Attest über Leistungsfähigkeit

Begonnen von Larissa_1965, 15. November 2022, 22:48:35

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Larissa_1965

Hallo Ihr Lieben!

Ich wurde heute vom Jobcenter per E-Mail gefragt, ob ich wohl noch länger krank sein würde, nachdem ich eine AU über 4 Wochen von meinem Hausarzt eingereicht hatte. Ich beziehe schon seit 4 Jahren ALGII, habe aber immer brav alle Termine wahrgenommen und mich nie mit gelben Scheinen gedrückt. Nun bin ich aktuell aber wirklich sehr krank und prompt will meine Beraterin von mir ein Attest meiner Leistungsfähigkeit sofern ich die aktuelle AU die noch bis Anfang Dezember gilt danach weiter verlängern lasse.
Sie hat mir dazu folgendes geschrieben:

Ich schicke Ihnen mal den Text den wir unseren Kunden mitgeben:

Das Attest sollte Angaben darüber enthalten:

-ob ich im Moment arbeiten kann (erwerbsfähig bin), wenn nicht, wie lange nicht
-wie lange ich am Tag arbeiten kann
-welche Arbeiten ich nicht ausüben kann

(Erwerbsunfähig im Sinne des SGB II ist, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann).

Bezüglich Arbeitsunfähigkeit:
Das Attest sollte eine Einschätzung über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit enthalten.
(z.B. "arbeitsunfähig voraussichtlich für die nächsten 6 Monate")

Bezüglich Erwerbsunfähigkeit:
Im Attest sollte festgestellt sein, dass eine volle Erwerbsunfähigkeit besteht.
(z.B. volle Erwerbsminderung voraussichtlich für die nächsten 6 Monate" oder ,,volle Erwerbsminderung länger als 6 Monate").

Ein von mir eingereichtes Attest muss keine Diagnose enthalten.



Meine Frage nun an Euch: Ist das überhaupt rechtens? Muss ich tatsächlich ein solches Attest erbringen? Und bekomme ich das überhaupt von meinem Hausarzt statt einer normalen AU? Ich bezweifle, dass mein Arzt mir das so ausstellt. Kann das Amt mich dann zum ärztlichen Dienst schicken?

Würdet ihr mir empfehlen, mich nach Ablauf der aktuellen AU lieber erstmal wieder gesund zu melden und dann gglfs. später nochmal eine AU zu besorgen? Entgehe ich dadurch der Aufforderung zu diesem "Spezial-Attest"? ich finde das alles gerade sehr verwirrend. Ich möchte in jedem Fall verhindern, dass ich als erwerbsunfähig eingestuft werde. Oder glaubt Ihr, dass das im Januar mit dem Bürgergeld eh keine Rolle mehr spielt weil dann Sozialgeld und Hartz zusammengelegt werden?

Vielen Dank im Voraus!
Larissa :bye:

Hary

Zitat von: Larissa_1965 am 15. November 2022, 22:48:35Meine Frage nun an Euch: Ist das überhaupt rechtens?
Zumindest ist es nicht verboten dich darum zu bitten. Ob es rechtlich durchsetzbar wäre ist eine Frage die dann Juristen klären müssten.

Zitat von: Larissa_1965 am 15. November 2022, 22:48:35Würdet ihr mir empfehlen, mich nach Ablauf der aktuellen AU lieber erstmal wieder gesund zu melden und dann gglfs. später nochmal eine AU zu besorgen?
Nein. Wenn du durchgehend krank also Arbeitsunfähig bist, dann ist das nun einmal so. Sofern das Jobcenter daran Zweifel hat, wird es den Ärztlichen Dienst einschalten den Sachverhalt einmal zu ermitteln. Dein Hausarzt wird dir kein solches Attest ausstellen mit einer detaillierten Bewertung. Er wird dir höchstens ein Attest ausstellen mit einem Satz wie "ist aufgrund von XYZ bis vorraussichtlich XX.XX.XXXX Arbeitsunfähig erkrankt".

Natürlich könnte das Jobcenter auch die Rechtmäßigkeit der Kranschreibung anzweifeln, also dem Arzt unterstellen dich aus Gefälligkeit oder anderen Gründen krank zuschreiben. In der Praxis ist das aber nicht sehr wahrscheinlich, da kein SB juristischen Selbstmord begehen würde und eine ärztliche Diagnose als Gefälligkeit öffentlich bezeichnen würde.

Larissa_1965

Hallo Hary,

vielen lieben Dank für Deine Antwort. Mir kommt es so vor, als ob die ermitteln wollen, ob ich in die Grundsicherung abgeschoben werden kann, also womöglich dauerhaft erwerbsunfähig bin. Das wird aber sicher nicht der Fall sein, da ich davon ausgehe in absehbarer Zeit (vielleicht 1- 2 Monaten) auch wieder gesund zu werden.

Ich habe zu dem Thema recherchiert und bin da irgendwie nicht weiter gekommen. Ich weiß nur, dass die erst nach 6 Monaten Krankschreibung am Stück einen Amtsarzt einschalten können, der dann prüft, ob ich erwerbsunfähig bin oder teilweise erwerbsunfähig.

Glaubst du nicht auch, dass das alles eh hinfällig wird (also diese aktuelle Sachlage mit meiner SB) sobald im Januar das Bürgergeld kommt (was ich hoffe)?

