Sammelthema: Hartz IV wird Bürgerhartz - Sanktionsmoratorium aufgehoben!

Begonnen von Ottokar, 25. November 2022, 15:04:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

FritzLoch

Frage zur Sanktion:

Nehmen wir an, dass ein Bürgergeldbezieher eine Maßnahme am 01. Februar 2023 ablehnt, so qualifiziert er sich für eine 10% Sanktion ab dem 02.07.2023. Wird der Bürgergeldbezieher im Febraur 2023 über die Sanktion, die ja noch kommen soll/wird, informiert oder wird diese erst am 02.07.2023 bekanntgegeben und vollzogen.

Worum es mir geht, ist die Widerspruchsfrist und Klage gegen eine Sanktion welche erst in Zukunft vollzogen wird.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Wie ich bereits schrieb, kann die Minderung erst ab dem 02.07.2023 festgestellt werden, d.h. ein Verwaltungsakt dazu kann erst ab dem 02.07.2023 erlassen werden. Vorher gibt es auch keine Info dazu, warum auch?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

SuuSanne

Zitat von: SuuSanne am 25. November 2022, 18:19:38Die Frage war nach Die Pandemie-Sonderregelungen ( Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (SGB II) wegen der KOSTEN der Unterkunft. Danach wurde gefragt, nicht nur von mir.
Liest sich als ob du die Antwort überlesen hast also vorsichtshalber:
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 18:02:55- zu den Kosten für Unterkunft und Heizung während der einjährigen Karenzzeit, hier gilt die tatsächliche Bruttokaltmiete weiterhin als angemessen, jedoch werden nur die angemessenen Heizkosten anerkannt.

Zitat von: 111929 am 25. November 2022, 16:09:16Bei der dauernden Medienhetze gegen die 'faulen Hartzlern':
:cool:  die ist ja jetzt schlagartig also seit der ersten Ablehnung vorbei......

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

FritzLoch

Zitat von: Ottokar am 26. November 2022, 16:08:15Wie ich bereits schrieb, kann die Minderung erst ab dem 02.07.2023 festgestellt werden, d.h. ein Verwaltungsakt dazu kann erst ab dem 02.07.2023 erlassen werden. Vorher gibt es auch keine Info dazu, warum auch?

Habe ich mittlerweile verstanden, dass Sanktionen erst durch Verwaltungsakt ab dem 02.07.2023 erlassen werden.

Mir geht es darum, dass ich in den 6 Monaten schon gerne gewusst hätte ob mein "Verhalten" eine Sanktion auslöst. Wenn ich zb. eine Maßnahme ablehne und der SB sagt "OK", dann ist die Angelegenheit vom Tisch, so zumindest der erste Eindruck. Aber Pustekuchen, am 02.07.2023 werde ich dafür sanktioniert. Jetzt kommt es je nach Situation das ich zwei oder drei Mal verneine und schwups habe ich 30% ohne entsprechende Information über die Spätfolgen.

Waldschrat Pferdepension e.V.

ichbrauchgeld

Zitat von: Lina am 26. November 2022, 13:46:41
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 10:35:43des problem ist das sich viele zu "fein" sind sozialleistungen zu beantragen. Soviele Geringverdiener könnten aufstocken bzw. sich Wohngeld holen, aber sagen sich, ich möchte das nicht ich will mein eigenes Geld verdienen. Und das sind dann die "hart arbeitende Bevölkerung" die nicht mehr Geld hat als Hartz4..


Sobald man Sozialleistungen beantragt, muß man Auskünfte geben. Auch über das Vermögen. Das kann nachteilig sein und ist unbequem. Kontrolle durch den Staat mag nicht jeder.

Dann muss man eben mit weniger Geld leben, wenn man was zum verstecken hat oder nicht fähig ist, nen antrag auszufüllen. Das ist aber nicht das Problem der anderen. Zudem reicht beim Wohngeld der Nachweis der Einkünfte wie eben eine Lohnabrechnung, da muss man sich nicht blank machen oder ein Mitarbeiter kommt nach hause und kontrolliert.

red1765

Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 16:39:35
Zitat von: Lina am 26. November 2022, 13:46:41
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 10:35:43des problem ist das sich viele zu "fein" sind sozialleistungen zu beantragen. Soviele Geringverdiener könnten aufstocken bzw. sich Wohngeld holen, aber sagen sich, ich möchte das nicht ich will mein eigenes Geld verdienen. Und das sind dann die "hart arbeitende Bevölkerung" die nicht mehr Geld hat als Hartz4..


