Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Kein Bittsteller

Zitat von: Hansejunge am 25. November 2022, 16:50:14Und für was genau feiern sich die Politikdarsteller jetzt noch einmal? Es bleibt quasi alles gleich, außer der Briefkopf. Die "Erhöhung" wandert gleich zum Stromanbieter.

Das alte Papier muss aber auch weg...

Sophiagirl

Moin,

diese ganzheitliche Betreuung ist nun verrückt.

Was ich schade finde, dass man für Pflegende Angehörige noch immer keine Lösung parat hat. Ich finde es immer schlimm das man dort zum Bürgergeld gezählt wird.

Da müsste man echt mal was Neues für erfinden.

Liebe Grüße

Sylvergirl

FritzLoch

Bedeutet defacto so, dass im Jahr 2023 keine Sanktionen aus dem Jahr 2022 verhängt werden und man sorgenfrei im November und Dezember 2022  noch so ziemlich alles sanktionsfrei ablehnen kann, persönliche Vorsprachen ausgenommen. (Sanktionsmoratorium läuft zum 31.12.2022 aus)

Wird eine Sanktion am 15. Januar 2023 verhängt, so wird diese nicht sofort, sondern kann erst am 02.07.2023 vollzogen werden?

Dieses "kann" ist eine Einzelfallentscheidung, weil können kann bekanntlich viel?
Waldschrat Pferdepension e.V.

Kein Bittsteller

Zitat von: FritzLoch am 25. November 2022, 18:41:33Bedeutet defacto so, dass im Jahr 2023 keine Sanktionen aus dem Jahr 2022 verhängt werden und man sorgenfrei im November und Dezember 2022  noch so ziemlich alles sanktionsfrei ablehnen kann, persönliche Vorsprachen ausgenommen. (Sanktionsmoratorium läuft zum 31.12.2022 aus)

Wird eine Sanktion am 15. Januar 2023 verhängt, so wird diese nicht sofort, sondern kann erst am 02.07.2023 vollzogen werden?

Über diese ganze Materie jetzt schon zu diskutieren ist müßig.
Kommen rückwirkende Sanktionen ist erst mal Widerspruch angesagt. Mit Begründung allerdings.
Und wie immer steht jedem der Gang vor das SG drei sofern der Widerspruch abgelehnt wurde....

Dieses "kann" ist eine Einzelfallentscheidung, weil können kann bekanntlich viel?


Es ändert sich nichts am Widerspruchsverfahren oder dem Gang zum Sozialgericht.

Marco1982

Zitat von: FritzLoch am 25. November 2022, 18:41:33Bedeutet defacto so, dass im Jahr 2023 keine Sanktionen aus dem Jahr 2022 verhängt werden und man sorgenfrei im November und Dezember 2022  noch so ziemlich alles sanktionsfrei ablehnen kann, persönliche Vorsprachen ausgenommen. (Sanktionsmoratorium läuft zum 31.12.2022 aus)

Wird eine Sanktion am 15. Januar 2023 verhängt, so wird diese nicht sofort, sondern kann erst am 02.07.2023 vollzogen werden?

Dieses "kann" ist eine Einzelfallentscheidung, weil können kann bekanntlich viel?


Genau.

Sanktionen für Pflichtverletzung nach § 31 SGB II sind erst ab dem 02.07.2023 wieder möglich.

Ottokar

Zitat von: FritzLoch am 25. November 2022, 18:41:33Wird eine Sanktion am 15. Januar 2023 verhängt, so wird diese nicht sofort, sondern kann erst am 02.07.2023 vollzogen werden?
Eine Sanktion darf erst ab dem 02.07.2023 verhängt und vollzogen werden.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


a_good_heart

Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 19:43:52Eine Sanktion darf erst ab dem 02.07.2023 verhängt und vollzogen werden.

Das ist dann die hinterfotzige Variante von 'auf Augenhöhe'... :blum:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

FritzLoch

Zitat von: a_good_heart am 25. November 2022, 19:50:19
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 19:43:52Eine Sanktion darf erst ab dem 02.07.2023 verhängt und vollzogen werden.

Das ist dann die hinterfotzige Variante von 'auf Augenhöhe'... :blum:

So sehe ich das leider auch. Bis dahin aber wird das ganze sicherlich "entschärft" insb. mit Hinblick aber kommende Klagen.
Waldschrat Pferdepension e.V.

jens123

Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 18:02:55
Zitat von: Knauzika am 25. November 2022, 15:33:411. Sanktionen 30% für drei Monate, bedeutet das 10% pro Monat für drei Monate?
Die 1. Sanktion beträgt 10% und dauert einen Monat,
die 2. Sanktion innerhalb von 12 Monaten nach der 1. beträgt 20% und dauert 2 Monate,
die 3. Sanktion innerhalb von 12 Monaten nach der 2. beträgt 30% und dauert 3 Monate.
Daran sieht man schön, wie willkürlich das gemacht wurde und dass die eben bestenfalls bis Drei zählen können.

