Keine Wohnungsräumung bei erheblichen Gefahren

Begonnen von selbiger, 24. November 2022, 06:19:31

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selbiger

Nur weil eine wegen Eigenbedarfs gekündigte, suizidgefährdete Mieterin eine mögliche Therapie ablehnt, kann dies nicht pauschal eine Wohnungsräumung begründen. Denn ist die psychisch kranke Mieterin so sehr auf den Verbleib in ihrer Wohnung fixiert und krankheitsbedingt nicht in der Lage, eine stationäre Therapie durchzuführen, kann ein Härtefall vorliegen, der die Fortsetzung des Mietverhältnisses begründet, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 23. November 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 390/21).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/keine-wohnungsraeumung-bei-erheblichen-gefahren

generell sollte es keine wohnungsräumungen geben..nur bei nachgewiesenem eigenverschulden.in erster linie ist die hochgeschätzte sozialpolitik dieses staates die sozialschwachen bürgern keine menschenwürdige existenzen zugestehen..und das spzialschwache benachteiligte bürger ihre rechnungen nicht mehr bezahlen können..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Fred

Hauptsache wir sind Obhut für alle Fremdbürger.

Für die Deutschen bzw Einheimischen hat der Staat schon lange nichts mehr übrig.
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