Anhörung Überzahlung, Erstattungsbescheid, nun Anhörung Aufrechnung

Begonnen von mystik-1, 18. November 2022, 13:49:11

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mystik-1

Hallo

habe eine Anhörung zur Aufrechnung erhalten und soll/kann Stellung nehmen.
Lesen Jobcenter sowas? Eine Aufrechnung zum jetzigen Zeitpunkt der explodierenden Preise ist zu vermeiden.
Wie kann ich da etwas erreichen?

Und ist das überhaupt so richtig? Heutiges Schreiben, 9 Tage Postweg, im Anhang.


Vorgeschichte.

Es folgte gegen mein volljähriges Schulkind (an ihn adressiert) eine Anhörung zur Überzahlung

- es wurde sich auf Vertrauensschutz bezogen. Im besagten Zeitraum ergingen 4 Bescheide/Änderungsbescheide, Widerspruchsverfahren. Es ist weder mir noch dem Jobcenter in mehreren Änderungsbescheiden aufgefallen, dass die 30€ Versicherungspauschale drin standen. Kein vorläufiger Bescheid.

"Die Erstattung kann durch Zahlung in einer Summe erfolgen oder durch Aufrechnung gegen den Anspruch auf Leistungen. Hierüber erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen gesonderten Bescheid."


Bescheid zur Aufhebung, Erstattung und Zahlungsaufforderung

- Adressiert an das vollj.Schulkind.
vorgetragene Gründe hat das Jobcenter somit ignoriert.  Im Gegenteil,  sie schrieben

" Die Entscheidung ist wegen Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis [...] Sie wussten bzw.hätten wissen müssen, dass der Ihnen zuerkannte Anspruch ganz oder teilweise weggefallen ist."

Äh, nein. Wie gesagt, die Pauschale stand mal drin, dann nicht. Es gab einen Bewilligungsbescheid, Widerspruchsverfahren und mehrere Änderungsbescheide. Wenn der Behörde mehrfach nichts auffällt, ist das beim Leistungsempfänger grob fahrlässig?

Zahlungsabwicklung und Forderungseinzug-> Inkassoservice Recklinghausen


Anhörung zur Aufrechnung

- und heute, adressiert an mich und ich werde angesprochen, Anhörung zur Aufrechnung.
Es geht um die gleiche Sache: Summe und Kundennummer des vollj.Schulkindes steht drin

Warum geht das an mich?
Warum kommt jetzt eine Aufrechnung, obwohl laut Erstattungsbescheid Inkasso der Agentur für Arbeit die Forderung hat?

Ist das so richtig?

Ich kann das nicht zahlen und wenn da steht "grob fahrlässig, dann rechnen die 30% vom Leistungsbetrag ab? In der aktuellen Situation halten wir uns mit der Tafel über Wasser.
Das geht JETZT nicht. Interessiert die Behörde aber wohl nicht.

