Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft bei getrenntem Essen und Schlafen?

Begonnen von selbiger, 17. Oktober 2022, 16:45:34

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selbiger

Der Gesetzgeber geht von einem gemeinsamen Wirtschaften aus, wenn Eheleute oder Lebenspartner zusammen in einer Wohnung leben. Beim SGB II (Hartz IV) wird dann von einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft gesprochen. Das hat auch Auswirkungen auf den Regelbedarf, der dann für den einzelnen Leistungsbeziehenden niedriger ist, weil von einer gemeinsamen Sorge ausgegangen wird.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-bei-getrenntem-essen-und-schlafen-a

auch diese regelung ist absolut pervers..da währen wir faktisch bei der rotharrigen die man einem als verhältiss zu jemandes unterjubeln will.. :wand:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Yavanna

Bei Verheirateten oder eingetragenen  Lebenspartnern gelten auch für das Trennungsjahr vor der Scheidung gewisse Regeln. Da kann das JC sich auch dran orientieren

selbiger

in manchen dingen ist es ratsam troz ehe eingetragen oder was auch immer für eine konstellation..jeweils eine eigene wg zu haben usw..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.