Nebenkosten dezember/auflösung bedarfsgemeinschaft

Begonnen von gonzo86, 29. November 2022, 21:07:43

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gonzo86

Guten Tag,

ich habe zwei Fragen, ich hoffe es kann jemand helfen.

Wir zahlen im monat noch zu den Nebenkosten, die das Jc übernimmt, immer extra was an die Vermieterin.
Müssen wir das im Dezember auch tun, weil es ja heißt die Vermieterin bekommt das vom Staat wieder?

und die zweite frage ist
Meine Partnerin und ich haben uns getrennt, leben aber noch in der selben Wohnung, da nicht von heute auf morgen eine neue Mietwohnung zu finden ist.
Wie erklären wir dem Jc, das die bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht?

danke

Grüße

Fettnäpfchen

gonzo86

Zitat von: gonzo86 am 29. November 2022, 21:07:43Wir zahlen im monat noch zu den Nebenkosten, die das Jc übernimmt, immer extra was an die Vermieterin.
Müssen wir das im Dezember auch tun, weil es ja heißt die Vermieterin bekommt das vom Staat wieder?
Also Gas für die Heizung?
ansonsten wüsste ich nicht was es sonst sein soll und das auch nur wenn die Heizung über die Miete mitbezahlt wird.

Zitat von: gonzo86 am 29. November 2022, 21:07:43Wie erklären wir dem Jc, das die bedarfsgemeinschaft nicht mehr besteht?
Das ihr keine Bedarfsgemeinschaft also kein Paar mehr seid.
Dann sollte das JC mit der Forderung nach Nachweisen kommen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

gonzo86



danke
wir zahlen noch monatlich extra weil das jc nicht alle nebenkosten übernimmt.
müssen wir das dann jetzt trotzdem überweisen, da die vermieterin das geld ja wiedebekommt vom staat?

und zu dem anderen thema.
welche forderungen nach nachweisen genau?

Fettnäpfchen

gonzo86

Zitat von: gonzo86 am 30. November 2022, 20:14:41wir zahlen noch monatlich extra weil das jc nicht alle nebenkosten übernimmt.
müssen wir das dann jetzt trotzdem überweisen, da die vermieterin das geld ja wiedebekommt vom staat?
Da kann ich nicht helfen ich blicke selbst nicht wie die das auf die Reihe bekommen wollen.
Tatsache ist das du/ihr den Vertrag mit dem VM habt und NK sind ja nicht nur die Heizung von daher würde ich zahlen.
Oder abwarten was für andere Antworten kommen oder mich bei einem Mietverein o.ä. informieren.

Zitat von: gonzo86 am 30. November 2022, 20:14:41welche forderungen nach nachweisen genau?
Nachweise das ihr euch getrennt habt also eine Erklärung von euch und am besten Belege für eine Wohnungssuche würde mir spontan dazu einfallen.
Wie genau oder was das JC tatsächlich verlangt kann ich nicht wissen liegt ja am SB und seinen internen Anweisungen.

MfG FN
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