Sobald man Sozialleistungen beantragt, muß man Auskünfte geben. Auch über das Vermögen. Das kann nachteilig sein und ist unbequem. Kontrolle durch den Staat mag nicht jeder.

Dann muss man eben mit weniger Geld leben, wenn man was zum verstecken hat oder nicht fähig ist, nen antrag auszufüllen. Das ist aber nicht das Problem der anderen.

*bolt von mir

Und da wird sich gewundert dass man so einen schlechten Ruf hat.
Schon mal daran gedacht dass man kein WG e.t.c. beantragt weil man den nächsten Generationen nicht noch mehr Probleme aufhalsen will. Der Staat hat kein eigenes Geld. Er nimmt es durch Steuern und Kredite ein. Und wer zahlt die zurück?

Auch schön was ich woanders gelesen habe:
ZitatEs wird wohl keiner von sich aus ein Jobangebote ablehnen. Das macht schon der Arbeitgeber, wenn man betrunken zur Vorstellung erscheint!
Mit solchen Einstellungen ist für mich das BG noch viel zu hoch. Wenn es nicht reicht ist es eben
Zitatdas Problem der anderen

Fettnäpfchen

FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 26. November 2022, 16:36:37Mir geht es darum, dass ich in den 6 Monaten schon gerne gewusst hätte ob mein "Verhalten" eine Sanktion auslöst. Wenn ich zb. eine Maßnahme ablehne und der SB sagt "OK", dann ist die Angelegenheit vom Tisch, so zumindest der erste Eindruck. Aber Pustekuchen, am 02.07.2023 werde ich dafür sanktioniert. Jetzt kommt es je nach Situation das ich zwei oder drei Mal verneine und schwups habe ich 30% ohne entsprechende Information über die Spätfolgen.
Man lehnt eine Maßnahme ja nicht einfach so ab sondern macht das rechtlich begründet dann gibt es auch keine Sanktion.

Wenn man natürlich meint was für ein schöner § ich lehne jetzt alles ab dann muss man sich nicht wundern wenn man für rechtswidrig geforderte und aufgedrängte Maßnahmen auch noch sanktioniert wird.

Das schreibe ich schon seit der § eingeführt wurde, hilft halt nur bei denen die es lesen und die es dann anders machen, falls möglich. Der Testlauf ist ja durch also ende 22 aber das Ergebnis ist schon im Bürgerhartz nachzulesen.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

ichbrauchgeld

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 17:07:13
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 16:39:35
Zitat von: Lina am 26. November 2022, 13:46:41
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 10:35:43des problem ist das sich viele zu "fein" sind sozialleistungen zu beantragen. Soviele Geringverdiener könnten aufstocken bzw. sich Wohngeld holen, aber sagen sich, ich möchte das nicht ich will mein eigenes Geld verdienen. Und das sind dann die "hart arbeitende Bevölkerung" die nicht mehr Geld hat als Hartz4..



Sobald man Sozialleistungen beantragt, muß man Auskünfte geben. Auch über das Vermögen. Das kann nachteilig sein und ist unbequem. Kontrolle durch den Staat mag nicht jeder.

Dann muss man eben mit weniger Geld leben, wenn man was zum verstecken hat oder nicht fähig ist, nen antrag auszufüllen. Das ist aber nicht das Problem der anderen.

*bolt von mir

Und da wird sich gewundert dass man so einen schlechten Ruf hat.
Schon mal daran gedacht dass man kein WG e.t.c. beantragt weil man den nächsten Generationen nicht noch mehr Probleme aufhalsen will. Der Staat hat kein eigenes Geld. Er nimmt es durch Steuern und Kredite ein. Und wer zahlt die zurück?