Was kann ich jetzt tun?



~~~~

Das Schulkind hat einen Minijob und in der Zeit monatlich ~ 50€ verdient. Im Bescheid stand aber nichts drin bei EK, in den Bescheiden davor ohne Rückforderung,  auch nicht. Dafür stand 30€ Versicherungspauschale.
Darum geht es, diesen Freibetrag hätte er nicht haben dürfen. JC hatte Kenntnis vom Job


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Reiner1970

Immer dieses bescheuerte Steuerzahler Argument. ALG2 Empfänger sind auch Steuerzahler

mystik-1

Warum geht die Anhörung gegen mich? Das verstehe ich schon nicht.
Im Anhörungsbogen steht auch klar mein Name.
Im Text heisst es, Forderungen gegen mich?!
Ist das ein Fehler?

Wurde der Erstattungsbescheid aufgehoben?
Wegen der neuen Anhörung nun zur Aufrechnung

Wolverine36

Wenn ich das so verstehe Arbeitet dein Sohn allso sollte er doch einen Freibetrag von 100,00€ haben und bei dir dann die 30,00€.So war das bei mir mein Sohn hatte Bafög Kindergeld und Halbwaisenrente davon konnte er die 100,00€ behalten.Und da dein Sohn arbeitet müsste er doch wenn ich nicht falsch liege 100,00€ Freibetrag auf Erwerbseinkommen haben.Und normaler weise müsstet ihr beide so ein Schreiben wegen der Erstattung bekommen.Jdenfalls war das bei uns so. :lachen:

mystik-1

Ihr habt Beide eine Anhörung erhalten?

Das wäre ja eine doppelte Rückforderung, wenn ich mir mein Schreiben angucke

Bei mir stehen aber keine 30€ im Leistungsbescheid


Kind 1 Ü18 geht zur Schule, hat mit Kindergeld und Unterhalt noch einen ungedeckten Bedarf über 100€ pro Monat, Minijob ~ 50€ pro Monat.
Von seinem Kindergeld wird jeden Monat 30€ Versicherungspauschale für eine Unfallversicherung abgesetzt.

Wie ich aus anderen Beiträgen entnehme, hätten die 30€ nicht mehr im Bescheid stehen dürfen, wenn er die 50€ Minijob hat, da dort 100€ frei wären.


Die Anhörung und der Erstattungsbescheid für diese Sache kamen im August 2022. Inkasso der BA will die 330€ vom Kind haben.

Im Erstattungsbescheid steht: wegen Einkommen Überzahlung
Es steht NICHT drin, dass die Versicherungspauschale zurückgefordert wird. Da aber pro Monat 30€ gefordert werden, gehe ich davon aus.
Für mein Verständnis war der Erstattungsbescheid unklar (unbestimmt?)
Zudem wusste das Jobcenter von dem Job, der geht ja schon 4 Jahre mindestens und der AG muss monatlich an das JC übermitteln.
Dann gab es für den Zeitraum mehrere Änderungsbescheide. Fehler hätten doch dem JC dann auffallen müssen.
Vertrauensschutz interessiert das Jobcenter aber nicht.


Und nun bekomme ich im November für die scheinbar gleiche Sache auch eine Anhörung und man möchte von meinem Regelsatz aufrechnen?????
Oder wie soll ich das Schreiben oben verstehen?
Da steht überall mein Name.
Im Leistungsbescheid habe ich aber kein EK und auch kein Kindergeldüberhang/Freibeträge o.ä,
 :weisnich:

Ottokar

Um eine Aufrechnung zu vollziehen, muss zunächst eine Erstattungsforderung festgestellt worden sein.
Ohne diese zu kennen, kann man hier keine Aussage treffen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


mystik-1

@Ottokar

Ich verstehe das nicht genau,  was Du meinst.

1.Schreiben: Anhörung August ging namentlich an das vollj.Kind
2.Schreiben: Erstattungsbescheid August ging an das vollj.Kind mit Zahlungsinfo an Inkasso Recklinghausen
3.Schreiben: Anhörung Aufrechnung November adressiert an mich. Anhörungsbogen ist vorab ausgefüllt mit meinem Namen und meine Kundennummer. Geschwärzt oben im Anhang habe ich das Jobcenter und die Spalte Name und Kundennummer. Dort steht wieder das vollj.Kind.  welches doch im August die Zahlungsabwicklung mit dem Inkasso machen soll.

Wer soll die Anhörung denn nun ausfüllen und gegen wen ist die gerichtet? Da diese Anhörung (Anhang oben) überall meinen Namen trägt, soll ich das ausfüllen und wenn ja, warum?


Wenn das Jobcenter sich verrechnet hatte, dann kam immer Anhörung -> Erstattungsbescheid mit Abgabe an Inkasso der BA
Noch nie kam danach für die gleiche Sache eine Anhörung Aufrechnung, wenn das Inkasso involviert war.


Ottokar

Hier gilt zwingend die Personenidentität, d.h. JC/Inkasso kann nicht eine Rückforderung an Person X (Kind) mit dem Anspruch auf eine Sozialleistung von Person Y (du) aufrechnen.

Bei welcher Leistung und bei welcher Person soll denn aufgerechnet werden und von wem kommt die Anhörung?

