Anstehende Zwangsvollstreckung nach über 10 Jahren

Begonnen von Inuvation, 17. November 2022, 14:44:50

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Ratlos

Persönlich sage ich man sollte solchen Typen eine vor den Latz knallen.
Widerspruch nur mit 1-Satz-Begründung: Forderung existiert nicht-mehr nicht.
Die Burschen ihre Klageschrift einreichen lassen
und am gleichen Tag mit einer Widerklage kontern und gleichzeitig den Missbrauch der Inkassoerlaubnis beim Präsidenten rügen.

Dann sieht so meine ich so ein mieses Unternehmen ganz alt aus denn dann wird alles neu aufgerollt - auch ein möglicher Forderungskauf. :smile:

Aber für den TE ist es natürlich besser alles erstmal zu ignorieren.

Inuvation

Update und es gibt etwas Neues  :flag:

Heute hatte ich das nächste Schreiben im Briefkasten.

Mit der Restschuldbefreiung habe ich mich leider vertan. Die war nicht 2015 sondern 2018 aber ich glaube nicht, dass das einen Unterschied macht.

Ich habe alle Schreiben angehängt.

Was nun?

Danke schon einmal für die Hilfe

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

DerSofti

Also ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, auch ich hatte meine Privatinsolvenz und aufeinmal schrieb mich später eine Inkasso Firma an, ich hätte noch Schulden offen, weil ich angeblich die Bravohits illegal runtergeladen hab, dabei war es einer meiner WLan-Mitnutzer, ich selber kann mit den Bravohits ja ohnehin nichts anfangen, weil ich eher Country, Klassik oder auch mal die 60ger höre. Jedenfalls schrieben die was von "höchstrichterlich" usw. um mich einzuschüchtern, aber mir war das egal, weil ich ja keine Musik runtergeladen hatte und es bei H4 eh nichts zu pfänden gibt.
Ich kann dir also nur raten, heb den Papiermüll auf, damit du einen Lacher hast, weil diese Inkassofirmen einfach nur lächerlich sind oder wirf es ins Altpapier. Darauf reagieren, telefonisch, per Mail oder gar per Brief währe nicht nur Zeitverschwendung, sondern würde deinen Altpapierbestand noch rapider wachsen lassen als zuvor.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

Ratlos

#18
Also um die Kosten für das InsoVerfahren kann es sich schon mal nicht handeln.
Die Stundung bzw. Einziehung obliegt allein dem Gericht, bzw. der Staatskasse. aber niemals einem Inkassobüro.
Das Anschreiben des IKB ist rechtskonform - siehe dazu BGH vom 22.03.2018 - Az. I ZR 25/17

Verlange mal eine Kopie des Titels sofern du den Titel nichts mehr selber hast! Und vor allem die Vollmacht oder den Abtretungsvertrag und frage nach der Zulassung gem. § 10 RDG

Der Forderung musst du jetzt NACHWEISBAR (Einschreiben) widersprechen um einen neuen Schufa-Eintrag zu vermeiden.


Denn seit der neuen Regelungen vom Rechtsberatungsrecht vom 01.01.2008 ist denen jetzt der Zugang zu den Gerichten erlaubt.
Bei Widerspruch allerdings nur bis zum widersprochenen Mahnbescheid.
Keine Vertretungsberechtigung besteht für die vor dem Streitgericht (fehlende Aktivlegitimierung).
Auf eine Begründung deiner möglichen Widerklage dürfte das IKB nach § 697 ZPO gar nicht mehr reagieren.
Ab Abgabe an das Streitgericht sind die raus und müssten einen RA beauftragen.

Inuvation

@ Ratlos Da ist wohl ein Missverständnis. Die Inkasso-Forderung ist wegen einem Stromanbieter den ich seit über 10 Jahren nicht mehr habe. Zwischenzeitlich war ich in der Privatinsolvenz. DAS Schreiben habe ich nur angehängt weil ich erst 2015 und später 2018 als Restschuldbefreiung geschrieben hatte  :flag:

Nach meinem Verständnis müsste aber die Forderung (Inkasso) jetzt durch die Insolvenz abgegolten sein oder nicht? Wie man aus der Aufstellung sieht habe ich ja jahrelang nichts gehört oder gelesen und jetzt kommen die so um die Ecke  :weisnich:

Ratlos

Kein Missverständnis zwischen uns! Das alles ändert nichts an meinem Beitrag Nr. 18.
Klar ist dass die Forderung dann erloschen ist wenn sie im InsoVerfahren mit abgegolten wurde.
Ob diese Forderung tatsächlich gelistet war weiß ich ja nicht. Aber du sagtest es, also gehe ich davon aus.

Dann wird es sich wohl um einen Forderungskauf handeln.
Umso wichtiger ist es der Forderung zu widersprechen als nicht existent wenn sie Gegenstand des InsoVerfahrens war.
Im Klagebreich hast du dann nichts zu befürchten.
Schon die Anforderung der Unterlagen dürfte die in die Predoullie bringen.
Wie Ottokar schon schrieb: Jeder kann einen Mahnbescheid beantragen. Ob zu Recht oder Unrecht spielt keine Rolle. Das Gericht prüft nicht auf Richtigkeit.

Ottokar

Ich würde hier wie schon in Antwort #11 geschrieben verfahren.
Lege beim Inkasso schr. Widerspruch gegen die Forderung ein und begründe, dass mit der Restschuldbefreiung aus 2018 (Kopie dazu) diese Forderung nicht mehr durchsetzbar ist, unabhängig davon, ob sie seinerzeit angemeldet war oder nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

#22
Bleibt aber immer noch die Frage wo das IKB den Titel her hat. Mit größter Wahrscheinlichkeit gekauft. Dafür spricht vor allem das Alter der Forderung.
Die Mahnungen des IKB bedeuten m.E. dass es von der Restschuldbefreiung keine Kenntnis hat, sondern nur der Altgläubiger.

Mit der Restschuldbefreiung ist die Forderung ja nicht plötzlich weg, sondern mit der Einrede der RS-Befreiung behaftet und daher nicht mehr durchführbar.  Das genügt eigentlich.
Wenn aber das IKB die 10 Jahre alte Forderung gekauft hat und vollstrecken lässt, bleibt dem TE nur die Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO denn nach §§ 38 /39 InsO ist durch die RS-Befreiung keine Durchsetzung mehr möglich mangels vermögensrechtlichem Charakter.

Inuvation

Ich hab dann mal was zusammengebastelt  :mail: . Wäre lieb von Euch da mal einen Blick drauf zu werfen

Absender ich

Adresse die

Widerspruch zu Ihrem Schreiben vom 23.11.2022 eingegangen 30.11.2022
Kundennummer 1234567890


Sehr geehrter Herr huuuuust,

hiermit widerspreche ich Ihrem o.g. Schreiben.

Ich habe eine Privatinsolvenz durchlaufen und am 31.07.2018 die Restschuldbefreiung erhalten (Kopie siehe Anlage)

Nach §301 Abs. 1 Satz 2 InsO betrachte ich damit Ihre Forderung als gegenstandslos.

Ich erwarte ein entsprechendes Schreiben von Ihnen.

Mit freundlichem Gruß

ich


Ottokar

#24
Sorry, "Widerspruch" war unpassend, ich würde es so formulieren:
ZitatIhr Schreiben vom 23.11.2022
Kundennummer 1234567890


Sehr geehrter Herr,

ich habe eine Privatinsolvenz durchlaufen und am 31.07.2018 die Restschuldbefreiung erhalten (Kopie siehe Anlage).
Nach § 301 Abs. 1 Satz 2 InsO ist Ihre Forderung damit nicht mehr durchsetzbar.
Sollten Sie weiter versuchen, diese Forderung einzutreiben, werde ich dagegen vorgehen.
Ich setze Ihnen hiermit eine Frist bis zum 15.12.2022 um schriftlich zu erklären, dass Sie auf die Durchsetzung der Forderung verzichten.
Andernfalls werde ich Vollstreckungsgegenklage erheben, der Zweifelsohne stattgegeben wird, womit Sie die dadurch entstehenden Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hätten.

MfG
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Ratlos

Ich würde auf alle Fälle auf die Vorlage der Vollmacht bestehen.
Fast immer handelt so ein Institut vollmachtslos womit schon alles erledigt ist.
Je nachdem wann die Vollmacht ausgestellt wurde kann man dann auch gleich den Altgläubiger was auf den Deckel geben.
Denn dass es sich um einen Forderungskauf handelt - damit das IKB in eigenem Namen handeln kann - davon bin ich überzeugt.
Der Brief von Ottokar ist zwar völlig korrekt aber ich glaube nicht, dass sich deswegen großartig was ändert. Bevor so ein IKB tätig wird prüft es nämlich die Schufa und dort ist das Insoverfahren eingetragen, d.h. das IKB weiß Bescheid und startet dennoch einen aussichtslosen Streit.
Jo, in solchen Fällen handel ich dann etwas "pervers" denn solche "gehen über Leichen"., weshalb man denen durchaus mit Härte ihre Grenzen aufzeigen sollte. Sorry ist so

Inuvation

Danke  :clever:

Geändert und geht heute noch per Einschreiben/Rückschein raus.

Ich hoffe die Sache ist damit erledigt  :weisnich:

Ottokar

Wenn es sich um einen Forderungskauf handelt, gibt es keine Vollmacht.
Angenommen die haben ein Paket von Forderungen von dem Energieversorger gekauft, meinst du wirklich die prüfen jede einzelne vorher?
Die werden eher erst mal alles anmahnen und drohen und nur dort prüfen, wo nicht gezahlt bzw. der Forderung widersprochen wird. Der Aufwand wäre sonst ganz schnell unvertretbar hoch.
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Ratlos

Bei einem Forderungskauf gibt es freilich keine Vollmacht. Deshalb wollte ich ja dass er sie anfordert. Dann wäre der Kauf bewiesen und erstmal Anpassung des Verzugsschadens notwendig was gutes Geld spart.
Liegt aber eine Vollmacht vor ist es kein Kauf und der Altgläubiger der dann die angedrohte Vollstreckung durchsetzen will ist hart über das Gesetz zu packen, denn der wird von der RS-Befreiung vom Gericht verständigt.
Und egal was ist, - ein Abtretungsvertrag musss bei einem Kauf immer vorliegen zur Wirksamkeit.

Ich drück dem TE die Daumen dass dein Brief Wirkung entfaltet. Bei IKB´s ist immer äußerste Vorsicht geboten.
Die nehmen auch alten einen zahnlosen Hund den letzten Knochen weg und lassen ihn verhungern.

111929

Forderungsverkäufe die gegebenenfalls von einem Inkasso zum nächsten wandern (und die Forderung weiter aufblähen) sind hierzulande übliche Praxis und rechtlich -cum grano salis- gesehen völlig legal. Natürlich haben diese Inkasso Firmen angeschlossene RA Büros, die entsprechend den gesetzliche Vorlagen sich um Vollstreckung 'bemühen'.

Bei einer Forderung die in die abgeschlossene Privatinsolvenz fällt - siehe Ottokar.

Als Hartz 4 ler ist man im übrigen unter der Pfändungsgrenze: wichtig P-Konto !

Ich präferiere gegenüber der Privatinsolvenz den Vergleich. Hat mensch irgendwo etwas Geld gebunkert so empfiehlt sich bei einer berechtigten Forderung dem Gläubiger einen Vergleich anzubieten-mit Bruchteil einer Hauptforderung.