Schwarzschimmel auf Möbel übergegangen

Begonnen von Dagmar Gottwald, 26. Oktober 2022, 16:11:23

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Dagmar Gottwald

 :help:
Hallo liebe Leser,
in meiner Wohnung liegt bauseits bedingter Schwarzschimmelbefall vor. Eine neue Sozialwohnung hab ich in Aussicht, nur werde ich einige Möbelstücke - u.a. Kleiderschrank und Couch - nicht mitnehmen können, da sie auch Schimmelspuren aufweisen. Kann ich in diesem Fall auch einen Antrag auf Erstaustattung stellen? 
Vielen Dank für eure Antworten sagt
Dagmar

Yavanna

Du kannst zwar einen Antrag auf Erstausstattung stellen, wird aber bestimmt nicht bewilligt.
Da du die Gegenstände schon besessen hast, ist das eine klassische Ersatzbeschaffung, für die ein Darlehen gewährt werden kann.

Wenn bauseitig, bist du schon an den Eigentümer heran getreten?

Fettnäpfchen

Erstausstattung
Zitat von: Dagmar Gottwald am 26. Oktober 2022, 16:11:23Kann ich in diesem Fall auch einen Antrag auf Erstaustattung stellen? 
Im Prinzip hat User Yavanna Recht. Und du solltest in dem Fall zuerst an den VM herantreten und das abklären.!

Wenn es nicht klappt:
Zumindest versuchen kannst du es, allerdings gleich mit der richtigen Begründung und am besten einem Attest o. Gutachten das diese Möbel nicht mehr benutzt werden dürfen. Dann musst du auch klar machen was unteres Urteil aussagt also das eine Erstausstattung bedarfsbezogen ist.

Zitat- Urteil vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 64/07 R:
Zur Erstausstattung gehören sämtliche Gegenstände, die für eine geordnete Haushaltsführung und ein menschenwürdiges Wohnen erforderlich sind. Dabei ist das Tatbestandmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. Obdachlosigkeit, Brand, Trennung vom Partner oder Neugründung eines Hausstandes sein. Ob es sich um die 1ste oder xste Wohnung handelt, ist hingegen vollkommen unrelevant.
Eine Waschmaschine gehört zur Erstausstattung. Das BSG hält dabei einen Betrag von 250€ für angemessen.

Wäre es zum Beispiel untergegangen dann würdest du die Sachen als Beihilfe  erstattet bekommen. Warum also nicht bei Schimmel wenn man das aus Betroffenensicht betrachtet.  Siehe bei der Urteilssammlung > Erstausstattung
MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hary

Das Problem bei Schimmel ist ja, dass quasi alles in deiner Wohnung betroffen ist und somit eigentlich Sondermüll darstellt. Vom Möbel bis zu Kleidung. Die Sporen sitzen überall und wandern von da schön in ein neues Zuhause mit. Im Grunde kann man davon ausgehen, dass du dadurch dein gesamtes Hab und Gut verloren hast.

Bundspecht

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Oktober 2022, 18:15:31Und du solltest in dem Fall zuerst an den VM herantreten


Ja , und NUR an den VM ! Habe den Stress auch hinter mir...

Zitat von: Dagmar Gottwald am 26. Oktober 2022, 16:11:23liegt bauseits bedingter Schwarzschimmelbefall vor.


Wer hat das festgestellt ? Gibt es ein Gutachten dazu bzw. hast Du was schriftlich ? Wenn nicht, kannst Du Dich schonmal auf einen Kampf einstellen.

Denn in der Regel wird der VM die Schuld an dem Schimmel dem Mieter in die Schuhe schieben...

Zu viel Gekocht, oder Wäsche in der Wohnung getrocknet , nicht ausreichend gelüftet , Zuviel "transpiriert" usw. (kein Witz hat mir ein alter VM alles an den Latz geknallt !)

Am Ende musste da ein Fachwelt mit ran, ohne den hätte ich das nicht geschafft !

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Dagmar Gottwald

Danke zunächst einmal an alle, die hierauf geantwortet haben!
Dass der Schwarzschimmel bauseits bedingt ist hat ein Sachverständiger im Beisein meiner Vermieterin festgestellt, die "natürlich" auch erstmal falsches Lüftungsverhalten unterstellt hat - ist ja wohl die Regel...
Allerdings habe ich aufgrund einer psychisch bedingten Unfähigkeit den Befall erst gut drei Jahre nach dem ersten Auftreten gemeldet und habe wegen dieser Verzögerung auch gleich die Kündigung erhalten. Aus diesem Grund werde ich meine Vermieterin wohl nicht in Regress nehmen können.
Da werde ich wohl auf einen verständnisvollen JC-Sachbearbeiter hoffen müssen - hier ein besonderer Dank an Fettnäpfchen für den relevanten Auszug der Urteisbegründung (?)!

Fettnäpfchen

Dagmar Gottwald

Zitat von: Dagmar Gottwald am 01. November 2022, 22:15:29Allerdings habe ich aufgrund einer psychisch bedingten Unfähigkeit den Befall erst gut drei Jahre nach dem ersten Auftreten gemeldet und habe wegen dieser Verzögerung auch gleich die Kündigung erhalten. Aus diesem Grund werde ich meine Vermieterin wohl nicht in Regress nehmen können.
An deiner Stelle würde ich das von einem RA oder einem Mietverein prüfen lassen.
A) ob die Kündigung so rechtens ist, (kann ich mir nicht vorstellen)
und B) ob die VM da nicht trotzdem in Schadensersatz treten muss.

Beides kostet Geld und wenn man nicht schon Mitglied in einem Mietverein ist würde ich die Variante der Beratung durch einen im Mietrecht spezialisierten RA in Anspruch nehmen.  Beratungskostenhilfe, Prozesskostenhilfe (PKH)

Zitat von: Dagmar Gottwald am 01. November 2022, 22:15:29hier ein besonderer Dank an Fettnäpfchen für den relevanten Auszug der Urteisbegründung (?)!
Das ist so in der Urteilsammlung hinterlegt, dass relevante hier wäre der Begriff "bedarfsbezogen"
also selbst wenn man schon eine Erstausstattung bekommen hat kann man u.U. eine erneute bekommen.

MfG FN
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Ratlos

Evtl.? wäre das auch ein Fall für die Versicherung des VM wenn der Schimmelbefall tatsächlich auf Baumängel zurück zu führen ist. Die Behauptung alleine genügt aber nicht.
Es gibt verschiedene Arten von Schwarzschimmel. Die vorhandene Art kann man eigentlich nur über eine Laboranalyse feststellen. Gesundheietsgefahr besteht wenn Mykotoxine freigesetzt werden.–