Selbstständigkeit

Begonnen von SarahBonn, 02. Dezember 2022, 11:24:50

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SarahBonn

Hallo ihr Liebe,

ich werde ab dem 01.01 recht Spontan die Firma meiner Eltern übernehmen.
Aktuell Arbeite ich auf Teilzeit (700€ Brutto) und bekomme etwas mehr als 600€ Aufstockende Leistungen.

Ich kenne ja die Einnahmen und die ungefähren Ausgaben der Firma, dennoch habe ich total Angst, das ich am Ende des Monats nicht genug Geld habe um meinen Bedarf zu decken, da sich Firmen intern doch einiges ändern wird. (hoffentlich zu meinem Vorteil ( Finanziell) )

Wie läuft das denn mit dem Aufstockendem ALG2, würde das ERSTMAL weiter laufen oder wird es SOFORT nach Veränderungsmitteilung eingestellt?

Liebe Grüße und schonmal Danke für alle Antworten

Fettnäpfchen

SarahBonn

Zitat von: SarahBonn am 02. Dezember 2022, 11:24:50Wie läuft das denn mit dem Aufstockendem ALG2, würde das ERSTMAL weiter laufen oder wird es SOFORT nach Veränderungsmitteilung eingestellt?
Das hast du früher mal erwähnt wenn mich nicht alles täuscht.

Durch die VÄM wird das JC sicher einen Termin für dich ausmachen und da fragen die halt nach was auch immer als nötig empfunden wird.

Du musst ihnen klar machen das du noch nicht weißt wie sich das finanziell entwickelt,
Zitat von: SarahBonn am 02. Dezember 2022, 11:24:50Ich kenne ja die Einnahmen und die ungefähren Ausgaben der Firma, dennoch habe ich total Angst, das ich am Ende des Monats nicht genug Geld habe um meinen Bedarf zu decken, da sich Firmen intern doch einiges ändern wird.
und ansonsten wird das JC schon schauen das es weiterläuft.

So zumindest meine Vorstellung denn mit Selbstständigkeit un JC kenne ich mich nicht wirklich aus.
Genaues weißt du erst wenn du den Stein ins Rollen gebracht wird.
Kommt sicher auch darauf an wie es sich mit den halbjährlichen Bewilligungszeiten und der abschließenden Berechnung überschneidet.
Leistungspflicht des Leistungsträgers
Zitatbei Selbstständigen:
Auch hier darf der Leistungsträger nur das anrechnen, was tatsächlich an Einkommen erzielt wird.
§ 3 Abs. 4 ALG II-V beinhaltet nicht das Recht, fiktives Einkommen anzurechnen, sondern legt nur fest, wie das während des Bewilligungszeitraumes erzielte Einkommen nach dem Bewilligungszeitraum abschließend anzurechnen ist. Bis dahin unterliegt der Leistungsträger der gesetzlichen monatlichen Bedarfsdeckungspflicht.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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Winterlandschaft

Zitat von: SarahBonn am 02. Dezember 2022, 11:24:50dennoch habe ich total Angst, das ich am Ende des Monats nicht genug Geld habe um meinen Bedarf zu decken,

Du solltest keine Angst haben und auch bedenken, dass ein nicht geringer Anteil der Hartz IV Leistungen nichs anderes ist als Wohngeld worauf jeder Anspruch hat.  Vielleicht könntest Du das nach Möglichkeit beantragen.

https://www.wohngeld.org/wohngeldrechner/

 Für meine Stadt gibt der Rechner viele hundert Euro an Wohngeldanspruch aus; habe aber keine praktischen Werte, da nie beantragt.