Strom Erhöhung

Begonnen von Andre, 15. November 2022, 15:25:08

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Unwissender

Ihr dürft nicht immer nur auf den Abschlag schauen! Arbeitspreis x Vorjahresverbrauch + Grundpreis : 12 ergibt deinen monatlichen Abschlag und nicht mehr!

Ich habe nämlich das Gefühl (was man so hört das sich der Abschlag verdrei,- oder vervierfacht) das die Versorger hier versuchen Kasse zu machen. Weil sich in vielen Fällen nämlich der Arbeitspreis nicht so dramatisch erhöht hat. Leider wird das von vieln gar nicht kontrolliert sondern nur auf die montliche Zahlung geschaut! Der Abschlag hat sich nach dem Vorjahresverbrauch zu richten und kann nur mit Zustimmung des Verbrauchers angepasst werden!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

OLD-MAN

Zitat von: Unwissender am 17. November 2022, 09:53:57das die Versorger hier versuchen Kasse zu machen.

Falsch!

Die Versorger müssen 1 x im Jahr abrechnen und zwar genau (Arbeitspreis + Grundspreis). Also sind überhöhte Abschlagszahlungen maximal als zinslose Darlehen an den Versorger anzusehen!

Hansejunge

Also mein Grundpreis ändert sich nicht, der bleibt bei 2,81 Euro pro Monat.
Erhöht hat sich der Arbeitspreis von 21,69 ct auf 52,01 ct.
Hinzu kommen noch 0,496 ct §19 StromNEV-Umlage

Bei mir hat sich also der Arbeitspreis mehr als verdoppelt.

Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?

OLD-MAN

Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 13:31:35Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?

Nun muss doch mal Schluss sein, mit den dauernden Nachfragen. Du hast doch wohl deutlich gelesen, das Haushaltsstrom aus der Regelleistung bezahlt werden muss, oder?

Hansejunge

Zitat von: OLD-MAN am 17. November 2022, 13:51:10
Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 13:31:35Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?

Nun muss doch mal Schluss sein, mit den dauernden Nachfragen. Du hast doch wohl deutlich gelesen, das Haushaltsstrom aus der Regelleistung bezahlt werden muss, oder?

Warum bist Du so?

Bundspecht

Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 14:16:56
Zitat von: OLD-MAN am 17. November 2022, 13:51:10
Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 13:31:35Kann man als Single auch einen Antrag auf Mehrkosten stellen?

Nun muss doch mal Schluss sein, mit den dauernden Nachfragen. Du hast doch wohl deutlich gelesen, das Haushaltsstrom aus der Regelleistung bezahlt werden muss, oder?

Warum bist Du so?

Gegenfrage.... Warum fragst Du so blöde Fragen ? Strom ist DEIN ganz Privates Vergnügen !!! Da gibt es keine zu beantragenden Mehrkosten ....

Wie deutlich muss man das denn noch schreiben ???
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Hansejunge

Das kann man aber auch schreiben, ohne sich so narzisstisch aufzublasen.

Oh Mann, hier brauchen Leute dringend Urlaub.....

CIAO.

Bundspecht

Zitat von: Hansejunge am 17. November 2022, 14:35:30Das kann man aber auch schreiben, ohne sich so narzisstisch aufzublasen.

Wenn so "einige" nicht verstehen können was geschrieben wird , und dann noch blöde nachfragen, sollte man sich nicht wundern wenn solche Antworten kommen !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Hary

Würde man nicht eigentlich in einem klaren Fall vor Gericht eine Unterdeckung beim Strom beweisen können? Mein Stromverbrauch liegt bei ca. 800 KwH (Aufgerundet) also etwa die Hälfte vom statistisch durchschnittlichen Stromverbrauch, trotzdem liegen die Kosten hierfür bei einem höheren Betrag als im Regelsatz eingerechnet sind. Bei einem Verbrauch von weniger als der Hälfte des Durchschnitts, aber höheren Kosten sollte eine Unterdeckung doch eigentlich klar sein oder?

OLD-MAN

Zitat von: Hary am 17. November 2022, 15:14:17Würde man nicht eigentlich ....

NEIN - NEIN - und nochmals NEIN

Siehe Antworten # 18 + 20

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 17. November 2022, 15:14:17sollte eine Unterdeckung doch eigentlich klar sein oder?
Das müsste eben erst geklärt werden, vor allem wenn das "Bürgergeld" ab Januar nicht kommt.

Im RS sind ca. 40€ ? für Strom drin, was ist wenn man aber allein dafür ca. 70€ Abdrücken muss?
Da ist die Frage nach Mehrbedarf doch schon mal erlaubt?


Chakotay

@Hansejunge einen Antrag kann man immer stellen, was daraus wird steht auf einem anderen Blatt.

Im Regelbedarf sind etwa 38 € für Wohnung(Instandhaltung) und Strom vorgesehen.
Quelle: (Durchführungshinweise zu § 20 SGB II in Rz 20.1)
https://www.gegen-hartz.de/news/das-sind-die-hartz-iv-regelsaetze-ab-2022#Was_ist_in_den_Hartz_IV_Regeleistung_enthalten

Da ich hab Januar einen monatlichen Abschlag i.H 62 € zahlen muß, und ich auch unterhalb des statistisch durchschnittlichen Stromverbrauch liege, habe ich auch schon mit dem Gedanken gespielt einen Antrag nach  § 21 Abs. 6 SGB II zu stellen.
Quelle:
https://www.gegen-hartz.de/news/hohe-strom-abschlagszahlungen-und-nachforderungen-das-sollten-hartz-iv-bezieher-aa-beantragen

Da es aber keinen Präzedenzfall gibt (kenne zumindest keinen) wird das daraufhin hinauslaufen , das das JC den Antrag ablehnt.
Man wird sich also dann die Mühe machen müssen Widerspruch einzulegen, und danach ggf.  Klage beim SG einreichen.
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Edelbert_Käsemann

50€ mehr sind definitiv nicht ausreichend um die Preisexplosionen auszugleichen.
Nur machen kann man dagegen nicht viel, außer beim nächsten Mal seine Stimme einer anderen Partei geben.

Der aktuellen Regierung ist natürlich bekannt, dass es mindestens die 720€ vom paritätischen Wohlfahrtsverband geben muss um überhaupt eine Chance zu haben mit dem Geld auszukommen. Es ist dennoch Politisch nicht gewollt zu erhöhen.



Schwester_112

Zitat von: OLD-MAN am 17. November 2022, 08:51:13
Zitat von: Hansejunge am 16. November 2022, 21:31:48Mein Strom wurde auch erhöht, von 36 Euro im Monat auf 67 Euro im Monat.

Abschlagszahlung? ...das interessiert keinen, wichtig und maßgebend ist alleine der Arbeitspreis!

Tust du an deinen Versorger pro kwh überweisen?^^
Ist doch jedem klar was gemeint ist. Ich renn doch auch nicht zu meiner Mutti und sag, du, ich muss jetzt 64Ct pro kwH zahlen. Da fällt ihr doch glatt der Keks in den Tee. Und ich höre einen D-Zug durchs Wohnzimmer rasseln. Klarer ist doch die Ansage: Mutti, ich muss statt 55 nun 110€ zahlen. Junge, Junge, wie du hier in den ganzen Beiträgen mit den Leuten umgehst, da grault es einem ja, etwas zu schreiben. Vielleicht hast du noch ein anderes Hobby? ...und Großbuchstaben bedeuten "brüllen".