Die Knechte auf den Jobcentern werden jubeln und sich die Hände reiben: Ihre bezahlte Däumchendrehanstalt ist gesichert, denn das sinnlose Abreagieren (Sanktionieren), an Leuten, denen es dreckig geht, wird wie bei H4 gesellschaftlich gefördert und gern gesehen bleiben. Und wenn man schon keinen Plan oder Arbeitsstellen für die "Kunden" hat, so kann man wenigsten ein bisschen an ihnen herumerziehen. Der Staat wird damit jährlich Millionen einsparen. Und genauso ist es geplant...

Das Bürgergeld ist (leider) genau das geworden, was ich von Konsorten, wie Scholz, Heil, Lindner usw. erwartet habe: eine hinterlistige Missgeburt!

Marco1982

Das Bürgergeld war ja immer mit Sanktionen geplant, selbst ohne das Veto der CDU, also der Entwurf der Ampel hatte auch Sanktionen mit 30% vorgesehen, halt nur erst nach 6 Monaten, hab auch nie verstanden, warum einige Medien, gerade die mit den 4 Buchstaben das immer so hingestellt haben, dass das Bürgergeld keine Sanktionen hat. Es wird nie ein Hartz 4 oder jetzt Bürgergeld oder auch der nachfolger, komplett ohne Sanktionen geben.


Reiner1970

Zitat von: Marco1982 am 25. November 2022, 20:55:22Das Bürgergeld war ja immer mit Sanktionen geplant, selbst ohne das Veto der CDU, also der Entwurf der Ampel hatte auch Sanktionen mit 30% vorgesehen, halt nur erst nach 6 Monaten, hab auch nie verstanden, warum einige Medien, gerade die mit den 4 Buchstaben das immer so hingestellt haben, dass das Bürgergeld keine Sanktionen hat. Es wird nie ein Hartz 4 oder jetzt Bürgergeld oder auch der nachfolger, komplett ohne Sanktionen geben.



Das sich Aufgeilen am Unterdrücken und Drangsalieren von Armen, Kranken, Alleinerziehenden, Schwächeren und oft am unteren Ende der Nahrungskette lebenden Menschen, muss manchen extrem viel Spass machen

Harald53

Zitat von: Marco1982 am 25. November 2022, 15:35:44Aber schon mal gut das keinen § 8a SGB II mit drin ist dann hätte es auch wieder 100% geben können durch die Hintertür.

100% Leistungseinstellung kann es doch auch ohne §8a jederzeit geben. Sind zwar meistens rechtswidrig,
aber die rennereien hat man dann trotzdem erstmal an der Backe. Von daher kein Grund zur Freude.

Fred

Mit Verlaub das Ganze ist ein Witz und traurig für unseren Sozialstaat.

Alleine schon immer dieses Stammtischgeplaudere über das Lohnabstandsgebot. Die Mehrheit ist natürlich nicht intelligent genug die perfide Taktik dahinter zu verstehen.

1. Mit Lohn plus ergänzendem Bürgergeld hat man immer mehr in der Tasche als nur mit einem geringen Lohn. Ergo hat man mit einem höheren Bürgergeld noch mehr Geld.

2. Die Höhe des Lohns wird nicht vom Bürgergeld bestimmt. Eher würde ein höheres Bürgergeld schlussendlich auch zu höherem Lohn führen. Man führt also eine Sinnlosdiskussion nach unten anstatt in Richtung höherem Lohn. Diese Diskussion ist von der Industrie, von Arbeitgebern, etc. freilich gewollt. Und wer sich auskennt, weiß, dass viele Politiker vor allem auch der Merz auf der Gehaltsliste vieler Unternehmen stehen.

3. Potentiell kann jeder, der jetzt das Bürgergeld drücken möchte, auch arbeitslos werden und irgendwann Bürgergeld erhalten müssen.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

ichbrauchgeld

des problem ist das sich viele zu "fein" sind sozialleistungen zu beantragen. Soviele Geringverdiener könnten aufstocken bzw. sich Wohngeld holen, aber sagen sich, ich möchte das nicht ich will mein eigenes Geld verdienen. Und das sind dann die "hart arbeitende Bevölkerung" die nicht mehr Geld hat als Hartz4..

Lina

Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 10:35:43des problem ist das sich viele zu "fein" sind sozialleistungen zu beantragen. Soviele Geringverdiener könnten aufstocken bzw. sich Wohngeld holen, aber sagen sich, ich möchte das nicht ich will mein eigenes Geld verdienen. Und das sind dann die "hart arbeitende Bevölkerung" die nicht mehr Geld hat als Hartz4..


Sobald man Sozialleistungen beantragt, muß man Auskünfte geben. Auch über das Vermögen. Das kann nachteilig sein und ist unbequem. Kontrolle durch den Staat mag nicht jeder.