Verhinderungspflege - Wie läuft das ab?

Begonnen von tsumo, 05. Dezember 2022, 19:52:36

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tsumo

Wenn man eine Person im Haushalt pflegt, und aus einem Grund X für Zeitraum X nicht pflegen kann, kann eine Person, die nicht aus einem Pflegeinstitut ist die Pflege für diesen Zeitraum von maximal 6Wochen übernehmen? Wird die Person dafür entschädigt? Hat da jemand Erfahrung mit?

Sophiagirl

Moin,

Es gibt diese Verhinderungspflege da kann man den Stundenlohn und das angeben dass geht bis maximal 2.600 Euro wenn man von dem anderen nichts in Anspruch nimmt. Aber Achtung bei mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld gekürzt. Aber da man das ja alles frei schreiben kann, kann man dort bisschen tricksen.

Würde direkt deine Krankenkasse fragen, ich muss immer alles mit Liste belegen und andere Zahlen so.

Lg

terrier

-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

tsumo

Zitat von: Sylvergirl am 05. Dezember 2022, 20:02:16Moin,

Es gibt diese Verhinderungspflege da kann man den Stundenlohn und das angeben dass geht bis maximal 2.600 Euro wenn man von dem anderen nichts in Anspruch nimmt. Aber Achtung bei mehr als 8 Stunden am Tag wird das Pflegegeld gekürzt. Aber da man das ja alles frei schreiben kann, kann man dort bisschen tricksen.

Würde direkt deine Krankenkasse fragen, ich muss immer alles mit Liste belegen und andere Zahlen so.

Lg


Sind 5-8 Stunden am Tag. Ich pflege seit 2017 meine Eltern. Habe das nie in Anspruch genommen. Kann ich mich also von einem Familienmitglied vertreten lassen und die Person erhält dann für die Zeit von 42Tagen Summe X als Entschädigung? Wie genau muss das belegt werden?

Sophiagirl

Moin,

das kann egal wer sein und geht auch rückwirkend für 3 Jahre, wenn du es jetzt noch einreichst, kannst du ein Jahr mehr mitnehmen.

Ich habe da eine Excel Liste aber frag bei deiner Krankenkasse einige haben extra Formulare und andere machen es so. Aber das schrieb ich schon.

LG

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tsumo

Zitat von: Sylvergirl am 06. Dezember 2022, 11:56:54Moin,

das kann egal wer sein und geht auch rückwirkend für 3 Jahre, wenn du es jetzt noch einreichst, kannst du ein Jahr mehr mitnehmen.

Ich habe da eine Excel Liste aber frag bei deiner Krankenkasse einige haben extra Formulare und andere machen es so. Aber das schrieb ich schon.

LG

Werden da Unterschiede gemacht ob die Vertretung Enkel, Nachbar ist? Wird das Pflegegeld weiterhin bezahlt? Wie machst du das?

terrier

warum liest du nicht die von mir oben verlinkte seite. Die beantwortet erschöpfend wohl all deine Fragen.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

tsumo

Zitat von: terrier am 06. Dezember 2022, 14:52:55warum liest du nicht die von mir oben verlinkte seite. Die beantwortet erschöpfend wohl all deine Fragen.

Habe ich alles gelesen, dennoch 1,2 offene Fragen. Wie verhält sich das z.B. für die Jahre davor? Da steht Rückwirkend ist es machbar aber ich habe keinen Nachweis darüber. Wie verhält sich das bei meinem Papa die letzten Jahre? Pflege ihn seit Ende 2016. Es gab Wochen am Stück wo ich nicht hier war und meine Schwester eingesprungen ist. Sind diese Beträge nun weg?

Sophiagirl

Moin,

jede KK ist da sehr unterschiedlich, es ist egal wer und es wird weitergezahlt solange du nicht mehr als 8 Stunden angibst.

Bei mir muss ich dort immer anrufen da gibt es dann ein extra Blatt wo man eintragen muss wer und eben quasi wie lange.

