Gutschrift 4000 € auf P Konto

Begonnen von FFMYEAH, 27. September 2022, 14:17:38

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FFMYEAH

Hallo, habe jetzt auf einen Schlag die Nachzahlung nach Bewilligung für vier Monate bekommen. Problem ist, auf dem Konto liegen alte und auch strittige Forderungen aus dem Jahr 2018/19. Auf Anraten eines Mitarbeiters bei der Bank habe ich mir erst mal eine Aufstellung zuschicken lassen. Möchte das dann lieber direkt bezahlen, da die Gebühren bei den Geldeintreibern etwas suspekt sind!! Hatte am Jahresanfang immer mal geringes Guthaben über der Pfändungsgrenze drauf, aber nichts passiert da es wahrscheinlich aus dem Zeitraum auch nicht jetzt nicht mehr ständig vom Inkasso beobachtet wird. Trotzdem ist es schwierig das dann leer zu räumen, da im kommenden Monat wieder neue Leistungen drauf kommen und ich das Konto eigentlich nicht ändern möchte! Kann nur bis zur Pfändungsgrenze über das Geld verfügen. Hat jemand eine Idee, brauche das Geld dringend da es ja rückwirkend zum Juni Hartz IV Sozialleistungen sind!

Slash86

Also wenn das Geld diesen Monat drauf kommt ist es bis Ende zum nächsten Monat eh geschützt.

Du müsstest jetzt beim Jobcenter eine Bescheinigung holen nach §903 ZPO irgendwas, die wissen schon was gemeint ist, die dir die rückwirkende Zahlung als einmalige Sozialleistung bestätigt.
Diese Bescheinigung gibst du bei der Bank ab und die erhöhen dann deinen Freibetrag einmalig um diesen Betrag.

Ob das Inkasso da guckt oder nicht ist übrigens egal, wenn du Guthaben auf dem Konto hast und du es nicht verbrauchst wird es ab dem übernächsten Monat der Buchung an die Gläubiger ausgekehrt.

Hary

Zitat von: FFMYEAH am 27. September 2022, 14:17:38Problem ist, auf dem Konto liegen alte und auch strittige Forderungen aus dem Jahr 2018/19.
Das können keine strittigen Forderungen sein. Wären sie es, dann hätte die Gegenseite keinen Titel. Den Titel gegen dich habe die, weil die Forderungen begründet sind, oder du nicht auf eine Mahnbescheid reagiert hast.

Ratlos

TE meint sicher dass auf dem P Konto eine Pfändung liegt und die betrifft dann die sog. Auskehrbeträge, also das was über 1.340 € liegt.
Zitat von: Slash86 am 27. September 2022, 14:22:34Du müsstest jetzt beim Jobcenter eine Bescheinigung holen nach §903 ZPO irgendwas, die wissen schon was gemeint ist, die dir die rückwirkende Zahlung als einmalige Sozialleistung bestätigt.

Beachte dabei unbedingt § 902 ZPO (auch in Verbindung mit § 850c)
Mit der Bescheinigung wird der überschießende Betrag möglicherweise ausgekehrt (steht dir also nicht zur Verfügung);
er wird aber zum 01. des Folgemonats deinem P Konto wieder gut geschrieben und du kannst darüber verfügen.

Die Bescheinigung des Amtes ist für viele Banken nur im laufenden Monat gültig und zwar auch dann wenn sie zeitlich unbefristet ausgestellt wird und nach § 903 für 2 Jahre Gültigkeit besitzt.
§ 906 ZPO ist für dich unbeachtlich. Der ist erforderlich bei Nachzahlungen von Urlaubsgeld, Renten, Versicherungen usw.

FFMYEAH

Bisher ist nichts passiert. Angeblich nach dem dritten Monat. Wir haben jetzt schon den zweiten Monat, wo die nachgezahlten Beiträge für vier Monate auf dem Konto stehen. Die Forderungen sind auch alle älter als drei Jahre. Hatte nie größere Summen drauf deswegen ist es gar nicht aufgefallen erst jetzt durch die Nachzahlung und einen größeren Betrag!!

Also was sich also in der Zwischenzeit und drei Umzügen auch erledigt haben könnte, warum soll die Bank dann tätig werden? Das Schreiben vom JC allerdings etwas eigenartig. Die wollen eine Bestätigung der Bank über ein P Konto, wissen wer da Geld von mir haben möchte. Also wie heißt diese Bescheinigung für die Bank noch mal genau? Und welche Angaben braucht das Job Center, schließlich zahlt es ja die Beiträge auf das Konto und das ist Leistungen sind, erschließt sich ja automatisch. ;-)) Sind die einfach nur neugierig, oder wie soll ich die Frage verstehen, warum es bei den Pfändungen genau geht?

Ratlos

Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Bescheinigung nach §§ 902, 903 ZPO.
Das JC ist zum Ausstellen einer solchen Bescheinigung der Unpfändbarkeit verpflichtet.
Aber anfordern musst du diese Bestätigung schon selbst.

Zitat von: FFMYEAH am 27. September 2022, 14:17:38. Problem ist, auf dem Konto liegen alte und auch strittige Forderungen aus dem Jahr 2018/19.
Wieso liegen auf dem Konto strittige Forderungen? Sind diese tituliert?
Ich nehme mal an, dass das Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse sind.
Wer sind die "Geldeintreiber"? Ein Inkassobüro? Das kann aber keine Schuld auf ein Konto legen, es sei denn es handelt sich um einen Forderungskauf. Dann wäre höchste Vorsicht wegen Anpassung geboten.
Der Zeitraum ab 2018 spielt dabei keine Rolle.  Eile tut hier Not!

hansmeisner

Zitat von: FFMYEAH am 15. November 2022, 07:52:20Bisher ist nichts passiert. Angeblich nach dem dritten Monat. Wir haben jetzt schon den zweiten Monat, wo die nachgezahlten Beiträge für vier Monate auf dem Konto stehen.
Wann sind die "Beiträge für vier Monate" auf dem Konto eingegangen? Ende September? Dann könnte es theoretisch so sein, dass diese Anfang Dezember ausgekehrt werden. Dann sind sie weg, ohne Bescheinigung vom Jobcenter.

Denn die Forderungen (sofern tituliert) sollten der Bank vom Gläubiger gemeldet worden sein (=Kontopfändung). Sollte keine Kontopfändung vorliegen - das muss Dir ja mitgeteilt worden sein von einem Gericht/Gerichtsvollzieher - wird auch nichts ausgekehrt. Wie lange die Forderungen zurückliegen ist dabei egal.

Ein Inkasso kann nicht aufs Konto gucken. Diese Auskehrungen sind bei einer vorliegenden Kontopfändung (vom Gericht/Gerichtsvollzieher/Ämter) automatisch im System der Bank eingestellt und werden solange durchgeführt bis diese vollständig befriedigt wurden. Im Geheimen hintenrum passiert da nichts.