Prüfung Angemessenheit der Mietkosten / Genehmigung Untermiete

Begonnen von Dannu, 19. Oktober 2022, 12:32:39

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Dannu

Hallo ihr Lieben,

mein Antrag auf Hartz4 zur Aufstockung als Selbsständige würde vorläufig bewilligt. Nun soll ich in Kürze Folgendes nachreichen:
- Hauptmietvertrag (ich wohne zur Untermiete in einer WG, das Amt will nun überprüfen, ob mein Mietbeitrag angemessen ist)
- wenn nicht im Hauptmietvertrag ersichtlich, Genehmigung zur Untermiete (steht in meinem Fall nicht im Vertrag, würde mündlich erlaubt)

Nun meine Fragen: Ich dachte, die Angemessenheit der Miete würde derzeit bis Ende Dezember 2022 nicht nachgeprüft werden. Habe ich das falsch verstanden?
Und wie ist das mit dem Nachprüfen, ob die Untermiete genehmigt ist?
Wie soll ich auf dieses Schreiben antworten??

Bin gespannt auf euer Wissen und eure Ratschläge!

Viele Grüße

Ottokar

Zitat von: Dannu am 19. Oktober 2022, 12:32:39Nun soll ich in Kürze Folgendes nachreichen:
- Hauptmietvertrag (ich wohne zur Untermiete in einer WG, das Amt will nun überprüfen, ob mein Mietbeitrag angemessen ist)
- wenn nicht im Hauptmietvertrag ersichtlich, Genehmigung zur Untermiete (steht in meinem Fall nicht im Vertrag, würde mündlich erlaubt)
Beides ist nicht zulässig, da diese Daten für den Anspruch auf ALG II nicht relevant sind.
Ich würde dem JC Folgendes mitteilen:
ZitatAls Untermieter habe ich auf die geforderten Daten (Hauptmietvertrag, Genehmigung zur Untermiete) keinen Zugriff. Damit besteht gemäß § 65 SGB I wegen Unmöglichkeit der Mitwirkung auch keine Mitwirkungspflicht.
Sollte sich das JC an den Hautmieter wenden, soll dieser die Anfrage zurückweisen: es gibt keine rechtliche Grundlage für diese Datenerhebung und auch keine Mitwirkungspflicht des Hauptmieters.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yavanna

Wird im Untermietvertrag auf den Hauptmietvertrag Bezug genommen oder stehen alle Werte explizit in deinen UnterMV?

Dannu

Im Untermietvertrag steht die Gesamtquadratmeterzahl der Wohnung, wieviel Quadratmeter ich miete und was ich dafür zahle. Die Gesamtmiete wird nicht genannt. Ich kenne sie nicht.

Dannu

Ottokar, was meinst du dazu (Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/faq-erleichterter-zugang-sgb-ii.pdf?__blob=publicationFile&v=2 )
"2. Für welchen Zeitraum werden meine tatsächlichen KdU unabhängig von ihrer Höhe
übernommen?
Die Festlegung, dass die tatsächlichen KdU unabhängig von ihrer Höhe als angemessen anerkannt werden, gilt für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1.
März 2020 bis zum 31. Dezember 2022 beginnen. Dabei ist unerheblich, ob es sich
um einen erstmaligen oder um einen Folgeantrag handelt.
Für die Monate, die innerhalb der erfassten Bewilligungszeiträume (in aller Regel
auch sechs Monate) liegen, wird von der Angemessenheitsprüfung abgesehen.
Maßgeblich ist dabei der Beginn des jeweiligen (Weiter-)Bewilligungszeitraums.
Kostensenkungsaufforderungen dürfen damit für diesen Zeitraum nicht erfolgen (zur
Kostensenkungsaufforderung siehe im Einzelnen Frage ,,Was geschieht nach Ablauf der sechs Monate in Fällen, in denen die tatsächlichen Kosten der Unterkunft
unabhängig von der Höhe übernommen wurden?")."