Auch schön was ich woanders gelesen habe:
ZitatEs wird wohl keiner von sich aus ein Jobangebote ablehnen. Das macht schon der Arbeitgeber, wenn man betrunken zur Vorstellung erscheint!
Mit solchen Einstellungen ist für mich das BG noch viel zu hoch. Wenn es nicht reicht ist es eben
Zitatdas Problem der anderen


Selten so ein schmarrn gelesen.. dann am besten die rentenversicherung auf 100 % erhöhen, damit die übernächste generation auch noch ne rente bekommt.. wo lebst du denn ^^ Nicht immer nur an andere denken, sondern in erster linie an sich und du tust grad so, als ob die paar euro mehr wohngeld den Staatshaushalt auf Jahrzehnte schädigt.. die Regierung hat extra für diese Gruppe das Wohngeld erhöht bzw. die Gruppe dafür erweitert, damit man es in anspruch nimmt

FritzLoch

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2022, 17:17:20FritzLoch

Zitat von: FritzLoch am 26. November 2022, 16:36:37Mir geht es darum, dass ich in den 6 Monaten schon gerne gewusst hätte ob mein "Verhalten" eine Sanktion auslöst. Wenn ich zb. eine Maßnahme ablehne und der SB sagt "OK", dann ist die Angelegenheit vom Tisch, so zumindest der erste Eindruck. Aber Pustekuchen, am 02.07.2023 werde ich dafür sanktioniert. Jetzt kommt es je nach Situation das ich zwei oder drei Mal verneine und schwups habe ich 30% ohne entsprechende Information über die Spätfolgen.
Man lehnt eine Maßnahme ja nicht einfach so ab sondern macht das rechtlich begründet dann gibt es auch keine Sanktion.

Wenn man natürlich meint was für ein schöner § ich lehne jetzt alles ab dann muss man sich nicht wundern wenn man für rechtswidrig geforderte und aufgedrängte Maßnahmen auch noch sanktioniert wird.

Das schreibe ich schon seit der § eingeführt wurde, hilft halt nur bei denen die es lesen und die es dann anders machen, falls möglich. Der Testlauf ist ja durch also ende 22 aber das Ergebnis ist schon im Bürgerhartz nachzulesen.

Ein schönes WE
FN

Defacto wird es eine Zuweisung wie im alten System geben gegen die man in Widerspruch gehen kann und wenn dieser nicht erfolgreich gewesen war ggf. Klagen sodass wenn beides erfolglos war ab dem 02.07.2023 mit einer Sanktion zurechnen sein wird. Pro Fall somit 10%



Waldschrat Pferdepension e.V.

a_good_heart

Zitat von: FritzLoch am 26. November 2022, 17:35:22Defacto wird es eine Zuweisung wie im alten System geben gegen die man in Widerspruch gehen kann und wenn dieser nicht erfolgreich gewesen war ggf. Klagen sodass wenn beides erfolglos war ab dem 02.07.2023 mit einer Sanktion zurechnen sein wird. Pro Fall somit 10%

Nö,
man unterschreibt den Maßnahmevertrag (und auch sonst nix!) nicht, wird deshalb in der Regel vom Maßnahmeträger abgelehnt und wird nicht sanktioniert... :cool: 
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

SuuSanne

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2022, 16:23:17SuuSanne

Zitat von: SuuSanne am 25. November 2022, 18:19:38Die Frage war nach Die Pandemie-Sonderregelungen ( Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (SGB II) wegen der KOSTEN der Unterkunft. Danach wurde gefragt, nicht nur von mir.
Liest sich als ob du die Antwort überlesen hast also vorsichtshalber:
Zitat von: Ottokar am 25. November 2022, 18:02:55- zu den Kosten für Unterkunft und Heizung während der einjährigen Karenzzeit, hier gilt die tatsächliche Bruttokaltmiete weiterhin als angemessen, jedoch werden nur die angemessenen Heizkosten anerkannt.
.

Ein schönes WE
FN

Die Frage war nach Pandemie-Sonderregelungen

red1765

Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 17:22:38Selten so ein schmarrn gelesen..
Dito
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 17:22:38dann am besten die rentenversicherung auf 100 % erhöhen, damit die übernächste generation auch noch ne rente bekommt.. wo lebst du denn ^^ Nicht immer nur an andere denken, sondern in erster linie an sich und du tust grad so, als ob die paar euro mehr wohngeld den Staatshaushalt auf Jahrzehnte schädigt.. die Regierung hat extra für diese Gruppe das Wohngeld erhöht bzw. die Gruppe dafür erweitert, damit man es in anspruch nimmt
Wenn du mal so Kreativ bei der Arbeitssuche wärst, oder wenigstens beim denken.
Der Staat hat nun mal kein eigenes Geld. Er muss es Anderen wegnehmen.
Aber ich will dich nicht überfordern. ENDE

ichbrauchgeld

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 19:37:45
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 17:22:38Selten so ein schmarrn gelesen..
Dito
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 17:22:38dann am besten die rentenversicherung auf 100 % erhöhen, damit die übernächste generation auch noch ne rente bekommt.. wo lebst du denn ^^ Nicht immer nur an andere denken, sondern in erster linie an sich und du tust grad so, als ob die paar euro mehr wohngeld den Staatshaushalt auf Jahrzehnte schädigt.. die Regierung hat extra für diese Gruppe das Wohngeld erhöht bzw. die Gruppe dafür erweitert, damit man es in anspruch nimmt
Wenn du mal so Kreativ bei der Arbeitssuche wärst, oder wenigstens beim denken.
Der Staat hat nun mal kein eigenes Geld. Er muss es Anderen wegnehmen.
Aber ich will dich nicht überfordern. ENDE

