Arbeitslosengeld 2 und Midijob

Begonnen von Klaus96, 04. Dezember 2022, 16:37:25

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Klaus96

Hallo liebe Community,

seit April 2022 erhalte ich Arbeitslosengeld 2 und hatte bis ende September einen Minijob.
Da seit Oktober 2022 der Mindestlohn erhöht wurde und ich nun mehr als 520 Euro Brutto verdiene, musste mein Arbeitsvertrag zu einem Midijob umgeändert werden. Heißt ich bin seit Oktober sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auch wenn die Abgaben geringer sind als bei einer Vollzeitbeschäftigung.

Am Donnerstag hatte ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin im Jobceneter und sie wies mich darauf hin das ich nicht gefördert werden kann wegen der fehlenden Arbeitslosigkeit. Also ich wäre nur noch Arbeitsuchend. Einen Monat zuvor wurde noch besprochen dass ich eine Schnellqualifizierung/Zertifikat als Teilzeit oder wie das heißt machen könnte womit ich auch einverstanden war. Jetzt heißt es das Jobcenter kann mich nicht mit einer solchen Qualifizierung fördern.

Meine Fragen dazu. Ist das war, dass ich keine Qualifizierung vom Jobceneter bezahlt bekomme? Oder muss ich bis Januar warten und meine Sachbearbeitering erneut darauf ansprechen, weil ja mit dem Bürgergeld die Weiterbildung und Qualifizierung im Vordergrund stehen soll? Ich habe nichts gegen eine sinnvolle Qualifizierung aber ich werde keinen 1 Euro Job oder so machen falls da was kommt.

Dazu noch eine Frage bezüglich einer Sanktionen falls ich solche Maßnahmen ablehne. Da ich nur noch 38,59 Euro Leistungen bekomme (mit dem Bürgergeld wohl dann 90,59 Euro) und mir mit einer Sanktion die Leistungen wegfallen, was für ein Druckmittel hätte das Jobcenter gegen mich, da ich ja KV,PV,RV und AV selber bezahle? Bei einem Leistungswegfall werden die Miet- und Heizkosten auch noch übernommen oder? Ich möchte es nicht drauf ankommen lassen aber nur mal auf Nummer sicher gehen.

Fettnäpfchen

Klaus96

Zitat von: Klaus96 am 04. Dezember 2022, 16:37:25Oder muss ich bis Januar warten und meine Sachbearbeitering erneut darauf ansprechen, weil ja mit dem Bürgergeld die Weiterbildung und Qualifizierung im Vordergrund stehen soll?
Ich weiß nicht um was es geht und es ist auch nicht meine Materie
aber (da noch keiner geantwortet hat) ich würde schon versuchen jetzt diese Qualifizierung zu bekommen.
Begründen würde ich es mit der 9ten Änderung für den Fall das der Gesetzestext zu deiner Situation passt.
Auszug daraus: Seite 16
Zitat10.2 Betonung der Ausbildung
Neben der ,,Eingliederung in Arbeit" wird nun ausdrücklich auch die
,,Eingliederung in Ausbildung" als Leistung der Grundsicherung genannt (§ 1
Abs. 3 Nr. 2 SGB II neu). Bei fehlendem Berufsabschluss sind insbesondere
die Möglichkeiten zur Vermittlung in eine Ausbildung zu nutzen (§ 3 Absatz
2 SGB II neu). Bisher lautete die Vorgabe nur, dass unter 25-Jährige
unverzüglich in Arbeit oder Ausbildung vermittelt werden sollen (§ 3 Absatz
2 SGB II alt).

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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