Kann ich meine Ersparnisse beim Eintritt von ALG 1/ 2 behalten

Begonnen von Ducky, 04. Dezember 2022, 17:45:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Ducky

Hallo,

ich wohne noch bei meiner Mutter und befinde mich momentan noch im dritten Ausbildungsjahr und stocke mein Einkommen mit ALG 2 auf.
Meine Abschlussprüfung ist im April/Mai 2023 und sofern ich diese bestehe, erhalte ich vermutlich einen befristen Arbeitsvertrag.

Wegen unmenschlichen Verhalten einiger Kollegen und den unterschiedlichen Gefahrenstoffen die man dort fast täglich ausgesetzt wie bspw. Phosgen, Chlorpren, Benzol, Künstliche Mineralfasern beim Ausbau von irgendeiner Dämmwolle die dann wegen irgendwelchen Schlossern im Betrieb frei herumliegt, wo ich dann auch nicht weiß ob diese schädlich sind oder auch nicht, weil diese vermutlich schwach gebunden und somit, wie Asbest Lungen zugänglich sein könnten und damit dann irgendwann Krebs verursachen, habe ich, wie auch viele andere Azubis vor mir, die auch bereits weg sind, nicht vor dort zu bleiben.

Kündigen werde ich von meiner Seite aus nicht, außer ich werde eine bessere Arbeitsstelle bekommen, denn meine Ersparnisse habe ich angesammelt um das Bafög-Darlehen auch schnellstmöglich abzubezahlen und nicht um eine Sperrzeit zu überbrücken.


Über die 3 Jahre habe ich mir eine Ersparnis von paar 1000€ angesammelt. Wenn ich jetzt aber theoretisch im Mai die Prüfung bestehe und kein Arbeitsvertrag bekomme, erhalte ich dann ALG 1 oder AlG2?
Müsste ich meine Ersparnisse dann auch vorher aufbrauchen?

Außerdem muss man sich ja 3 Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses arbeitssuchend/arbeitslos melden.
Trifft das in meinem Fall auch zu, da ich ja bereits aufstocke?

Yavanna

ALG I ist eine vorrangige Leistung und du musst es beantragen. Da du weißt,  wann die Ausbildung endet, auch 3 Monate vorher. Dein ALG I wird dann weiterhin mit ALG II aufgestockt.
Dein Erspartes interessiert hier niemanden.
1. Bist du ja schon im ALG II Bezug
2. Ist die Summe weit unter dem Schonvermögen Freibetrag

Ducky

Ok dann weiß ich Bescheid.
Danke für die schnelle Antwort Yavanna.

Ducky

Hallo

hätte dazu meinem Thema noch ein paar fragen.

mein letzter Schulblock ist vom 17.04. - 05.05.2023.
In dieser Zeit findet die praktische und schriftliche Prüfung statt.

1.Soll ich im Schreiben an die BA erwähnen das ich ab dem 08.05.2023 arbeitssuchend/arbeitslos bin?
2.Soll ich mich arbeitslos und arbeitsuchend oder nur arbeitssuchend melden?
3. Wann muss ich den ALG 1 Antrag spätestens ausgefüllt and die Agentur für Arbeit übersenden?
4. Dann wird ja zusätzlich mit ALG 2 aufgestockt. Muss ich das Jobcenter jetzt auch darüber informieren?




Ottokar

Zitat von: Ducky am 08. Januar 2023, 14:30:441.Soll ich im Schreiben an die BA erwähnen das ich ab dem 08.05.2023 arbeitssuchend/arbeitslos bin?
Die Frage kann man so nicht beantworten. Dazu muss man wissen, wann dein Berufsausbildungsverhältnis tatsächlich endet.
ZitatEin Berufsausbildungsverhältnis endet zu dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Enddatum. Bestehen die Auszubildenden vor Ablauf der vertraglich festgelegten Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Zitat von: Ducky am 08. Januar 2023, 14:30:442.Soll ich mich arbeitslos und arbeitsuchend oder nur arbeitssuchend melden?
beides

Zitat von: Ducky am 08. Januar 2023, 14:30:443. Wann muss ich den ALG 1 Antrag spätestens ausgefüllt and die Agentur für Arbeit übersenden?
Das teilt dir gegebenenfalls die AfA mit.

Zitat von: Ducky am 08. Januar 2023, 14:30:444. Dann wird ja zusätzlich mit ALG 2 aufgestockt. Muss ich das Jobcenter jetzt auch darüber informieren?
Ob du das JC über das Ende des Berufsausbildungsverhältnisses informieren musst, kann ich so nicht beantworten (siehe oben zu 1.).
Über ALG I musst du das JC spätestens dann informieren, wenn du den Bewilligungsbescheid hast.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ducky

Meine Ausbildung endet laut Ausbildungsvertrag am 31.08.23.