War das Kind zu dem Zeitpunkt, an welchem die Überzahlung entstanden ist, bereits volljährig?
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mystik-1

Zitat von: Ottokar am 21. November 2022, 10:54:48Hier gilt zwingend die Personenidentität, d.h. JC/Inkasso kann nicht eine Rückforderung an Person X (Kind) mit dem Anspruch auf eine Sozialleistung von Person Y (du) aufrechnen.

Bei welcher Leistung und bei welcher Person soll denn aufgerechnet werden und von wem kommt die Anhörung?

War das Kind zu dem Zeitpunkt, an welchem die Überzahlung entstanden ist, bereits volljährig?

Hallo Ottokar

versuche nachher die Sachen nochmal hier anzuhängen, bin pc-technisch nicht so versiert


Kind war zum Zeitpunkt 1.Rückforderungsmonat gerade schon volljährig.

Die Anhörung und der Erstattungsbescheid waren im August an ihn adressiert und er wurde schriftlich angesprochen, er sollte sich äußern.
Beides kam vom zuständigen Jobcenter
Im Erstattungsbescheid August 2022 wird für die ganzen Monate jeweils 30€ zurückfordert  von seinem KDU Anteil
Zahlungsabwicklung wie gesagt angeblich BA Inkasso.



Und nun kam eben diese Anhörung adressiert an mich. Es handelt sich auch NICHT um eine Mehrausfertigung.
Adressiert an mich und sehr geehrte FRAU, bin wohl ich gemeint.
Die Anhörung zur Aufrechnung kommt ebenfalls vom gleichen Jobcenter
Von welchen Leistungen aufgerechnet werden soll, weiß ich erst, wenn das JC nach der Anhörung einen neuen(???) Erstattungsbescheid schickt. Oder heißt das dann Aufrechnungsbescheid?
Bei der Anhörung über die gleiche Summe an mein Kind lag nämlich schon eine Übersicht bei, dass man 30€ pro Monat von den KDU beabsichtigt zurückzufordern.
Sowas fehlt in meiner Anhörung zur Aufrechnung.

Der aktuellen Anhörung Aufrechnung liegen 2 weitere Bögen bei
- äußern zum Sachverhalt
- Fragebogen Aufrechnung
Auch diese Bögen sind vorab ausgefüllt mit meinem Namen,Geburtsdatum, meiner Kundennummer
Deshalb muss ich davon ausgehen,  dass sie jetzt bei mir aufrechnen wollen. Sonst müsste doch mein Kind das unterschreiben, oder?
Ist sein Erstattungsbescheid nun hinfällig?


Bis Ende der Woche kann ich mich äußern. Liegen Formfehler vor, würde ich ungerne schon alles in die Anhörung schreiben.


Ottokar

Zitat von: mystik-1 am 18. November 2022, 13:49:11Das Schulkind hat einen Minijob und in der Zeit monatlich ~ 50€ verdient.
Nur in den Ferien?

Zitat von: mystik-1 am 21. November 2022, 11:33:54Im Erstattungsbescheid August 2022 wird für die ganzen Monate jeweils 30€ zurückfordert  von seinem KDU Anteil
Das ist nicht plausibel. Da hier die Freibetragsregelung greift, wären die 50€ komplett nicht als Einkommen anzurechnen. D.h. der Minijob ändert die Höhe des Anspruches nicht.

Zitat von: mystik-1 am 21. November 2022, 11:33:54Kind war zum Zeitpunkt 1.Rückforderungsmonat gerade schon volljährig.
D.h. dass die "Schulden", die da zurück gefordert werden, entstanden sind, als das Kind noch minderjährig war???
Dann gibt es hier eine einfache Ausstiegsstrategie.
Teile dem JC (nur) Folgendes mit:

ZitatIhre Anhörung vom ... beantworte ich wie folgt.

Da es sich um eine Rückforderung gegen meinen Sohn handelt, fehlt es an einer rechtlichen Grundlage, diese mit meiner Sozialleistung aufzurechnen. Es wurde diesbezüglich auch kein Ersatzanspruch nach § 34a SGB II gegen mich festgestellt.
Eine solche Aufrechnung wäre damit nicht nur rechtswidrig, sondern strafrechtlich relevant.
Abgesehen davon entstand die Überzahlung zu einem Zeitpunkt, zu der mein Sohn noch minderjährig war und sicher ist Ihnen die Beschränkung der Minderjährigenhaftung nach § 1629a BGB bekannt.
Als Bevollmächtigte meines Sohnes gemäß § 13 SGB X lege ich hiermit die Einrede der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB ein.
Zum Zeitpunkt der Volljährigkeit verfügte mein Sohn über keinerlei Vermögen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Forderung gegen meinen Sohn nicht weiter zu verfolgen und diesem eine entsprechende Bestätigungsmitteilung zuzusenden.

Gegebenenfalls muss hier noch eine schriftliche Vollmacht nach § 13 SGB X nachgewiesen werden, wenn das JC dies verlangt.
Ebenso kann es sein, dass das fehlende Vermögen durch Kontoauszug oder eidesstattliche Erklärung belegt werden muss.
Dann einfach wieder hier melden.
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