Wird mir ein Kellerabteil gezahlt?

Begonnen von seifert55, 18. Oktober 2022, 04:25:48

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seifert55

Hallo Forum,
ich beziehe ALGII. Meine Miete plus Heizung und Betriebskosten werden von der ARGE übernommen.
Ich habe aber auch ein Kellerteil weil meine Wohnung nur 20qm hat. Ich bezahle dafür zusätzlich 15,-- Euro. Wird die ARGE das auch übernehmen wenn ich es beantrage?
Vielen Dank
S.

Reiner1970


Yavanna

Zitat von: Reiner1970 am 18. Oktober 2022, 11:16:03Was ist eine ARGE?

Die gibt's nicht mehr. Jetzt heißt es Jobcenter.  Aber jeder weiß doch, was gemeint ist.

Lina

Üblicherweise gehört der Keller zur Mietwohnung. Steht das nicht in Dein Mietvertrag? Lass den Keller da eintragen und gibt das dann in Kopie zum JC, mit der Bitte um Übernahme der Kostenerhöhung.

Ratlos

Befindet sich der Keller im gleichen Haus wie die Wohnung ist der normalerweise immer im Mietpreis enthalten

Kopfbahnhof

Zitat von: seifert55 am 18. Oktober 2022, 04:25:48weil meine Wohnung nur 20qm hat. Ich bezahle dafür zusätzlich 15,-- Euro.
Die m² sind da völlig egal. (20m² sind schon echt wenig)

Normal gehört ein Keller zur Mietsache, allerdings nicht mit extra Vertrag. (schon irgendwie seltsam)
Das kann mit dem JC schwierig werden vermutlich sehen sie das so wie die Anmietung einer extra Garage.
Da gibt es vom JC auch nichts dafür.

Nur was im MV steht wird Anerkannt, ist bei Kabel TV z.B. auch so.
Extra Verträge über den MV hinaus, sind eher Privatsache.

jens123

Wenn das Kellerabteil Bestandteil des Mietvertrages ist, dann ja. Wenn einer Sondervereinbarung nein. Wie oben schon geschrieben, analog zum TV-Anschluss. Sobald es unabhängig vom Mietvertrag frei wählbar ist, wird das JC eher nicht zahlen.