Frage Erwerbsunfähigkeit Zuverdienst

Begonnen von Jul7, 26. Oktober 2022, 11:37:21

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Jul7

Hallo, wenn man voll erwerbsunfähig ist (Rente), darf man dann garkein Geld dazu verdienen? Auch nicht ehrenamtlich wenn man zum Beispiel Menschen mit der gleichen schweren Erkrankung beraten möchte? Danke

Sheherazade

ZitatRente wegen voller Erwerbsminderung

Die Hinzuverdienst-Regelungen für Renten wegen voller Erwerbsminderung gleichen denen für vorgezogene Altersrenten. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.

Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung. Liegt Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Jul7


Kein Bittsteller

Ab 01.01.2023 werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei einer ERM Rente deutlich angehoben.
Einfach im Januar beim zuständigen Rententräger nachfragen.

Bodoballermann

https://www.gegen-hartz.de/news/bessere-hinzuverdienste-bei-erwerbsminderungsrente-und-fruehrente?fbclid=IwAR2o5D2T4lhWADxEY2Tu56TkTwmnLSveePNh-RsnkfjioL3GJ6Kg5uGCqJY

Erwerbsminderungsrente: Deutlich verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten
Bei Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, steigt zudem die Hinzuverdienstgrenze von momentan 6300 Euro auf bis zu 34.500 Euro im Jahr (je nach Einzelfall).
Wenn ich heut nicht geh,dann ebend morgen