Ärztlicher Dienst nach Aktenlage

Begonnen von Peter8080, 18. Oktober 2022, 17:54:40

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Peter8080

Hallo,

Ich habe im Juni meinen Antrag zur Begutachtung des Ärztlichen Dienstes eingereicht.

Mit zig Befunden über meine Krankheit (Panikstörung, Angstzustände, Herzrhytmusstörungen) Ebenso meinen Grad der Behinderung deshalb von 30%. Ebenso Befunde meiner Psychologin das ich im Moment.arbeitsunfähig laut ihr bin. Ebenso Befunde von zig Kardiologen, Notaufnahme usw. Aber das sprengt den Rahmen.

Ich wollte eig. Eine Persöhnliche Begutachtung des Ärztlichen Diensts bekommen.

Jedoch wurde nun nach Aktenlage entschieden. Was genau entschieden wurde , weiß ich erst am Freitag. Denn da habe ich den Termin bei meinem SB.

Jedoch denke ich nicht das zu gunsten mir entschieden wurde. Und ich befürchte , dass ich nicht AU geschrieben wurde.



Meine Frage, kann ich oder sollte ich direkt am Freitag mitteilen, dass ich bevor ich laut meinem SB wieder so schnell wie möglich vermittelt werden soll, in Widerspruch gehen? Was sollte ich tun?


Mein Thema ist noch viel Komplexer mit meiner Krankheit als hier angeschnitten also bitte nicht anfangen meine Krankheit in Frage zu stellen. Ich hoffe auf richtige Antworten, wie ich das ganze Anfechten kann.

Danke

Lieben Gruß

Kopfbahnhof

Zitat von: Peter8080 am 18. Oktober 2022, 17:54:40dass ich nicht AU geschrieben wurde.
Macht der ÄD eh nicht, wenn dann musst du deswegen zu einem Arzt vor Ort gehen.
Zitat von: Peter8080 am 18. Oktober 2022, 17:54:40Befunde meiner Psychologin das ich im Moment.arbeitsunfähig laut ihr bin
z.B. bei ihr

Zitat von: Peter8080 am 18. Oktober 2022, 17:54:40in Widerspruch gehen?
Dagegen kann man nicht in Widerspruch gehen.

Wirst du wohl bis Freitag warten müssen, meine Glaskugel ist wohl auch nicht besser als deine :sad:



jens123

Psychologen/Psychotherapeuten können nicht feststellen, ob man arbeitsunfähig ist. Das kann nur ein behandelnder Arzt. Vielleicht mal einen Facharzt Psychiatrie suchen, der kann auch länger krankschreiben.

Der Ärztliche Dienst entscheidet selbstständig, wie er eine Begutachtung durchführt. Es gibt kein Mitspracherecht. Das entsprechende Ergebnis kann auch nicht per Widerspruch angefochten werden; dem Gutachter kann keiner vorschreiben, zu welchem Schluss er kommt. Man müsste dann eine neue Begutachtung einleiten. Ob die persönliche Vorstellung dort von Vorteil ist, wage ich zu bezweifeln. Es gibt oft Gründe, warum Mediziner bei einer Behörde landen und selber nicht ärztlich tätig sind.

Nicht verrückt machen und erstmal das Ergebnis abwarten. Vielleicht kommt alles so wie gewünscht.

amare

Ich habe auch schon etliche Male mit dem ÄD zutun gehabt.
Meine damalige Psychologin hat in ihrem Gutachten auch erklärt, dass ich derzeit arbeitsunfähig bin. Der ÄD hat sich an diesem Gutachten orientiert und mich dann auch erstmal für sechs Monate rausgenommen um nach den sechs Monaten dann ein neues Gutachten zu machen. Ich wollte da auch ein persönliches Gespräch beim ÄD aber auch hier wurde nach Aktenlage entschieden.
Wenn deine Psychologin Dich derzeit für AU hält, glaube ich nicht, dass der ÄD da eine andere Entscheidung treffen wird.

Fettnäpfchen

Peter8080

Zitat von: Peter8080 am 18. Oktober 2022, 17:54:40Denn da habe ich den Termin bei meinem SB.
Bestehe darauf das du vom Teil B einer Kopie bekommst
und
vergiß nicht die Fahrtkostenerstattung zu beantragen.

Das Teil A forderst du oder dein Arzt beim AÄD an, auch dieses steht Dir zu. Das JC geht es nichts an und bekommt auch keine Kopie!

Zitat von: Peter8080 am 18. Oktober 2022, 17:54:40Meine Frage, kann ich oder sollte ich direkt am Freitag mitteilen, dass ich bevor ich laut meinem SB wieder so schnell wie möglich vermittelt werden soll, in Widerspruch gehen? Was sollte ich tun?
abwarten was raus kommt
und
ansonsten das übliche nur nichts unterschreiben und alles zur Prüfung mitnehmen.

Dann kannst du noch einen Beistand mitnehmen
der aber uU abgelehnt werden kann ABER dann müsste theoretisch auch entsprechendes medizinisches Fachpersonal anwesend sein um dir das Teil B zu erläutern.

MfG FN
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Ratlos

Zitat von: jens123 am 18. Oktober 2022, 18:56:33dem Gutachter kann keiner vorschreiben, zu welchem Schluss er kommt.
Das ist richtig, aber er muss auf Befragung hin nachvollziehbar erläutern WIE er zu seinem Schluss gekommen ist. Sein Schluss ist nur SEINE Meinung - mehr nicht.

Warte ab! Der Rat von @ Fettnäpfchen ist das Beste für dich im Moment.
Erst wenn alles beisammen ist kann man den Schluss des Mediziners richtig bewerten.