Sanktion wegen verpassten Termin

Begonnen von plushundert, 09. November 2022, 18:48:17

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plushundert

Hallo,
habe einen Termin beim JC verpasst. JC will nun wegen Meldeversäumnis Sanktionen verhängen. Ich dachte diese wären ausgesetzt? Was ist zu tun?

LG
P

hotwert

Bei einem verpassten Termin passiert garnichts. Erst beim zweiten mal gibt's 10% Sanktion.

hansmeisner

Zitat von: plushundert am 09. November 2022, 18:48:17habe einen Termin beim JC verpasst. JC will nun wegen Meldeversäumnis Sanktionen verhängen. Ich dachte diese wären ausgesetzt? Was ist zu tun?
Die müssen erheben warum Du nicht da warst, weil es ja auch gute Gründe geben könnte, im nachhinein, die Du vorher nicht melden konntest (Unfall, Krankheit usw). Wenn das Meldeversäumnis festgestellt wurde, dann können sie bei einem weiteren Termin in den nächsten 12 Monaten Dich sanktionieren, solltest Du dort wieder (ohne wichtigen Grund) nicht erscheinen.

Das klingt in dem Schreiben anders, weil sie gleich mit Sanktionen drohen. Aber das bedeutet nicht, dass diese auch (beim ersten mal) umsetzbar sind. Ist wieder so ein Schwachsinns-Behörden-Kauderwelsch.

Edelbert_Käsemann

Bei Meldeversäumnissen sind die Sanktionen nach wie vor in Takt.
Du hättest es vermeiden können indem du deinen Termin wahrgenommen hättest.

Fettnäpfchen

Edelbert_Käsemann

Zitat von: Edelbert_Käsemann am 09. November 2022, 22:22:10Bei Meldeversäumnissen sind die Sanktionen nach wie vor in Takt.
Du hättest es vermeiden können indem du deinen Termin wahrgenommen hättest.
Falsch
ZitatMit dem "Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch" wurde Folgendes beschlossen:
- § 31a SGB II (Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen) ist für die Dauer von 12 Monaten nicht anzuwenden.
- § 32 SGB II (Meldeversäumnisse) ist für die Dauer von 12 Monaten dergestalt anzuwenden, das erst das zweite innerhalb von 12 Monaten eingetretene Meldeversäumnis sanktioniert wird und bei mehreren Meldeversäumnissen die Sanktion insgesamt auf 10% des Regelbedarfs begrenzt wird.

MfG FN
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Edelbert_Käsemann