Aufforderung - Einrichtung eines Dauerauftrages (Miete) ein "Muss"?

Begonnen von smash, 21. November 2022, 15:17:04

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Ratlos

Zitat von: smash am 21. November 2022, 16:56:23zudem auch keine dafür, Nachweise über Mietzahlungen zu fordern.
Denke dass das JC schon einen Nachweis über geleistete Mietzahlungen fordern kann. Aber das kann eben auch eine BARquittung sein.
Eine rechtliche Grundlage die einen Dauerauftrag zur Pflicht macht gibt´s nicht.
Auch einen Dauerauftrag kann man kurz nach dessen Einrichtung ja widerrufen. Er bietet damit keinen verbindlichen Beweis, was die Forderung danach unsinnig macht.

Das BSG Urteil sagt außerdem aus, dass es normal und sogar erwünscht ist, wenn Wohnraum im Verwandtenbreich günstiger ist als im Vergleich mit Fremdvermietung.
Dass die Mutter erst in der laufenden Auseinandersetzung einen RA beauftragt hat, halte ich für unerheblich obwohl es einige Bedenken aufwirft.

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 22. November 2022, 11:19:29Denke dass das JC schon einen Nachweis über geleistete Mietzahlungen fordern kann.
Dann nenne dafür bitte eine Quelle.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Aus dem Bericht der BA:
Rubrik: Muss ich alle Angaben nachweisen?

Ja, das Jobcenter braucht alle Nachweise und Unterlagen (Quittungen, Rechnungen und Belege in Kopie), damit es feststellen kann, ob Sie Leistungen zur Grundsicherung bekommen können.
www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/aenderungen-nachweise

Ottokar

Ja, und bei den KdUH ist das lt. BSG der Mietvertrag, aber nicht der Beleg über die gezahlte Miete.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Du wirst sicher recht haben. Ich will mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Ich bin von dem zitierten Urteil ausgegangen. Dort steht:
... einer wirksamen undnicht dauerhaft gestundeten Mietzinsforderung ausgesetzt ist...

Deswegen habe ich angenommen, dass im Mietvertrag stehen muss, dass Barzahlung vereinbart ist und natürlich die Fälligkeit um jeden Zweifel auszuschließen! Daher kam meine Meinung dass Vorlage der Quittungen gefordert werden kann.
Von einem MV hat der TE bisher leider nichts geschrieben.

smash

Falls es euch hilft:

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Ratlos

Ist ok und genügt m.E. nach.
Hinweis: Auch eine Direkt-Einzahlung bei der Bank deines Vaters ist eine Bareinzahlung.