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Begonnen von SuuSanne, 05. November 2022, 18:32:36

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SuuSanne

Das ändert sich beim Bürgergeld
Etwa soll es bei der zweijährigen Karenzzeit für Leistungsempfänger einige Verschärfungen geben. Geplant sind, wie aus einer der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Formulierungshilfe an die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervorgeht, Änderungen in folgenden Punkten:

Anrechnung der Karenzzeit
Änderung: Grundsätzlich soll sich bei der Anrechnung der zweijährigen Karenzzeit etwas ändern: So soll auch das Jahr 2022 bei der Berechnung der Karenzzeit angesetzt werden dürfen. ,,Das bedeutet, dass die Karenzzeit in Fällen, in denen seit dem 1. Januar 2022 ununterbrochen Leistungen bezogen wurden, am 31. Dezember 2023 endet", heißt es in dem Entwurf.
Ursprungs-Entwurf: In diesem Punkt hatten die Länder zuvor vor Missbrauch gewarnt und kritisiert, dass die Karenzzeit erst ab Januar 2023 gelten sollte - und damit in einigen Fällen sogar länger als zwei Jahre ausgefallen wäre.
Heizkostenübernahme während Karenzzeit
Änderung: Vorgesehen ist zudem, dass die Heizkosten während der Karenzzeit nur noch in angemessener Höhe übernommen werden sollen. Die bisher geltenden Vorschriften für Hartz IV bestimmen den Begriff der Angemessenheit zwar nicht näher. Generell gilt jedoch, dass Sie nicht unwirtschaftlich heizen sollten. Etwa sollten die Heizkosten nicht über den Durchschnittswerten in der Region liegen. Welche Kosten ,,angemessen" sind, entscheidet jedoch im Einzelfall das Jobcenter.
Ursprungs-Entwurf: Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah an dieser Stelle kein Limit für die Kostenübernahme vor. Das hatte unter anderem die Union scharf kritisiert.

https://www.focus.de/finanzen/news/nach-kritik-der-union-ampel-einigt-sich-auf-aenderungen-so-viel-buergergeld-bekommen-sie-jetzt_id_177317627.html






Kopfbahnhof

Zitat von: SuuSanne am 05. November 2022, 18:32:36Das ändert sich beim Bürgergeld
Auch wenn es hier ständig Wiederholt wird, bisher ist noch gar nichts klar.

Nichts davon ist bisher Endgültig beschlossen.

SuuSanne

Es gibt keine Wiederholung hier.
Die Regierung, die drei Parteien, putzen die Schuhe der Union mit ihren Händen und haben das Bürgergeld Gesetz bereits an die Union verkauft. Damit das niemand merkt, beschimpfen sie sich gegenseitig laut.
Aus dem Link oben:
Weitere Änderungen
Neu ist auch, dass Leistungsempfänger künftig neben der Erklärung, kein erhebliches Vermögen zu haben, auch noch zusätzlich eine Selbstauskunft beifügen müssen. Auch so soll Leistungsmissbrauch vorgebeugt werden. Die Bundesagentur für Arbeit, die die Reform in kürzester Zeit umsetzen soll, erhält zudem großzügigere Übergangsfristen .