Nach Nein des Bundesrats Wie es mit dem Bürgergeld weitergeht

Begonnen von terrier, 15. November 2022, 09:17:15

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

terrier

 

Im Streit um das Bürgergeld ist jetzt der Vermittlungsausschuss am Zug. Wer sitzt in dem Gremium, wie wird verhandelt - und wie lange dauert das?
Von Dietrich Karl Mäurer, ARD-Hauptstadtstudio
Der Bundesrat hat das Bürgergeld blockiert. Der Gesetzentwurf verfehlte in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Mehrere Landesregierungen unter Führung beziehungsweise mit Beteiligung der Union haben die Zustimmung verweigert.
 
Endgültig gescheitert ist die Abkehr vom Hartz-IV-System aber noch nicht: Bund und Länder wollen nun im Vermittlungsausschuss nach einem Kompromiss suchen.
Wie geht es nun weiter?
Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) setzt auf eine schnelle Lösung. Er kündigte im Bundesrat an, die Bundesregierung werde "noch am heutigen Tag den Vermittlungsausschuss anrufen". Das Gremium könnte bereits in der kommenden Woche tagen. "Bei gutem Willen aller Beteiligten" könne ein Kompromiss gefunden und bei der nächsten Bundesratssitzung am 25. November beschlossen werden", sagte Heil zudem.
Was ist die konkrete Aufgabe des Vermittlungsausschusses?
Wenn es zwischen Bundestag und Bundesrat Streit über ein Gesetz gibt, kommt der Vermittlungsausschuss zum Zug. Das Gremium soll dann einen Kompromiss suchen, zum Beispiel wenn ein vom Bundestag bereits beschlossenes Gesetz in der Länderkammer keine Mehrheit findet, so wie jetzt beim Bürgergeld.
Wie setzt sich der Ausschuss zusammen?
Der Vermittlungsausschuss besteht aus 32 Mitgliedern. Bund und Länder sind darin gleich stark vertreten. Für die 16 Mitglieder des Bundesrats benennt jede Landesregierung je ein Mitglied. Die 16 Mitglieder des Bundestags wiederum verteilen sich entsprechend der Fraktionsstärke. Derzeit haben Union und SPD je vier Sitze im Vermittlungsausschuss, die Grünen drei, die FDP und die AfD je zwei und die Linkspartei einen. Die Zusammensetzung besteht in der Regel für die Dauer einer Wahlperiode. In dieser Legislatur hat sich der Ausschuss noch nicht konstituiert, da es bislang noch kein Verfahren gab.

Wie arbeitet der Vermittlungsausschuss?
Der Vermittlungsausschuss kann sich nicht eigenmächtig mit einem Gesetz befassen, sondern macht dies nur, wenn er von Bundesrat, Bundestag oder der Bundesregierung zu einem bestimmten Gesetzesvorhaben angerufen wird. Dafür gibt es Regeln. So kann der Bundesrat bei jedem Gesetz, mit dem er nicht einverstanden ist, den Vermittlungsausschuss einschalten. Bundesregierung und Bundestag haben diese Möglichkeit nur dann, wenn der Bundesrat einem Gesetz die Zustimmung verweigert, das der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats bedarf.
 
Welche zeitlichen Fristen gelten für die Anrufung des Ausschusses?
Wurde durch den Bundestag ein Gesetz beschlossen, mit dem der Bundesrat nicht einverstanden ist, dann bleiben der Länderkammer drei Wochen, um den Vermittlungsausschuss anzurufen. Für Parlament und Bundesregierung gibt es keine Frist, aber eine Anrufung des Ausschusses sollte in angemessener Zeit erfolgen.
Wie laufen die Treffen des Vermittlungsausschusses ab?
Die Sitzungen finden im Bundesratsgebäude in Berlin statt. Sie sind nicht öffentlich, und es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit. Teilnehmen dürfen lediglich die Mitglieder des Ausschusses oder ihre Stellvertreter, Mitglieder der Bundesregierung, der Geschäftsführer, Mitarbeitende der Geschäftsstelle und zwei Personen des Stenografischen Dienstes.
Weiteren Personen darf die Teilnahme durch den Ausschuss gewährt werden, aber das kam bislang nur in Ausnahmefällen vor. Um die Vertraulichkeit zu wahren, wird der Kreis der Mitglieder möglichst klein gehalten, deshalb darf jeder Sitz im Ausschuss innerhalb einer Wahlperiode nur vier Mal ausgewechselt werden.
 
