Garage KdU ja oder nein ?

Begonnen von Slash86, 28. November 2022, 16:40:37

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Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37Die Kosten der Garage stehen unter den Betriebkosten wie Schornsteinfeger, Müllbeseitigung usw.
Er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen und dass er sich beim Mietangebot damals vertan hat.

Warum ist  das nicht schon für den Überprüfungsantrag geschehen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Slash86

Ich würde mal sagen, weil ... deswegen.
Ne um sich an die Fristen zu halten hat es der Vermieter wohl nicht so schnell geschafft und deswegen wurde der Antrag ohne abgegeben.

Ich sage mal so, hätte man schlauer anstellen können.

Patrick87

Notfalls die Garage untervermieten und zwar an wen, der die Miete bar gegen Quittung zu zahlen bereit ist. Und die Miete nicht aufs Konto einzahlen, sondern davon die nächsten Einkäufe erledigen. Garagen und Stellplätze sind oft sehr leicht zu vermieten und da bekommt man meist zwischen 40-60 Euro pro Monat dafür.

Slash86

Das Untervermieten möchte der Vermieter nicht, die Idee hatten wir auch schon.

Patrick87

Und wie soll der Vermieter das bemerken? Du kannst das auch so machen, hatte ich in einer alten Wohnung auch mal gemacht. Dem Mieter meinen Mietvertrag gezeigt, dass er weiß, dass es meine Wohnung ist und mein fester Stellplatz (Es war noch nicht mal eine Garage, sondern jeder Mieter in dem Haus hatte einen eigenen nummerierten Stellplatz) ist. Dann einen Mietvertrag aufgesetzt, inklusive Regelung, was wäre, wenn ich dort mal ausziehe oder ausziehen muss. Und wenn der Vermieter mal vor Ort sein sollte und da wen anderes sieht als seinen Mieter: Es ist niemandem verboten, "Besuch" in seiner Garage oder auf seinem Stellplatz parken zu lassen. Oder einen "bekannten" Nachbarn offiziell "unentgeltlich" dort regelmäßig parken zu lassen.

Ratlos

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03er Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört.
Darauf wird sich das JC berufen - auch vor Gericht.

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03gehört die Garage, weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Nein, es gibt ja auch mündliche Verträge

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen
Dann wäre doch alles ok! VM schreibt dann, dass Wohnung und Garage eine Einheit bilden und nur gemeinsam vermietet werden.
Unter welcher Rubrik er die Garagenkosten dann aufführt ist m.E. egal.

Jedenfalls müsste mit so einer Bestätigung des VM der TE einen Rechtsstreit gewinnen


Slash86

Ja gut klar das wäre natürlich möglich aber er möchte das "sauber" regeln.
Wenn das JC allerdings nicht einlenkt wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben als in die sagen wir mal Grauzone zu gehen.

Zitat von: Ratlos am 10. März 2023, 10:32:18
Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03er Vermieter hatte angekreuzt, dass die Garage nicht zur Wohnung gehört.
Darauf wird sich das JC berufen - auch vor Gericht.

Zitat von: Slash86 am 08. März 2023, 20:21:03gehört die Garage, weil es für diese explizit keinen gesonderten Mietvertrag gibt demnach nicht automatisch zur Unterkunft ?
Nein, es gibt ja auch mündliche Verträge

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 08:49:37er wollte die Garage auch kündigen aber das hat der Vermieter abgelehnt, da die Garage zur Wohnung gehört.
Ein Schreiben darüber würde er dem Mieter auch ausstellen
Dann wäre doch alles ok! VM schreibt dann, dass Wohnung und Garage eine Einheit bilden und nur gemeinsam vermietet werden.
Unter welcher Rubrik er die Garagenkosten dann aufführt ist m.E. egal.

Jedenfalls müsste mit so einer Bestätigung des VM der TE einen Rechtsstreit gewinnen



Ist halt die Frage, da es ja jetzt 2 Situationen gibt. Frage ist dann, ob dem "Irrtum" des Vermieters sozusagen stattgegeben wird.

Ratlos

Das ist doch keine Grauzone.
VM schreibt einfach dass er die falsche Zeile angekreuzt hat und Wohnung und Garage von Mietbeginn an nur als eine gemeinsame Mieteinheit vermietet wurden.

Patrick87

Mit der Grauzone ist vermutlich mein Vorschlag gemeint.

Slash86


Fettnäpfchen

und da passt dass:
Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 10:34:26aber er möchte das "sauber" regeln.
überhaupt nicht dazu!
Zweierlei Maß wie beim JC.....
oder zu deutsch >lieber die Kündigung der Whg. riskieren als gegen die Entscheidung des JC mit guten Erfolgsaussichten zu Widersprechen/klagen

MfG FN
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Slash86

Warum zweierlei Maß ? Er möchte eben nicht die Kündigung der Wohnung riskieren, indem er untervermietet und das am Ende auffligt. Ist vielleicht ein bisschen naiv alles aber spricht ja erstmal moralisch für ihn.

Aber um das hätte wäre wenn mal beiseite zu lassen, was würdet ihr dann jetzt machen?

Widerspruch gegen die Ablehnung und das Schreiben des Vermieters anfügen ?

Sheherazade

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28Widerspruch gegen die Ablehnung und das Schreiben des Vermieters anfügen ?

Ja, genau so.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28indem er untervermietet und das am Ende auffligt.
Wäre eine der blödesten Ideen. wenn der VM dazu Nein gesagt hat, ist das zu Akzeptieren.

Zitat von: Slash86 am 10. März 2023, 14:46:28Widerspruch gegen die Ablehnung
Das ist doch ein Bescheid oder? Somit hat man ja 4 Wochen Frist für den Widerspruch.

Dazu einen wirklich glasklaren Nachweis, das diese Wohnung nur mit Garage Vermietet wird und auch wurde.
Der VM das Kreuz versehentlich falsch gesetzt hatte, mit dem Alter kann das schon mal sein.

Slash86

Mahlzeit! Ich wollte nochmal Rückmeldung geben.
Mit dem Schreiben vom Vermieter ging die Sache wohl recht schnell und die Garage wurde komplett erstattet.