In dem Dokument wird auf folgenden Paragraphen verwiesen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__67.html

Wäre das nicht der direkteste Weg zu argumentieren, dass momentan von der Angemessenheitsprüfung abgesehen wird?

Yavanna

Ob rechtmäßig oder nicht... nur zur Erklärung

Dem JC geht es nicht darum, ob dein Anteil angemessen ist, sondern ob hintenrum deinem Vermieter, denm Hauptmieter, die Wohnung unzulässigerweise über deine Leistungen mit finanziert wird.

Ich hatte einen Fall in der Beratung (nicht JC relevant, ging um Studium)
Da kam eine junge Frau, die in einer WG lebte.
Story abgekürzt, genaue Kosten weiß ich nicht mehr: Wir sind 4 Personen, ein Hauptmieter, drei Untermieter. Jeder hat ein eigenes Zimmer,  etwa gleich groß plus gemeinsam genutzte Küche und Bad. Kaltmiete 900 Euro, jeder zahlt 300 an den Hauptmieter und anteilige Nebenkosten.

Finde den Fehler :wand: Sie hat es nich gecheckt, bis ich sie mit Taschenrechner und Nase drauf gestoßen habe. Und so jemand hat Abi.

Egal...
Wenn eine solche Konstellation dem Jobcenter vorgelegt werden würde, könnte ich mir vorstellen,  daß das Diskussionen gibt.

Dannu

Ja, dein genanntes Beispiel ist offensichtlich. Da hat sich der Hauptmieter die Gesamtmiete durch Untermieten finanziert. Wobei das nicht ungewöhnlich ist. Auch nicht der Preis von 300 Euro plus NK für ein WG-Zimmer. Was billigeres ist in den meisten Städten nicht zu finden. Besser, als wenn der Antragsteller dann auf der Straße sitzt....

Ottokar

Zitat von: Yavanna am 19. Oktober 2022, 17:13:58Dem JC geht es nicht darum, ob dein Anteil angemessen ist, sondern ob hintenrum deinem Vermieter, denm Hauptmieter, die Wohnung unzulässigerweise über deine Leistungen mit finanziert wird.
Dafür ist das JC aber nicht zuständig und hat keine gesetzliche Ermächtigung, das hat sogar das BSG klargestellt: "Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz." (B 4 AS 37/08 R).

Zitat von: Yavanna am 19. Oktober 2022, 17:13:58Story abgekürzt, genaue Kosten weiß ich nicht mehr: Wir sind 4 Personen, ein Hauptmieter, drei Untermieter. Jeder hat ein eigenes Zimmer,  etwa gleich groß plus gemeinsam genutzte Küche und Bad. Kaltmiete 900 Euro, jeder zahlt 300 an den Hauptmieter und anteilige Nebenkosten.
Ja, und? Der Hauptmieter hat die Wohnung zu insgesamt höheren Mietkosten weitervermietet, das ist nicht verboten.

Zitat von: Dannu am 19. Oktober 2022, 17:06:20Wäre das nicht der direkteste Weg zu argumentieren, dass momentan von der Angemessenheitsprüfung abgesehen wird?
Ja, wenn es nur um die Angemessenheitsprüfung ginge. Das JC sucht hier jedoch aktiv nach Gründen, um den Mietvertrag und damit die Pflicht zur Mietzahlung nicht anerkennen zu müssen. Dabei spielt die Angemessenheit keine Rolle.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Grotesque

Ich sehe das wie Ottokar. Hier wird nur wieder auf die Unwissenheit des Antragstellers gehofft um aus irgendwelchen "Gründen" nicht zahlen zu müssen.

Weder ob sich der Hauptmieter was hinzuverdient (dass er Gewinne aus Vermietung versteuern muss sollte er ja selbst wissen, kann dem Untermieter aber egal sein), noch ob eine Genehmigung zur Untermiete vorliegt hat das JC zu interessieren.