Betriebskosten bei Grundsicherung als Freiberufler, Homeoffice(pauschale)

Begonnen von stoptheclock, 01. Dezember 2022, 16:14:57

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stoptheclock

Hallo zusammen,

ich muss für das Jobcenter eine Betriebskostenauflistung machen, mit der ich dann meinen Gewinn verrechne (der wiederum auf meine Leistungsbezüge angerechnet wird). Jetzt frage ich mich ob ich, wie in der normalen Steuererklärung, auch hier die Homeofficepauschale, die ja 5 € am Tag ausmacht, als Betriebsausgaben von meinem Gewinn abziehen kann. Hat da jemand Erfahrung? Oder wird es anders als in der Steuererklärung bewertet?

Liebe Grüße

terrier

du machst doch die Homeofficepauschale bereits in der Steuererklärung geltend, sie mindert also deine Steuerlast. Und jetzt willst du die gleiche Pauschale nochmal als Betriebsausgabe von deinem anzugebenden Gewinn abziehen. Erscheint mir irgendwie seltsam!
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

stoptheclock

Aber selbiges gilt doch auch für alle anderen Betriebsausgaben. Ich werde zum Beispiel Unterrichtsmaterialien oder Telefonkosten sowohl in meiner Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben, als auch bei den Betriebsausgaben, die ich dem Jobcenter angebe.