WBA nicht bearbeitet

Begonnen von Saturius, 27. November 2022, 07:58:02

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Saturius

Guten Morgen zusammen,
ich hatte Anfang Oktober Post vom JC zwecks WBAstellung für 01.12.22
Diesen Antrag hatte ich ein paar Tage später abgeschickt und laut Hotline ist er dort am 20.10.22 eingegangen.
Mittwoch Telefonat mit der Hotline gehabt. WBA wurde noch nicht bearbeitet und die könnten erst dann dem LSB eine Nachricht zukommen lassen, wenn die Frist (01.12.) abgelaufen wäre.

Was sind jetzt meine Möglichkeiten? Dass ich Mittwoch Geld auf dem Konto haben werde dürfte ziemlich unwahrscheinlich sein.
Mein Antrag auf BK Nachzahlung von September wurde auch nicht bearbeitet. Aber dazu habe ich ja einen anderen Thread.

Es wird Rücklastschriftgebühren (von meiner Bank als auch von den Lastschriftinhabern) geben, abgesehen davon, dass ich meinem Vermieter nun auch sagen muss, dass ich Hartz4 beziehe, was ich bislang nicht wollte. Davon abgesehen, ist es ja nicht sein Problem; Miete ist Miete.
Aber da liesse sich vllt noch reden. Aber Stromanbieter, Telefon, Handy, 3 weiter Lastschriftinhaber... Meine Bank fragt sich je Rücklastschrift 2,10 Euro (10,50 Euro), dazu noch deren Rücklastschriftgebühren.

Ottokar

Kosten welche durch nicht bedarfsgerecht bewilligte Leistungen entstehen, sind vom JC als Schadensersatz zu tragen.
Ich würde das JC anmahnen "mein WBA vom ... wurde bislang nicht bearbeitet ... dadurch entstehende Kosten werde ich als Schadensersatz einfordern."
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Saturius

Danke für deine frühe Reaktion @Ottokar
Das Anmahnen ist die eine Sache. Nur müssen die ausm Quark kommen. Es stehen ca. 32 Euro aus der BK Abrechnung aus März aus und seit 01.10. monatlich 30 Euro HK Erhöhung. Das seit Mitteilung im September. Dann der WBA aus Mitte Oktober.
Wie mir jemand aus der Hotline sagte "Wenn Sie da jetzt ein Schreiben hinschicken, wirds auch nicht schneller bearbeitet".
Zum entsprechenden Teamleiter werde ich telefonisch auch nicht durchgestellt bzw zurückgerufen.

Anmahnen werde ich in jedem Fall morgen.

Welche Möglichkeiten bestehen um da kurzfristig Druck zu machen? Gericht ist ja auch eher mittelfristig, da werde ich aber wohl am Donnerstagmorgen aufschlagen müssen.

FritzLoch

Aus eigener Erfahrung kann ich jedoch sagen, dass wenn die Information an die Leistungsabteilung erfolgt, der Weiterbewilligungsantrag innerhalb 1-2 Tage bearbeitet wird.

Interessante Entscheidung:

Sozialgericht Berlin entschied, dass eine Bearbeitungsfrist von mehr als drei Wochen, wenn keine Veränderung in den Verhältnissen der Leistungsberechtigten gegenüber den Vorgängerzeiträumen bestehen, nicht gerechtfertigt ist.Weiteres Zuwarten auf die Weiterbewilligung von ALG II-Leistungen und mehrmalige Kontaktaufnahme mit dem Leistungsträger vor Anrufung des Gerichts, würden die Anforderungen an eine Schadensminderungspflicht überspannen (Beschluss v. 20.08.2015 – S 99 AS 7893/15 ER-).

Theoretisch wäre die persönliche Vorsprache in der Notfallzeit 8-10Uhr in der entsprechenden Abteilung möglich.
Waldschrat Pferdepension e.V.

Ottokar

Zitat von: Saturius am 27. November 2022, 10:37:12Welche Möglichkeiten bestehen um da kurzfristig Druck zu machen?
Früher hat oft die persönliche Vorsprache geholfen, höflich aber bestimmt und sich nicht abwimmeln lassen. Ich selbst habe bei einer solchen Aktion mal den halben Tag im JC verbracht, vom SB hinauf bis zum Behördenleiter. Da war die K... aber wirklich am dampfen. Die Teamleiterin, die diese pure klar rechtswidrige Willkür zu verantworten hatte, wurde dann auch abberufen.
Heute kommt man ja mit Corona als Begründung gar nicht erst rein. Da haben unsere Ämter eine schöne Möglichkeit gefunden, sich vor lästigen Antragstellern zu schützen. Die meisten (oder gar alle?) Außenstellen der Familienkasse sind z.B. seit über 2 Jahren zu.
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Saturius

Zitat von: FritzLoch am 27. November 2022, 12:43:46Interessante Entscheidung:

Sozialgericht Berlin entschied, dass eine Bearbeitungsfrist von mehr als drei Wochen, wenn keine Veränderung in den Verhältnissen der Leistungsberechtigten gegenüber den Vorgängerzeiträumen bestehen, nicht gerechtfertigt ist.Weiteres Zuwarten auf die Weiterbewilligung von ALG II-Leistungen und mehrmalige Kontaktaufnahme mit dem Leistungsträger vor Anrufung des Gerichts, würden die Anforderungen an eine Schadensminderungspflicht überspannen (Beschluss v. 20.08.2015 – S 99 AS 7893/15 ER-).
Danke für diesen Beschluss. Ich werde ihn mal in der Anmahnung mit aufführen morgen.

Zitat von: Ottokar am 27. November 2022, 13:48:13Heute kommt man ja mit Corona als Begründung gar nicht erst rein. Da haben unsere Ämter eine schöne Möglichkeit gefunden, sich vor lästigen Antragstellern zu schützen.
Das ist das Problem bei unserem JC; zum einen die Coronamaßnahmen, zum anderen aber auch kommt man dort nicht weiter als zur Info. Und ohne Termin nichts zu machen.
Zumal im April diesen Jahres 3 JC zu einem zusammengefasst wurden.
Ich verstehe die daraus resultierende Mehrarbeit. Aber das kann nun auch nicht auf Kosten meiner Existenz gehen.
Also persönlich vorsprechen ist leider nicht drin. Und persönlich abgegebene Schreiben werden auch nicht mehr abgestempelt auf der Kopie. Geht morgen das Einschreiben raus, ist es vor Mittwoch auch nicht da. Es ist zum ko... ehrlich gesagt.

Saturius

Hi zusammen,
hatte jetzt heute Morgen nochmal mit der Hotline telefoniert, bevor ich anfange Wellen zu schlagen.
Sowohl der Antrag über BK Nachzahlung und HK Erhöhung ab Oktober als auch mein WBA wurden Freitag bearbeitet und angewiesen.
Also kurz vor Ultimo. Ich vermute, die hatten einfach nur auf die Entscheidung wegen dem Bürgergeld abgewartet. Wie gesagt, nur eine Vermutung.

Trotzdem nochmal vielen Dank @Ottokar und @FritzLoch und entschuldigt für die Mühe.