Ich weiss aber nicht wie lange es dauert bis die Prüfungsergebnisse bekannt gegeben werden.
Ich schätze mal 1-2 Wochen nach der Prüfung. Die IHK Köln legt dazu auch keine Zeitangaben vor.

Das ist doch sowieso immer unterschiedlich. Abhängig von der Anzahl der Azubis die geprüft werden oder anderen Sachen.

Wie soll ich das der Agentur für Arbeit den jetzt genau mitteilen?



Ellen_Alien

Also bei uns waren zuerst die schriftlichen Prüfungen, dann kamen die Ergebnisse und danach folgten erst die mündlichen Prüfungen. Ob man die bestanden hat, wurde direkt danach mitgeteilt und bei Bestehen war ab diesem Zeitpunkt das Ausbildungsverhältnis beendet. Die Termine standen lange vorher fest.
Ich würde das vertragliche Ende mitteilen vorbehaltlich dem vorzeitigen Ende mit Bestehen der Abschlussprüfung. Sobald du diesen Termin dann hast, für den Fall, dass du nicht übernommen wirst, kannst du den dann nachträglich bekanntgeben.

Ottokar

Zitat von: Ducky am 08. Januar 2023, 17:33:59Wie soll ich das der Agentur für Arbeit den jetzt genau mitteilen?
Aktuell gar nichts.

Deine Ausbildung endet laut Ausbildungsvertrag am 31.08.2023, damit musst du dich Ende Mai bei deinem Arbeitsamt zunächst arbeitsuchend melden.
Ende Juli solltest du dich dann arbeitslos melden, sofern du bis dahin keinen Job gefunden und deshalb zum 01.09.2023 tatsächlich arbeitslos wirst.
Dem JC wird das Ende lt. Ausbildungsvertrag sicherlich bereits bekannt sein.
Sollte die Ausbildung durch Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses durch den Prüfungsausschuss vor dem 31.08.2023 enden und bevor du dich arbeitsuchend/arbeitslos gemeldet hast, musst du dich sofort arbeitsuchend und arbeitslos melden, und natürlich dem JC das vorfristige Ende mitteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


BigMama

Zitat von: Ottokar am 08. Januar 2023, 19:41:37Deine Ausbildung endet laut Ausbildungsvertrag am 31.08.2023, damit musst du dich Ende Mai bei deinem Arbeitsamt zunächst arbeitsuchend melden.

Azubis in betrieblicher Ausbildung sind von der Pflicht sich 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend zu melden, ausgenommen.
Es reicht sich am ersten Tag nach Ende der Ausbildung arbeitslos zu melden und den Antrag auf ALG I zu stellen.
Meine letzte Info hierzu ist ca 2 Jahre her. Ich schau mal ob ich die Rechtsgrundlage hierzu finde.

Edith: Paragraf 38 SGB III
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Jedenfalls ich kann nicht erkennen, ob oder das es sich hier um eine betriebliche Ausbildung handelt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


horst

Zitat von: Ducky am 04. Dezember 2022, 17:45:23ich wohne noch bei meiner Mutter und befinde mich momentan noch im dritten Ausbildungsjahr und stocke mein Einkommen mit ALG 2 auf.
Meine Abschlussprüfung ist im April/Mai 2023 und sofern ich diese bestehe, erhalte ich vermutlich einen befristen Arbeitsvertrag.
dann das dem JC melden.
Zitat von: Ducky am 04. Dezember 2022, 17:45:23Über die 3 Jahre habe ich mir eine Ersparnis von paar 1000€ angesammelt. Wenn ich jetzt aber theoretisch im Mai die Prüfung bestehe und kein Arbeitsvertrag bekomme, erhalte ich dann ALG 1 oder AlG2?
wenn auf deiner Lohnabrechnung AV steht Arbeitslosenversicherung dann bekommst du ALG 1 sollte es zu wenig werden kannst du noch ALG 2 beantragen.
Die paar 1000€ sind im ALG2 Schonvermögen die muss man bei ALG1 nicht angeben.
Zitat von: Ducky am 04. Dezember 2022, 17:45:23Müsste ich meine Ersparnisse dann auch vorher aufbrauchen?
nein
Zitat von: Ducky am 04. Dezember 2022, 17:45:23Außerdem muss man sich ja 3 Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses arbeitssuchend/arbeitslos melden.
Trifft das in meinem Fall auch zu, da ich ja bereits aufstocke?
ja vor Ende eines befristesten Arbeitsverhältnisses ,bei regulären Arbeitsvertrag sofort nach Kündigung.

