Frage zu EKS Formular

Begonnen von Eljay, 10. November 2022, 16:03:23

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Eljay

Hi,

ich hatte bereits in einem anderen Beitrag darüber geschrieben, dass ich als Freiberufler zur Zeit keine Einnahmen habe und ab Okt.2022 dager ALGII beantrage. Wann ich Einnahmen habe, ist noch ungewiss. Ich muss aber diesen EKS Schein ausfüllen, wo man u.a auch Arbeitsraum/Arbeitsraumkosten angeben muss.
Da ich nicht weiß wann und wie viel ich in Zukunft einnehmen werde, trage ich im Bewilligungszeitraum Okt. 2022-April 2023 über 0,00 Euro ein.
Wenn ich aber zB bei Arbeitsraum 350 Euro(Beispiel) eintrage, bekomme ich dann nur 350 Euro zur Miete und muss den Rest alleine stemmen? Ich nahm an, dass ich die gesamte Miete bezahlt bekomme.

Danke

TripleH

Für den Arbeitsraum bekommst du gar nichts. Das ist eine Betriebsausgabe. Ohne Betriebseinnahmen gibt es aber nichts, wovon man die Ausgaben absetzen kann. Verluste gleicht das Jobcenter nicht aus.

Eljay

Zitat von: TripleH am 10. November 2022, 17:29:56Für den Arbeitsraum bekommst du gar nichts. Das ist eine Betriebsausgabe. Ohne Betriebseinnahmen gibt es aber nichts, wovon man die Ausgaben absetzen kann. Verluste gleicht das Jobcenter nicht aus.

Ich will ja auch keine Verluste ausgleichen, sondern im Grunde will ich nur das bekommen, was jeder ALGII bekommt. Was ich meinte mit, "bekomme ich dann nur die 350 Euro...", ist ob ich nur den Arbeitsraum bezahlt bekomme, und sonst nichts an Mietkosten. Den EKS Schein muss ich trotzdem ausfüllen, egal ob Einnahmen oder nicht da ich Freiberufler bin... Ich weiß nicht, ob man die Kosten des Arbeitsraums angibt, selbst wenn man null Einnahmen hat. :scratch: 

JensM1

Wurde der Arbeitsraum separat angemietet oder ist das nur ein Raum deiner Wohnung bzw. deines Hauses. Falls letzteres auf keinen Fall in die EKS, Miete wird zur Zeit in voller Höhe bei Erstantrag übernommen.

TripleH

Zitatim Grunde will ich nur das bekommen, was jeder ALGII bekommt.

Das, was jeder bekommt, ist Regelsatz + Miete fürs Wohnen. Aber nicht Miete für Büros oder Gewerberäume.


Eljay

Zitat von: JensM1 am 10. November 2022, 21:07:06Wurde der Arbeitsraum separat angemietet oder ist das nur ein Raum deiner Wohnung bzw. deines Hauses. Falls letzteres auf keinen Fall in die EKS, Miete wird zur Zeit in voller Höhe bei Erstantrag übernommen.

Danke. Das ist die Antwort, die ich suchte. Es ist nur ein Raum meiner 2 Zimmerwohnung, der aber vom Finanzamt als Arbeitsraum anerkannt wird. Ich wußte daher nicht, ob ich den eintragen muss, aber ich lese aus deiner Antwort, dass ich das nicht muss.

Zitat von: TripleH am 10. November 2022, 21:37:46Das, was jeder bekommt, ist Regelsatz + Miete fürs Wohnen. Aber nicht Miete für Büros oder Gewerberäume.




Sorry, ich hätte im Eingangspost erwähnen sollen, dass mein Arbeitsraum ein Raum meiner Wohnung ist.