Wie oft trifft sich der Vermittlungsausschuss?
Für die Zusammenkünfte gibt es keinen festgelegten Sitzungskalender. Der Vermittlungsausschuss kommt nur auf Einladung der oder des Vorsitzenden zusammen, frühestens fünf Tage, nachdem ein oder mehrere Gesetzesbeschlüsse an das Gremium überwiesen wurden. Nicht vorgeschrieben ist, wie lange eine Vermittlung dauert. Jedoch sollte ein Verfahren so eingerichtet werden, dass es innerhalb der laufenden Wahlperiode abgeschlossen werden kann.
Wann gilt eine Vermittlung als abgeschlossen?
Beschließt der Ausschuss eine Einigungsempfehlung, kann das Verfahren beendet werden. Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss zustimmen. Sollte die Empfehlung vom Parlament oder der Länderkammer abgelehnt werden, ist das Gesetz gescheitert. Bei der Vermittlung zum Bürgergeld ist eine Einigung in diesem Jahr nicht ausgeschlossen.
Was war die letzte erfolgreiche Vermittlung?
Vergangenes Jahr im September kurz vor der Bundestagswahl konnte der Vermittlungsausschuss quasi in letzter Minute eine Einigung erzielen. Damals ging es um die Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Bund und Länder einigten sich schließlich darauf, dass der Rechtsanspruch ab 2026 kommen soll und wie er finanziert werden soll.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

chrisi01

Wenn alle Stricke reißen wird der RS separat erhöht. Das Alg.2 bleibt dann mit allen Regeln bis min. Sommer '23. Der Druck auf die CDU-Blockierer ist aber jetzt schon groß und die Zeit ist sowieso knapp.

a_good_heart

Zitat von: chrisi01 am 15. November 2022, 09:27:38Der Druck auf die CDU-Blockierer ist aber jetzt schon groß...

So, welcher Druck soll das denn sein? :scratch:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Unwissender

Ich sehe das so! Es wird dem Verlangen (Schonvermögen und Sanktionen) der CDU nachgegeben, und dan ist es genauso wie vorher nur der erhöhte RL bleibt über und ales andere im großen und ganzen so wie bisher!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

hanskanns

Zitat von: Unwissender am 16. November 2022, 09:47:37und dan ist es genauso wie vorher nur der erhöhte RL bleibt über und ales andere im großen und ganzen so wie bisher!

Du hast die Umbenennung in "Bürgergeld" vergessen! RESPEKT! WÜRDE!

Es wäre zB auch wichtig gewesen folgende Dinge umzusetzen zusätzlich zu den 53 Euro mehr:

- Einführung von Übernahme von Sachleistungen (wenn Nachweis eingereicht wird), zB neuer Kühlschrank, Waschmaschine, neuer Kinderwagen, Schulanschaffungen
- Übernahme von Stromkosten mit Deckelung dieser pro Kopf (zB 1500kwh pro Jahr für Single)
- Übernahme des 49 Euro Tickets

Mit diesen 3 Änderungen wäre die Situation bereits deutlich verbessert.

Aber auf so simple Dinge kommt natürlich niemand bei der SPD.

Lina

Schade, wenn es mit der Reform von Hartz4 nicht klappt. Nur,dass das Schonvermögen beim neuen Bürgergeld so hoch angesetzt wurde, ist komisch. Man wollte evtl. verstecktes Vermögen aufspüren, Antragsteller von Bürgergeld hätten freiwillig ihre Rücklagen angegeben.

Hansejunge

Zitat von: hanskanns am 16. November 2022, 10:04:45
Zitat von: Unwissender am 16. November 2022, 09:47:37und dan ist es genauso wie vorher nur der erhöhte RL bleibt über und ales andere im großen und ganzen so wie bisher!

Du hast die Umbenennung in "Bürgergeld" vergessen! RESPEKT! WÜRDE!

Es wäre zB auch wichtig gewesen folgende Dinge umzusetzen zusätzlich zu den 53 Euro mehr:

- Einführung von Übernahme von Sachleistungen (wenn Nachweis eingereicht wird), zB neuer Kühlschrank, Waschmaschine, neuer Kinderwagen, Schulanschaffungen
- Übernahme von Stromkosten mit Deckelung dieser pro Kopf (zB 1500kwh pro Jahr für Single)
- Übernahme des 49 Euro Tickets

Mit diesen 3 Änderungen wäre die Situation bereits deutlich verbessert.

Aber auf so simple Dinge kommt natürlich niemand bei der SPD.
Erhöhte anrechnungsfreie Einkommensgrenze wäre für mich das Ultimo, gerade bei Singlehaushalten.

Kein Bittsteller

Erstmal ist eine Namensänderung dieses Konstrukts fällig.
Bürgergeld? Nein.
Hartz V? Ja

Darauf muss sich in der Gemeinschaft geeinigt werden. Auch gegenüber den Behörden  :bye:

terrier

Zitat von: Kein Bittsteller am 16. November 2022, 17:09:10Darauf muss sich in der Gemeinschaft geeinigt werden. Auch gegenüber den Behörden 
Oh je, eine lebensfüllende Aufgabe, das wird wohl frommes Wunschdenken bleiben. Der Name Bürgergeld ist schon länger festgeschrieben, auch wenn es immer wieder Änderungen geben wird.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild