Anstehende Zwangsvollstreckung nach über 10 Jahren

Begonnen von Inuvation, 17. November 2022, 14:44:50

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Ratlos

Zitat von: 111929 am 08. Dezember 2022, 15:07:00Ich präferiere gegenüber der Privatinsolvenz den Vergleich.
Je geringer die Forderung umso härter die Vergleichsverhandlungen
Zitat von: 111929 am 08. Dezember 2022, 15:07:00Natürlich haben diese Inkasso Firmen angeschlossene RA Büros, die entsprechend den gesetzliche Vorlagen sich um Vollstreckung 'bemühen'.
Ändert nichts an der Tatsache zur Vorlagepflicht von Vollmacht bzw. Abtretungsvertrag und .... Anpassung an den tatsächlichen  Verzugsschaden des neuen Gläubigers.

111929

Natürlich  Vollmacht/Abtretungsvertrag -falls notwendig- anfordern: ist doch selbstverständlich ! Siehe oben ! Und natürlich im Schriftverkehr immer erwähnen: 'vorbehaltlich Forderungsanerkennung'. Denn die Abrechungen der Inkasso Unternehmen sind zumeist freie Prosa. Nebenbei niemals Ratenzahlungen: ganz richtig !

(Außer beim erwischten Schwarzfahren-hier kann mensch Ratenzahlung vereinbaren so 10 Euro pro Monat-die ist Zinsfrei).


Inuvation

Erneutes Update  :flag:

Ich hatte ja das Schreiben per Einschreiben/Rückschein geschickt. Mehr durch Zufall habe ich gerade eine EMAIL im meinem Postfach gefunden.  :weisnich: Eine Adresse, die ich nie für offizielle "Post" nutzen würde sondern eher für newsletter usw.

Ich kopier die Mail mal hier rein

Ihr Aktenzeichen
xxxxxxxxxxxx
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Forderung der Firma lekker Energie GmbH

Kundennummer xxxxx
Guten Tag Inuvation (in der Mail mein richtiger Name),

wir zeigen an, die Firma lekker Energie GmbH zu vertreten.

Uns liegt die oben bezeichnete Forderung gegen Sie vor.

Diese ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden, so dass Sie zu deren Ausgleich verpflichtet sind.

Zahlungen werden nur mit der Maßgabe akzeptiert, dass sie aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen geleistet werden.

Den Ausgleich der Gesamtforderung in Höhe von

EUR 204,32

erwarten wir bis zum

22.12.2022 (Zahlungseingangsdatum).

Sollte Ihnen der Ausgleich der Gesamtforderung aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen nicht möglich sein, erwarten wir einen akzeptablen Ratenzahlungsvorschlag bis zu dem genannten Termin.

Die Zusammensetzung der Forderung im Einzelnen und woraus diese resultiert, entnehmen Sie bitte den folgenden Seiten.

Mit freundlichen Grüßen
Riverty Services GmbH




Zahlungsempfänger
Empfänger    Riverty Services GmbH
IBAN    DE
BIC    xxxxxx
Verwendungszweck    Aktenzeichen xxx, Inuvation (Mail mit richtigem Namen

  Ihr direkter Weg zur Onlinezahlung  → 







Forderungsdarlegung

DATUM    BEZEICHNUNG    BETRAG    FORDERUNG
02.01.2013    sonst. titul. Nebenforderungen    110,80 EUR   
02.01.2013    offene (Rest-)Hauptforderung lt. Vollstreckungsbescheid des Amtsgericht Euskirchen vom 02.01.2013
Gerichtsaktenzeichen 12-4788580-0-2 - zugestellt am 09.01.2013    100,00 EUR   
02.01.2013    MB Gerichtskosten    23,00 EUR   
02.01.2013    titulierte Zinsen    0,65 EUR   
30.06.2019    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.01.19-30.06.19)    2,04 EUR   
30.06.2019    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.01.19-30.06.19)    0,47 EUR   
31.12.2019    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.07.19-31.12.19)    2,08 EUR   
31.12.2019    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.07.19-31.12.19)    0,48 EUR   
30.06.2020    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.01.20-30.06.20)    2,05 EUR   
30.06.2020    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.01.20-30.06.20)    0,47 EUR   
31.12.2020    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.07.20-31.12.20)    2,08 EUR   
31.12.2020    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.07.20-31.12.20)    0,48 EUR   
30.06.2021    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.01.21-30.06.21)    2,04 EUR   
30.06.2021    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.01.21-30.06.21)    0,47 EUR   
31.12.2021    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.07.21-31.12.21)    2,08 EUR   
31.12.2021    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.07.21-31.12.21)    0,48 EUR   
30.06.2022    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.01.22-30.06.22)    2,04 EUR   
30.06.2022    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.01.22-30.06.22)    0,47 EUR   
21.10.2022    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.07.22-21.10.22)    1,28 EUR   
21.10.2022    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.07.22-21.10.22)    0,29 EUR   
31.10.2022    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (22.10.22-31.10.22)    0,11 EUR   
31.10.2022    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (22.10.22-31.10.22)    0,03 EUR   
31.10.2022    Vergütung für die Vollstreckung gem. § 13e Abs. 2 RDG i.V.m. §§ 788, 91 ZPO in Anlehnung an §§ 2, 13 RVG
i.V.m. VV RVG aus Gegenstandswert 253,89 EUR:
0,3 Gebühr (Nr. 3309 VV RVG) 15,00 EUR zzgl. Auslagen (Nr. 7002 VV RVG) 3,00 EUR    18,00 EUR   
07.12.2022    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (01.11.22-07.12.22)    0,42 EUR   
07.12.2022    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (01.11.22-07.12.22)    0,10 EUR   
22.12.2022    4,12% Zinsen aus 100,00 EUR (08.12.22-22.12.22)    0,17 EUR   
22.12.2022    4,12% Zinsen aus 23,00 EUR (08.12.22-22.12.22)    0,04 EUR   
RESTSCHULD PER 22.12.2022
./. Verzicht        272,62 EUR
RESTSCHULD PER 22.12.2022        204,32 EUR
Geschäftsführer  xxx xxx, xxx xxx, xxx xxx
Sitz  Gütersloher Str. 123, D-33415 Verl  HRB  10100 Gütersloh  USt-IdNr.  DE241977674
Telefon  0123/456789  E-Mail  service@riverty.com  Web  de.flow.riverty.com   
Als Inkassodienstleister registriert. Mitglied im
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
BDIU_Logo

Ende der Mail

Was nun?  :help:

Ratlos

Zitat von: Inuvation am 11. Dezember 2022, 01:38:13wir zeigen an, die Firma lekker Energie GmbH zu vertreten.
Liest sich nach Inkasso-RA wie üblich. Oder hast du im Ernst geglaubt mit deinem InSO-Hinweis wäre allles in Butter?  :grins:
Da kommt noch mehr.
Du kennst meine Meinung wenn du meine Beiträge sorgfältig liest (dafür schreibe ich sie)
Aber die hat dich scheinbar wenig bis nicht interessiert. Darum halte ich mich jetzt auch raus.
Du kennst aber auch die Meinung von Ottokar. Über den weiteren Fortgang  musst du jetzt selber entscheiden, es ist ja dein Geld.

Ottokar

Maßgeblich ist nicht, von wann der Volltreckungstitel ist, sondern ob eine Forderung bereits besteht, diese muss noch nicht mal fällig sein (§ 41 Abs. 1 InsO).
Es stellt sich also hier die Frage, ob diese Forderung vor der Eröffnung der Privatinsolvenz bereits bestand.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Zitat von: Inuvation am 11. Dezember 2022, 01:38:13Was nun?  :help:
Muss grinsen! Was nun fragst du? Na die Forderung als vollmachtslos u. nicht existent zurückweisen. §§ 174 und 180 BGB
So ein Fauxpas darf nicht mal einem RA-Lehrling unterlaufen. :grins:
Für später zur Bevollmächtigung nach § 80 ZPO siehe BGH Beschl. v. 27.3.2002 - III ZB 43/00, nachzulesen in der NJW-RR 2002, 933;