Bei einer Freundin wird es ohne alles ausgezahlt die sagt nur bla und es wird gezahlt.

Daher rufe die Krankenkasse an und frag nach den Formularen und wenn du dann fragen hast melde dich gerne wieder.

LG

tsumo

Zitat von: Sylvergirl am 06. Dezember 2022, 19:52:36Moin,

jede KK ist da sehr unterschiedlich, es ist egal wer und es wird weitergezahlt solange du nicht mehr als 8 Stunden angibst.

Bei mir muss ich dort immer anrufen da gibt es dann ein extra Blatt wo man eintragen muss wer und eben quasi wie lange.

Bei einer Freundin wird es ohne alles ausgezahlt die sagt nur bla und es wird gezahlt.

Daher rufe die Krankenkasse an und frag nach den Formularen und wenn du dann fragen hast melde dich gerne wieder.

LG

Wenn ich jedoch auf eine Kur gehe und 2Wochen am Stück fehle dann sind es ja mehr als 8Stunden am Tag richtig? Also wird es dann gekürzt? Kennst du dich auch mit den Rückwirkenden Zeiten ein bisschen aus und kannst mir da helfen?

Sophiagirl

Moin,

Ich denke theoretisch ja, weil es auch rückwirkend gekürzt werden kann.

Ich hab es so allerdings noch nie in Anspruch genommen. Weil man sich die Zeiten ja frei einteilen kann und ich das dann mit denen die gepflegt haben immer anders abgesprochen habe.

Den die Kürzung hätte denen auch nicht viel gebracht.

Wir haben dann quasi immer 6 Stunden aufgeschrieben auf mehrere Tage.

Ich würde echt Mal die Formulare anfordern frag direkt mit nach rückwirkend und das jetzt schnell ist ja bald Jahres Ende und dann hier einstellen natürlich geschwärzt und dann kann man am besten weiter helfen. :cool:

Weil ab 1.1 ist das dritte Jahr futsch und das wäre doch ärgerlich.

LG


tsumo

Ich werde morgen zur AOK fahren und nachfragen und mich beraten lassen.

PaulHilft

Hab gerade beim Titel geschmunzelt.
Darf ich auf dieses Video verweisen. Und unbedingt die Kommentare durchschauen. Dort werden auch viele Fragen Beantwortet. Eventuell gefällt jemand das Video. =)


Bald kommt noch ein Video mit nachweisen und Unterlagen dass die erste Person die 2418€ bei der Steuer angeben soll, aber um die gleiche Summe der Freibetrag steigt. Somit geht das Finanzamt bei der ersten Person von einer sittlichen Verpflichtung aus.

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 09. Dezember 2022, 00:38:34Hab gerade beim Titel geschmunzelt.
Darf ich auf dieses Video verweisen. Und unbedingt die Kommentare durchschauen. Dort werden auch viele Fragen Beantwortet. Eventuell gefällt jemand das Video. =)


Bald kommt noch ein Video mit nachweisen und Unterlagen dass die erste Person die 2418€ bei der Steuer angeben soll, aber um die gleiche Summe der Freibetrag steigt. Somit geht das Finanzamt bei der ersten Person von einer sittlichen Verpflichtung aus.

Richtig toll erklärt lieben dank Paul! hab ein abo dagelassen. habe heute auch mit der aok geredet und hat mir das auch ca so erklärt. habe leider vergessen wie das laufen wird wenn man rückwirkend das beantragen will. mein papa hatte seit 2017 pflegegrad 2 und später 3. er ist leider dieses jahr verstorben. ich wurde in der zeit jedoch dennoch oft vertreten. kann das noch geltend gemacht werden? konnte in den kommentaren dazu nichts finden ;(

PaulHilft

ja, 4 Jahre sind rückwirkend möglich. Wenn du die Papiere ausfüllst, dann liegt da sehr viel Geld. Schau in den Kommentaren nochmal. Auch ruhig aufklappen, Deine Frage habe ich schon öfter ausführlich beantwortet.  :cool: