Kindesvater stellt sich quer...Eingliederung zur Arbeit

Begonnen von Pusteblume, 16. November 2022, 15:01:04

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Pusteblume

Hallo,kurze Frage...mein Fallmanager möchte meinen Sohn ein EQ Eingliederungspraktikum vorschlagen, heißt er würde ein Praktikum machen mit Aussicht auf Übernahme zur Lehre.
Muss der Kindesvater bei geteiltes Sorgerecht die Erlaubnis geben oder wie verläuft das?
Mein Exmann ist nicht im Alg2 Bezug allerdings hat er ja Mitspracherecht was die Bildubg des Kindes betrifft.
Was ist wenn er sich Quer stellt...was die Erfahrung zeigt das er erstmal immer alles abblockt und zögert.
Zählt hier letztlich die Entscheidung des Kindes?Denn mein Sohn möchte alles ausschöpfen um einen perfekten Übergang zu bekommen.
Ich weiß grad nicht inwiefern mein Exmann da Probleme macht.
Die Vergangenheit war sehr mürbe und überall versuchte er dem Jungen alles schwer zu gestalten.

Dem Fallmanager sind wir ja auch gebunden und wollen da keine Sanktionen bekommen.
Mein Sohn ist so gewillt ,er ist 16,5 Jahre

Kopfbahnhof

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass der Vater hier was zu Entscheiden hat.
Ist aber nicht so mein gGbiet, evtl. kommt hier noch jemand der dazu besser Bescheid weiß.

Pusteblume

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 15:06:07Ich kann es mir nicht vorstellen, dass der Vater hier was zu Entscheiden hat.
Ist aber nicht so mein gGbiet, evtl. kommt hier noch jemand der dazu besser Bescheid weiß.

Ja ich weiß es auch nicht,im Grunde haben ja beide sorgeberechtigte Mitspracherecht gerade wenn es um die Ausbildung geht.
Wenn mein Kind will,dann unterstütze ich es zu 100% denn es ist seine Zukunft. Aber aus Erfahrung weiß ich das mein Exmann gerne immer erstmal Gründe findet um ersteinmal sein Nein zu geben.
Und ich bin mir hier halt im Zwiespalt weil wir am Alg2 gebunden sind was passiert wenn man eigenmächtig entscheidet zum Wogl was das Kind möchte und der Kindesvater erst im Nachhinein mitbekommt was los ist.Denn So bin ich auch nicht...ich binde den Vater immer mit ein

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 16. November 2022, 15:01:04mein Fallmanager möchte meinen Sohn ein EQ Eingliederungspraktikum vorschlagen, heißt er würde ein Praktikum machen mit Aussicht auf Übernahme zur Lehre.
Muss der Kindesvater bei geteiltes Sorgerecht die Erlaubnis geben oder wie verläuft das?

Nein, muss er nicht, euer Kind hat das Recht auf eine angemessene Ausbildung seiner eigenen Wahl. Zum EQ wird er ja nicht gezwungen, es wurde ihm vorgeschlagen als Chance.

Und auch, wenn man die Unterhaltspflicht und die Ausübung des Sorgerechts von einander trennen sollte: Wenn der Kindsvater den eurem Kind zustehenden Regelunterhalt zahlen würde, wäre euer Sohn nicht im ALGII-Bezug. Meiner Meinung nach sollte der KV den Ball also möglichst flach halten und seinem Kind nicht die Chancen verbauen.

Im übrigen sollte der Fallmanager wissen, ob er die Einwilligung beider Elternteile benötigt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hary

Zitat von: Pusteblume am 16. November 2022, 15:01:04Muss der Kindesvater bei geteiltes Sorgerecht die Erlaubnis geben oder wie verläuft das?
Ja, ihr müsst beide gemeinsam entscheiden. Bei geteilten Sorgerecht ist das nun einmal so dass alle Entscheidungen welche die Zukunft des Kindes betreffen von beiden getragen werden müssen. Im Grunde läuft es sogar darauf hinaus dass du ohne die Zustimmung des anderen Elternteils nicht einmal ein Konto für das Kind eröffnen könntest.

Es gibt da aber eine mögliche Lösung. Ich bin selber geschieden und die beiden Töchter leben bei Ihrer Mutter. Obwohl wir quasi nur wenige Minuten auseinander leben habe ich meiner Exfrau entsprechende Vollmachten gegeben, damit sie solche Dinge wie Arztbehandlungen, Schule, Konto und ähnliches alleine entscheiden kann. Sie als Mutter wird ja keine Entscheidungen treffen die den Kindern schaden und ständig bei jeder Impfung die Zustimmung holen ist ja auch quatsch.

