Nebenkostenabrechnung

Begonnen von Knorx, 22. Oktober 2022, 13:15:10

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Knorx

Einen schoenen guten Tag,

ich befinde mich seit dem 1.4.2021 im ALG II Leistungsbezug. Im September 2021 bekam ich die Nebenkostenabrechnung von 2020, dessen Guthaben mir im Oktober und im November 2021 in 2 Raten vom Vermieter ueberwiesen wurde. Nun habe ich einen Brief vom Jc bekommen in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich im Okt und Nov 21 in Hoehe der Nebenkostenabrechnung ueberzahlt wurde und mir mir diese Ueberzahlung nun in Rechnung gesellt wird, obwohl ich 2020 noch nicht im Leistungsbezug stand, sondern Krankengeld bezogen habe.

Ist das Jobcenter berechtigt, mir diese Rueckzahlung als Einkommen anzurechnen und von mir zurueck verlangen?

Hary

Ja, dass ist so korrekt. Es wird nicht als Einkommen gewertet sondern als Minderung deiner Kosten für die Unterkunft.

Zitat von: § 22 Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) II(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;

Knorx

Besten Dank für die schnelle  Antwort!