Ich hoffe, dass die dann erst einmal anderes vor der Brust hat, anstatt mich mit solchen Forderungen zu nerven.

LG,
Larissa :bye:


Hary

Zitat von: Larissa_1965 am 16. November 2022, 19:03:41Ich hoffe, dass die dann erst einmal anderes vor der Brust hat, anstatt mich mit solchen Forderungen zu nerven.
Von diversen SB's weiß ich, dass sie im Grunde überhaupt nichts wissen und jetzt versuchen Dinge wie Förderungen und ähnliches noch dieses Jahr umzusetzen. Denn keiner weiß wie und was in welche Form dann noch möglich wäre oder ablaufen wird. Daher stehen die Chancen schon ganz gut, dass dein SB nächstes Jahr erst einmal andere Dinge hat. Genau so gut stehen aber die Chancen, dass dann erneut probiert wird was man durchsetzen kann auf welche Art. Im Grunde wären dann ja viele Urteile die in den letzten Jahrzehnten ergangen sind wieder unbrauchbar, da es sich um ein "neues" Gesetz handelt. Es kann also durchaus übel werden.

Wenn dein Jobcenter deine zukünftige Erwerbsfähigkeit ermitteln will, dann sollen sie dich zum Gutachter schicken.

Fettnäpfchen

Larissa_1965

Zitat von: Larissa_1965 am 15. November 2022, 22:48:35Ich wurde heute vom Jobcenter per E-Mail gefragt, ob ich wohl noch länger krank sein würde, nachdem ich eine AU über 4 Wochen von meinem Hausarzt eingereicht hatte.
Würde ich einfach ignorieren. E-Mail schon zwei mal und ausserdem ist es unverschämt.

Fakt ist:
Zitat von: Hary am 15. November 2022, 23:32:16Dein Hausarzt wird dir kein solches Attest ausstellen mit einer detaillierten Bewertung. Er wird dir höchstens ein Attest ausstellen mit einem Satz wie "ist aufgrund von XYZ bis vorraussichtlich XX.XX.XXXX Arbeitsunfähig erkrankt".
dazu kostet es Geld und das sollte man vorab beim JC beantragen und die läppischen knapp 6.- reichen eh nicht.
und weiterer Fakt
Zitat von: Hary am 16. November 2022, 21:17:47Wenn dein Jobcenter deine zukünftige Erwerbsfähigkeit ermitteln will, dann sollen sie dich zum Gutachter schicken.
und das läuft anders.
s.Anhang

MfG FN

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jens123

Ich würde denen schreiben: 1. Die Dauer meiner AU entzieht sich meiner Kenntnis, da mir Voraussagen für die Zukunft nicht zuverlässig möglich sind. 2. Sollten Sie ein Attest meines Hausarztes benötigen, übersenden Sie mir bitte das Anliegen per Post und dazu gleichzeitig Ihre Zusage zur Honorarübernahme für das Ausstellen des Attests.

Was es soll, dir das Ding per E-Mail zu schicken, ist zweifelhaft. Wirkt ein bisschen dumm und hilflos. Kann man auch ignorieren, E-Mail ist nach wie vor keine rechtssichere Möglichkeit der Kommunikation mit dem JC. Das Attest vom behandelnden Arzt kann natürlich die schmerzfreiere Variante sein, als zum Amtsarzt bestellt zu werden.

Maunzi

Sowas in der Art entspricht keinem Attest sondern einem Gutachten. Sowas ist üblicherweise vom Facharzt auszustellen und der lässt sich dafür ordentlich entlohnen (hier kostet bereits ein Zweizeiler gerne mal 30 - 60€!). Also lieber mal freundlich um eine ordentliche Aufforderung zur Mitwirkung bitten und gleich die Kostenübernahme schriftlich zusagen lassen - EGAL wie hoch die ausfallen! Zudem muss das vorab bezahlt werden, du hast im Regelsatz keinen Posten für Darlehen egal welcher Art dem JC gegenüber.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Larissa_1965

Hallo Maunzi, Jens123, Fettnäpfchen und Hary,

vielen lieben Dank für Eure Antworten! Das hat mir sehr weitergeholfen. Ich werde Eure Ratschläge beherzigen und das JC darauf hinweisen, dass solch ein Attest mit Kosten für mich verbunden wäre. Sollte ich stattdessen zum Amtsarzt müssen, dann ist es halt so.
Nochmals ganz ganz lieben Dank! Es ist super zu wissen, dass man hier seine Fragen posten kann und dass man dann auch gute Antworten bekommt.

 :danke:  :smile:

Ottokar

Zitat von: Larissa_1965 am 15. November 2022, 22:48:35Meine Frage nun an Euch: Ist das überhaupt rechtens?
Definitiv: nein.
Für die Feststellung der Erwerbsfähigkeit ist das JC zuständig (§ 44a SGB II).

Zitat von: Larissa_1965 am 15. November 2022, 22:48:35Und bekomme ich das überhaupt von meinem Hausarzt statt einer normalen AU?
Definitiv: nein, denn der HA ist nicht befugt, deine Erwerbsfähigkeit festzustellen.

Das JC kann entweder deine Leistungsfähigkeit gemäß § 44a SGB II vom äD der AfA prüfen und feststellen lassen, oder dich dazu auffordern, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV zu stellen.
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