Aber ja, wenn der andere Elternteil dir das Leben schwer machen will, dann kann er das durch seine Weigerung machen, zumindest so lange bis die Kinder volljährig sind. Das ist aber in meinen Augen die asozialste Art dem anderen über die Kinder eins reinzuwürgen. Dabei leiden nur die Kinder. Wie das ganze aber in Konstellation mit dem Jobcenter aussieht ist vermutlich noch einmal eine andere Sache. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass er sofern er auch Leistungen bezieht Probleme bekommt, wenn er verhindert dass die Kinder in Arbeit kommen. Wenn es weiterhin Probleme gibt, dann wäre auch das Jugendamt eine Stelle die vermitteln könnte. Bei unsinnigen Verhalten kann der andere nämlich auch sein Mitbestimmungsrecht verlieren.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 16. November 2022, 18:07:05Ja, ihr müsst beide gemeinsam entscheiden.
Ich denke bei einer möglichen Ausbildung trifft es aber nicht zu.
Da könnte ein "fieser" Vater da ja alles Blockieren.

Da wird hier der Sohn sicher weitgehend selbst eine Entscheidung treffen können.
Immerhin geht es ja um seine Zukunft.

Im Med. Bereich sieht es da allerdings wirklich anders aus.
Da kann der Vater mitreden.

TripleH

Natürlich muss er zustimmen, daß ist Sinn und Zweck eines gemeinsamen Sorgerechts. Die IHK sollte es wohl wissen:

ZitatDer Ausbildungsvertrag kann mit einem Jugendlichen nur geschlossen werden, wenn seine gesetzlichen Vertreter mit unterschreiben.
Gesetzliche Vertreter sind beide Eltern gemeinsam. Es sei denn, dass einem von ihnen das Sorgerecht allein übertragen worden ist (§ 1629 Abs. 1 BGB).

https://www.ihk.de/duesseldorf/ausbildung/ausbildung-von-a-z/minderjaehrige-auszubildende-2596758


Hary

Zitat von: Kopfbahnhof am 16. November 2022, 18:17:12Ich denke bei einer möglichen Ausbildung trifft es aber nicht zu.
Da könnte ein "fieser" Vater da ja alles Blockieren.
Doch kann er. Bevor man volljährig ist, ist man nur eingeschränkt geschäftsfähig und kann keine Verträge ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten abschließen. Das gilt auch für Arbeitsverträge und Ausbildungsverträge. Wenn die Eltern nicht wollen dass ihr Kind eine Ausbildung zum Schlosser macht, dann wird er dies auch bis zur Volljährigkeit nicht machen können.

LDPR

Also ich geb hier mal auch mein Senf dazu da ich etwas eigene Erfahrung in dem Thema habe.
Das der Vater als "böse" hingestellt wird gehört schon mittlerweile zum guten Ton, nachvollziehen kann das keiner. Daher würde ich diese Unterstellungen erstmal rauslassen.

Jetzt zum konstruktiven, was kann man machen?

Beim gemeinsamen Sorgerecht hat der Vater Mitspracherecht, Punkt. Das kannst du Ihm so schnell auch nicht nehmen.
Wie du selber geschrieben hattest bist du verpflichtet den Vater in solche Angelegenheiten mit einzubinden, das ganze sollte möglichst schriftlich erfolgen.
Bist du dem nachgekommen und kannst das Nachweisen und der Vater stellst sich trotzdem ohne einen triftigen Grund quer dann kannst du ein Eilantrag vor Gericht stellen, sollte der Vater mehrfach auffallen verliert er das gemeinsame Sorgerecht.
Da Frauen bei Trennung fast immer einen Anwalt beauftragen fällt es mir schwer zu glauben das du diesen Punkt nicht kanntest. Beim Kindergarten und Schulen werden die Kinder in der Praxis immer erstmal aufgenommen auch ohne Zustimmung des Vaters.

Argumente für eine Ausbildung aus sicht des Vaters,

Soweit mir bekannt mindert die Ausbildungsvergütung den Unterhaltsanspruch ähnlich dem Kindergeld.
Sollte das Kind sich für ein Studium entscheiden ist der Vater noch weitere Jahre Unterhaltspflichtig.
Verschlechterung der Beziehung zum Kind bei einer Weigerung oder sogar Verlust vom Sorgerecht riskieren.

Ich sehe bei einer Ausbilung des Kindes für den Vater nur Vorteile und kann nicht nachvollziehen wieso sich jemand dagegen quer stellen sollte und sich ins eigene Bein schießt. Zumal eine Weigerung des Vaters rechtliche konsequenzen nachziehen kann und den Ärger will niemand, viele brechen schon beim ersten Brief vom Anwalt zusammen.

Sheherazade

Hier ist aber (noch) nicht die Rede von einer Berufsausbildung sondern von einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung. Von daher noch mal mein Hinweis: Der Fallmanager wird wissen, ob dafür die Zustimmung der Sorgeberechtigen notwendig ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

Zitat von: Sheherazade am 17. November 2022, 09:45:17Hier ist aber (noch) nicht die Rede von einer Berufsausbildung sondern von einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung.

Das ändert nichts. Auch hier sind Verträge zu unterzeichen, denn das EQ ist rechtlich ein Praktikum. Und bei geteiltem Sorgerecht haben beide zu unterzeichnen.