End. Festsetz – Erstatt.bescheid - Widersp.bescheid - bisher keine Aufrechnung

Begonnen von Sonnenschein, 13. November 2022, 12:26:28

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Sonnenschein



Ich bin sogenannter ,, Aufstocker" wegen schwankendem Einkommen- bisher vorläufige Bewilligung für 6 Monate. BWZ 1.9.2021-28.2.2022.
Alle Lohnabrechnungen wurden fristgerecht im Rahmen der Mitwirkungspflicht eingereicht.
Im Erstattungsbescheid wurde eine Aufrechnung von 10% ab 1.9.2022 verfügt.
Gegen diesen Bescheid wurde Widerspruch erhoben, der jedoch am 13.9.2022 als ,,unbegründet ,, abgewiesen wurde.
Die Rechtmittelfrist ist am 16.10.2022 ausgelaufen.

Bisher erfolgten keine Kürzungen aufgrund der angekündigten Aufrechnung im Erstattungsbescheid.
Die Auszahlungsbeträge im Sept 2022 hätten bereits um  44,90 € gekürzt werden müssen. Zuzüglich  für 10/22 = 44,90 € und 11/22= 44,90 €. Also 3 ausstehende Aufrechnungsmonate.

Wie sieht das weitere Procedere aus?

Reaktion des Jobcenters:
Kommt noch irgendetwas schriftlich oder kommen neue Änderungsbescheide mit neuer Aufrechnungsvariante z.B ab Dezember 2022?
Muss ich irgendetwas tun und gfls. ja, was??

Kann das JC die drei ausstehenden Aufrechnungen in einer Summe abziehen??

Für Praxistipps wäre ich sehr dankbar.

Durchschnittseinkommen Brutto 1018 € mtl.
Lohn 09/22= Netto 740,40€
10/22=669,23€
11/22= steht noch aus
Midijob - Teilzeitkraft 80% ( 80 Std a 12,-€)Krankentage werden nur zu 50% berücksichtigt also halbiert.
Hand-OP- Wiedereingliederung -vorsichtige Belastung lt. BEM-keine Überlastung /Krankengeld 23,-€ tägl. Und fast volle Anrechnung --deshalb keine AU.

TripleH

Der Widerspruch hatte aufschiebende Wirkung und deshalb durfte nichts aufgerechnet werden. Das, Jobcenter wartet jetzt wahrscheinlich, ob du Klage erhoben hast oder nicht. Die Klagefrist mag zwar schon vorbei sein, aber da die Gerichte  unter Umständen über Klagen nicht gleich informieren, wird da noch eine Sicherheitsfrist drauf gesetzt.

Es ist daher wahrscheinlich, dass die Aufrechnung irgendwann demnächst erfolgt. Dann in den verfügten monatlichen Raten (Höhe), nur eben zeitversetzt. 3 Raten auf einmal geht nicht.