Arbeitslos nach sechsmonatiger Krankschreibung

Begonnen von ekber65, 16. November 2022, 16:21:58

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ekber65

Hallo, mein Sohn (26) ist Autist, hat einen Schwerbehindertenausweis und hat bis November 2021 gearbeitet.
Aufgrund von mobbing, etc. hat er dann das Arbeitsverhältniss von selbst gekündigt, nachdem er gut fünf Jahre dort gearbeitet hat.
Aufgrund dessen hat er einen dreimonatige Sperre vom Arbeitsamt erhalten, die erste Zahlung bekam er dann erst im Februar.
Doch noch bevor die erste Zahlung kam bekam er schon aufrufe zu Bewerbungen und kurz darauf wurde er verpflichtet einen Kurs (Vollzeit) zu absolvieren.
Mein Sohn hat vom Arbeitsamtsarzt allerdings bereits 2016 ein Attest erhalten, dass er maximal fünf Stunden pro Tag arbeiten kann.

Daraufhin ließ sich mein Sohn krankschreiben (ein mal im Monat geht er zum Hausarzt wegen Depressionen die bereits 2011 diagnostiziert wurden).
Nach der sechsten Woche stellte das Arbeitsamt die Zahlungen ein, bekommt seitdem Geld von der Krankenkasse und Jobcenter.

Nun die Frage: Angenommen er würde jetzt nicht mehr zum Arzt und sich krankschreiben lassen, müsste er sich dann erneut Arbeitslos melden?
Welche Anträge müssten dann genau ausgefüllt werden?

Gruß




Kein Bittsteller

Nein. Dein Sohn muss sich nicht erneut arbeitslos melden weil er es ja schon ist und ALG II bezieht nach deinen Auskünften.
Fällt das Krankengeld wegfällt ist eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter zu übermitteln und das JC übernimmt dann die kompletten Unterhaltskosten.
Krankschreiben würde ich dennoch anraten im Hinblick auf eine erneute Einladung des medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur. (das alte Gutachten ist ja schon 6 Jahre her)
Auch im Hinblick auf eine eventuell zu erwartende Erwerbsminderungsrente.
Und es ist auch darüber nachzudenken eine Schwerbehinderung zu beantragen.

Yavanna

Doch
Wenn er nicht mehr AU ist, wäre zu prüfen, wie lange er täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann und wie hoch das anteilige Arbeitslosengeld I wäre. Dabei handelt es sich um eine vorrangige Leistung

TripleH

ZitatFällt das Krankengeld wegfällt ist eine Veränderungsmitteilung an das Jobcenter zu übermitteln und das JC übernimmt dann die kompletten Unterhaltskosten.

Das ist doch Quatsch, wenn er noch Anspruch auf Alg 1 hat, muss er das geltend machen, das ist vorrangig.


hotwert

Wegen Mobbing hätte er auf Anraten des Arztes auch kündigen können, ohne eine Sperre zu kriegen.
Hat meine Mutter auch gemacht, sie war im öffentlichen Dienst und hat gut verdient. Der Arzt bestätigt dann in einem Vordruck das eine Kündigung notwendig ist.

Evtl geht sowas sogar rückwirkend, glaube aber nicht.

Das er jetzt erstmal Krankengeld ausschöpft ist richtig, schließlich hat er ja 18 Monate Anspruch drauf, und das ist vorrangig. Hatte ich auch, allerdings erst 1,5 Jahre Krangeld, dann ein Jahr ALG 1 und dann ALG II.

Wenn er sich nicht mehr krankschreiben lässt, fällt das Krankengeld weg. Dann müsste er zumindest bei der Agentur für Arbeit mitteilen dass er es nicht mehr bezieht, da die dann wieder zahlen müssen. ALG II würde er trotzdem aufstocken erhalten, falls er zu wenig ALG I kriegt.

Wenn er sich wegen Psyche vom Hausarzt krankschreiben lässt, wird der MDK irgendwann verlangen dass er zum Facharzt (Psychiater) geht, und die Zahlung einstellen wenn er nicht macht, da der Hausarzt nicht ewig wegen Psyche krankschreiben kann. Musste ich auch machen, mich hat dann eben der Psychiater krankgeschrieben, war mir egal.