Ducky

Zitat von: Ottokar am 08. Januar 2023, 20:51:48Jedenfalls ich kann nicht erkennen, ob oder das es sich hier um eine betriebliche Ausbildung handelt.

Ja ich bin noch in einer betrieblichen Ausbildung.
2 1/2 Jahre schon ungefähr. Wir haben jedes Ausbildungsjahr auch den Schulblock und sind danach auch wieder in  der Ausbildungsstätte. Das wechselt sich fast jeden zweiten Monat.


Zitat von: BigMama am 08. Januar 2023, 20:01:54Azubis in betrieblicher Ausbildung sind von der Pflicht sich 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend zu melden, ausgenommen.
Es reicht sich am ersten Tag nach Ende der Ausbildung arbeitslos zu melden und den Antrag auf ALG I zu stellen.
Meine letzte Info hierzu ist ca 2 Jahre her.

Edith: Paragraf 38 SGB III

Da steht März 1997. Das Datum dieser Rechtsgrundlage ist das doch nicht oder?

In dem Paragraphen steht ja das man sich nicht melden muss.
Kann ich denn nicht sicherheitshalber trotzdem so vor gehen wie Ellen_Alien beschrieben?
Zitat von: Ellen_Alien am 08. Januar 2023, 17:44:11Ich würde das vertragliche Ende mitteilen vorbehaltlich dem vorzeitigen Ende mit Bestehen der Abschlussprüfung. Sobald du diesen Termin dann hast, für den Fall, dass du nicht übernommen wirst, kannst du den dann nachträglich bekanntgeben.

Das schadet doch nicht oder?



BigMama

Zitat von: Ducky am 09. Januar 2023, 16:55:07Da steht März 1997. Das Datum dieser Rechtsgrundlage ist das doch nicht oder?
Das ist das Datum an dem dieser Parapraf zuletzt geändert wurde oder in Kraft getreten ist.

Zitat von: Ducky am 09. Januar 2023, 16:55:07Kann ich denn nicht sicherheitshalber trotzdem so vor gehen wie Ellen_Alien beschrieben?
Selbstverständlich kannst du dich rechtzeitig arbeitsuchend melden.

Zitat von: Ducky am 09. Januar 2023, 16:55:07Das schadet doch nicht oder?
Nein, das schadet grundsätzlich nicht. Jedoch wird die BA dann unter Umständen erwarten, dass du dich bereits auf Beschäftigungsverhältnisse nach dem noch offenen Ende deiner Ausbildung bewirbst und auch Nachweise hierfür erbringst.
Ohne Asu-Meldung machst du das freiwillig. Nach der Asu-Meldung wird es je nach AV eine Pflicht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ducky

Zitat von: BigMama am 09. Januar 2023, 16:58:22Jedoch wird die BA dann unter Umständen erwarten, dass du dich bereits auf Beschäftigungsverhältnisse nach dem noch offenen Ende deiner Ausbildung bewirbst und auch Nachweise hierfür erbringst.
Ohne Asu-Meldung machst du das freiwillig. Nach der Asu-Meldung wird es je nach AV eine Pflicht.


Ich möchte mich auf die Abschlussprüfungen in Ruhe vorbereiten. Mich jetzt nebenbei zusätzlich zu  bewerben verursacht nur noch mehr Stress.

Also könnte ich deinen Vorschlag so einfach umsetzen. Mich am ersten Tag nach der Ausbildung arbeitslos melden und den Antrag auf ALG 1 stellen. Mich arbeitsuchend melden muss ich mich ja nicht 3 Monate vorher, da ich dazu nicht verpfichtet bin, weil ich in einer betrieblichen Ausbildung befinde und damit auch keine Sperrzeit riskiere oder?

Allerdings verstehe ich diesen Paragraphen nicht richtig. Es wird erwähnt das Azubis sich 3 Monate vorher Ausbildungssuchend melden müssen, diejenigen die sich allerdings in einer betrieblichen Ausbildung befinden müssen dies nicht machen.
Warum ist das so?
Macht für mich irgendwie keinen Sinn, das wir davon nicht betroffen werden.



BigMama

Zitat von: Ducky am 09. Januar 2023, 18:20:47Also könnte ich deinen Vorschlag so einfach umsetzen. Mich am ersten Tag nach der Ausbildung arbeitslos melden und den Antrag auf ALG 1 stellen. Mich arbeitsuchend melden muss ich mich ja nicht 3 Monate vorher, da ich dazu nicht verpfichtet bin, weil ich in einer betrieblichen Ausbildung befinde und damit auch keine Sperrzeit riskiere oder?
Ja.
Hier der Link zur aktuellen Rechtslage. Es hat sich aber hinsichtlich der betrieblichen Ausbildung nichts geändert.
aktuelle Rechtslage zu § 38 SGB III

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)