ausgetauscht und es waren lose Kabel die schon sichtbare kleine Brandschäden hinterlassen haben.

In dem Fall ist das Sache des VM.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 10:18:25Muss sich dann der Vermieter um das Problem kümmern?
Kommt darauf an was dazu im MV steht.

Möglicherweise liegt es am Lichtschalter und da kann es sein, du musst die Reparatur selbst zahlen.
Wenn es einen Eigenanteil von Kleinstreparaturen im MV gibt.

Wenn es aber nur einen Euro drüber ist, muss der VM die gesamte Summe Bezahlen.

Erst mal würde ich den VM deswegen Anrufen und sehen, was er dazu sagt.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 12. Oktober 2022, 18:09:49Wenn es einen Eigenanteil von Kleinstreparaturen im MV gibt.
Gibt es überhaupt einen Eigenanteil wenn´s im Verantwortungsbereich des VM liegt?
Ein Lichtschalter gehört doch zur Wohnung und wäre VM-Sache.
Ein Lichtschalter steht ja auch im Eigentum des VM und kann praktisch vom Mieter nicht beschädigt werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Katrin am 12. Oktober 2022, 15:57:38aber auch den Lichtschalter im Verdacht
Oft merkt man das schon beim Schaltvorgang, das da irgendwas nicht richtig ist.

Solltet ihr diese Klausel im MV haben (Lichtschalter sind der Klassiker) es ist normalerweise kein Problem den selbst zu tauschen. (natürlich vorher Sicherung raus!!)

Im Baumarkt gibt es alle möglichen Lichtschalter zu kaufen.

111929

Bis zur Wand eingebauter Steckdose ist wohl der Vermieter zuständig. Ne Steckdose, auf Erdung achten !+Lichtschalter kann mensch in der Regel selbst reparieren bzw neu einbauen-Bagatellreparatur.

Nebenbei: bei meinem Neu Einzug hatte  ich festgestellt das alle Steckdosen bis auf eine nicht angeschlossen waren - Blenderdosen. Der Vermieter zeigte sich überrascht - hat aber nix gemacht.

Meph1977

die Sache ist eigentlich ganz einfach. Bis zur Lüsterklemme ist der Vermieter zuständig ab da der Mieter. Wenn es eine Kleinreperaturklausel gibt im Mievertrag gibt dann kommen noch Lichtschalter und Steckdosen hinzu.

Edith sagt: und natürlich das was man selbst kaputt gemacht hat. Wenn man über der Steckdose ein Loch bohrt und das Kabel durchbohrt darf man sich natürlich auch selbst drum kümmern.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.