Ist ok arbeitsamt mitarbeiter, kommst jetzt auf meine ignorelist.. Brauchen hier kein Propagandaarm der CDU in diesem Forum

Yasha

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 17:07:13Schon mal daran gedacht dass man kein WG e.t.c. beantragt weil man den nächsten Generationen nicht noch mehr Probleme aufhalsen will.

Warum soll man auf einen Rechtsanspruch verzichten, wenn die Voraussetzungen gegeben wären. Zudem gibt es das Pedant für Eigentümer. Wohngeld beantragen kann sich ab 2023 besonders lohnen, Wer darauf verzichtet, der verzichtet auf Rechte. Schön blöd, wer das nicht in Anspruch nimmt, wenn er es bräuchte.

Wohngeld Anspruch  + Lastenausgleich Eigentümer

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 17:07:13Der Staat hat kein eigenes Geld.
:zwinker: Der deutsche Staat hat ein nicht unerhebliches Vermögen. Der Bestand an Bargeld, Einlagen, Wertpapieren, Ausleihungen sowie sonstigen Forderungen summierte sich Ende 2018 auf 963,8 Milliarden Euro, wie dem statistischem Bundesamt zu entnehmen ist. Als Beispiel.

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 17:07:13Er nimmt es durch Steuern und Kredite ein. Und wer zahlt die zurück?[/b]

Insgesamt scheitern Deine Tiraden und irreführenden Gleichsetzungen  - im Vergleich mit der Wirklichkeit bzw. der professionellen Analytik:

Prof. Dr. Wolfgang Scherf -Staatsschulden – Fluch oder Segen?

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 17:07:13Das macht schon der Arbeitgeber, wenn man betrunken zur Vorstellung erscheint!

Du hast keine Ahnung von System ALG II.Für Alkohol gibt es überhaupt gar keinen Anteil im Regelsatz.

Wer betrunken zum Vorstellungsgespräch erscheinen sollte, der ist meistens  -spätestems -dann danach ein Fall für entsprechende Zuweisung zu einer Maßnahme - für die Zielgruppe derer mit besonders schweren Vermittlungshemmnissen. Und /oder ergänzend der zuführenden Beratung nach 16a SGB II.

Das sind oder wären Einzelfälle!!!. Du kannst nicht einfach alle 5 Millionen Bezieher diskreditieren.

Deine Argumente bedienen nur das  RTL2 Niveau und entsprechen billiger Stammtisch Polemik. :teuflisch:   


Lina

Zitat von: red1765 am 26. November 2022, 19:37:45
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 17:22:38Selten so ein schmarrn gelesen..
Dito
Zitat von: ichbrauchgeld am 26. November 2022, 17:22:38dann am besten die rentenversicherung auf 100 % erhöhen, damit die übernächste generation auch noch ne rente bekommt.. wo lebst du denn ^^ Nicht immer nur an andere denken, sondern in erster linie an sich und du tust grad so, als ob die paar euro mehr wohngeld den Staatshaushalt auf Jahrzehnte schädigt.. die Regierung hat extra für diese Gruppe das Wohngeld erhöht bzw. die Gruppe dafür erweitert, damit man es in anspruch nimmt
Wenn du mal so Kreativ bei der Arbeitssuche wärst, oder wenigstens beim denken.
Der Staat hat nun mal kein eigenes Geld. Er muss es Anderen wegnehmen.
Aber ich will dich nicht überfordern. ENDE

@red1765

Geld wird gedruckt und wird nicht durch Arbeiten geboren und es wird nicht "weggenommen" weil einige Leute Wohngeld beziehen oder andere Gelder bekommen, ohne eine Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Vorstellungen sind vollständiger Quatsch.

Eine richtige Arbeit zu haben, dabei zu sein, mitwirken zu können, ist ein Privileg.