Verhinderungspflege - Wie läuft das ab?

Begonnen von tsumo, 05. Dezember 2022, 19:52:36

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

tsumo

#15
Zitat von: PaulHilft am 09. Dezember 2022, 02:15:28ja, 4 Jahre sind rückwirkend möglich. Wenn du die Papiere ausfüllst, dann liegt da sehr viel Geld. Schau in den Kommentaren nochmal. Auch ruhig aufklappen, Deine Frage habe ich schon öfter ausführlich beantwortet.  :cool:

aber mein papa ist dieses jahr im juni leider gestorben. spielt das eine rolle?
gibt es andere anträge dafür oder sind das die gleichen? bei zeitraum einfach die zeiten schreiben wo man verhindert war in den letzten jahren und jmd eingesprungen ist?

bei der aok nordwest gibt es kein kästchen für häusliche etc. generell sieht der antrag sehr knapp aus
https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/pk/nordwest/pdf/antrag-verhinderungspflege.pdf


Sophiagirl

Moin,

Ist doch gut, wenn der Antrag nicht so überladen ist.

Zeitraum hab ich immer das Jahr rein geschrieben, also 1.1 bis 31.12.2021 als Beispiel.

Das mit deinem verstorbenen Papa kann ich dir auch nicht beantworten. Entweder du fragst nach oder du stellst den Antrag und er wird abgelehnt. Ui verlieren hast du nichts. Kannst höchstens gewinnen.

Und egal bei welcher Stufe es sind immer die 2418 Euro.

LG

tsumo

Zitat von: Sylvergirl am 09. Dezember 2022, 06:44:18Moin,

Ist doch gut, wenn der Antrag nicht so überladen ist.

Zeitraum hab ich immer das Jahr rein geschrieben, also 1.1 bis 31.12.2021 als Beispiel.

Das mit deinem verstorbenen Papa kann ich dir auch nicht beantworten. Entweder du fragst nach oder du stellst den Antrag und er wird abgelehnt. Ui verlieren hast du nichts. Kannst höchstens gewinnen.

Und egal bei welcher Stufe es sind immer die 2418 Euro.

LG

Und bei der Rechnung für Nachträgliche? Das aktuelle Datum nehmen oder von 2020/21 etc?

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 09. Dezember 2022, 02:15:28ja, 4 Jahre sind rückwirkend möglich. Wenn du die Papiere ausfüllst, dann liegt da sehr viel Geld. Schau in den Kommentaren nochmal. Auch ruhig aufklappen, Deine Frage habe ich schon öfter ausführlich beantwortet.  :cool:

wie kann ich deine tabelle nutzen? kann da nichts eintragen :(

Sophiagirl

Moin,

das sind ja auch nur Bilder und die Tabelle ist von mir in liebevoller klein Arbeit selbst erstellt worden. Nun weiß ich nicht ob und wie ich die zugänglich machen kann.

Lg

PaulHilft

@ tsumo, in den Kommentaren im Video gibt es einen sehr ähnlichen Fall. Da ist ebenfalls jemand verstorben. Schau dort nach weiteren Infos nach. Meine Antwort: Das macht nichts, dennoch kann abgerechnet werden. Ist sogar ganz normal und üblich. Das Pflegeheim rechnet nach dem tot ab, du rechnest ebenfalls nach dem tot ab.

Du schreibt heute eine Rechnung für damals. Rechnungsdatum ist heute. Abrechnungszeitraum ist damals.

Meine Tabelle kann unter dem Video runterfallen werden, oder über den Link in euer gewünschtes Format exportiert werden.

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 10. Dezember 2022, 22:26:00@ tsumo, in den Kommentaren im Video gibt es einen sehr ähnlichen Fall. Da ist ebenfalls jemand verstorben. Schau dort nach weiteren Infos nach. Meine Antwort: Das macht nichts, dennoch kann abgerechnet werden. Ist sogar ganz normal und üblich. Das Pflegeheim rechnet nach dem tot ab, du rechnest ebenfalls nach dem tot ab.

Du schreibt heute eine Rechnung für damals. Rechnungsdatum ist heute. Abrechnungszeitraum ist damals.

Meine Tabelle kann unter dem Video runterfallen werden, oder über den Link in euer gewünschtes Format exportiert werden.


Lieben Dank dir Paul! Habe deine Tabelle aufgerufen aber da kann ich nichts eintragen. Muss du mir da erst die Erlaubnis für erteilen? Sry kenne mich damit nicht so gut aus.

PaulHilft

Das PDF ist zum mit der Hand ausfüllen. Stift.

Die anderen Dateien müssen in ein Tabellen Programm eingeladen werden. Dann kann man die Formeln benutzen. Das bedeutet, alles wird automatisch berechnet.

Du kannst dich bei Google registrieren. Die geben das umsonst. Das ist dann alles online. Du musst nicht installiere.
https://www.google.de/intl/de/sheets/about/

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 01:48:53Das PDF ist zum mit der Hand ausfüllen. Stift.

Die anderen Dateien müssen in ein Tabellen Programm eingeladen werden. Dann kann man die Formeln benutzen. Das bedeutet, alles wird automatisch berechnet.

Du kannst dich bei Google registrieren. Die geben das umsonst. Das ist dann alles online. Du musst nicht installiere.
https://www.google.de/intl/de/sheets/about/

kann ich nicht direkt auf die von dir erstelle tabelle?

da steht ich habe nur leserzugriff. habe dir eine anfrage geschickt damit ich die tabelle verwenden kann. magst du das bitte freigeben?

PaulHilft

@tsumo, nein das kannst du nicht. Weil dann alle deine Eingaben sehen. Und wenn dann jemand anderes das ändert, überschreibt er deine Einträge. Die Tabelle kann über "Datei" und dann "Herunterladen" in dein gewünschtes Format heruntergeladen werden. Wenn du diese Datei in einem Programm auf deinem Rechner oder bei Google wieder hochlädt, dann hast du auf deiner eigenen Tabelle vollen Zugriff.

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:38:37@tsumo, nein das kannst du nicht. Weil dann alle deine Eingaben sehen. Und wenn dann jemand anderes das ändert, überschreibt er deine Einträge. Die Tabelle kann über "Datei" und dann "Herunterladen" in dein gewünschtes Format heruntergeladen werden. Wenn du diese Datei in einem Programm auf deinem Rechner oder bei Google wieder hochlädt, dann hast du auf deiner eigenen Tabelle vollen Zugriff.

ok habe es erledigt. mamas unterlagen sind fertig. mache nun papas unterlagen. jedoch steht beim antrag dass die pflegebedürftige person unterschreiben soll. er kann es ja nicht mehr ;( soll ich da meine drunter setzen?

tsumo

so papas unterlagen auch alles erledigt. nur kann er nicht selber unterschreiben. darf ich da meine unterschrift drunter setzen?

Sophiagirl

Moin,

Würde deine nehmen ja.

Liebe Grüße

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 11. Dezember 2022, 17:38:37@tsumo, nein das kannst du nicht. Weil dann alle deine Eingaben sehen. Und wenn dann jemand anderes das ändert, überschreibt er deine Einträge. Die Tabelle kann über "Datei" und dann "Herunterladen" in dein gewünschtes Format heruntergeladen werden. Wenn du diese Datei in einem Programm auf deinem Rechner oder bei Google wieder hochlädt, dann hast du auf deiner eigenen Tabelle vollen Zugriff.

Zitat von: Sylvergirl am 12. Dezember 2022, 21:10:38Moin,

Würde deine nehmen ja.

Liebe Grüße


habe wohl pech gehabt. https://ganzschoenlaut.de/abrechnung-von-verhinderungspflege-nach-dem-tod-des-zu-pflegenden/

PaulHilft

@tsumo du machst es dir extra schwer. Wenn du das nicht haben willst, dann lass es einfach. Wir und vor allem ich sage dir, reich das ein. Was hast du zu verlieren? hast du angst, etwas falsch zu machen? Dann hast du bei allem Angst und solltest eher was gegen deine Angst machen.

Der Link von dir ist gut, aber da ist es ein anderer Fall. Wobei ich deinen nicht so genau kenne.
Wir haben üb er ca. 30 mal nach dem Versterben derfolgreich Verhidnerrungspflege beantragt.

In deinem Link, schaut es so aus, als wäre vorher nie Verhidnerrungspflege beantragt oder genutzt. Dann hat die Person nach dem Versterben davon gehört und wollte für 4 Jahre rückwirkend diese Summe haben. Und diese Hätte sie auch bekommen, wenn sie dem Gericht glaubhaft belegen könnte, dass dies im Sinne des Verstorbenen damals schon so was. Und das konnte sie nicht. Damit sich die Regierung vor Betrug am ende schützt, braucht es etwas mehr, als nur diese Unterlagen nach dem Versterben.

Sonst ist es klar. Wenn eine Dienstleistung erbracht wurde, so wird auf die dafür fällige Rechnung erstattet. Es gibt ja auch Gerichtsverfahren die erst nach dem Versterben positiv geurteilt werden. Auch da bekommen dann die NAgehörigen den vollen Schadenersatz oder so.


Ich mag dir nicht alles so ausführlich zu schreiben. Vor allem weil du mir, in den VideoKommentaren, hier per PN. in diesem Beitrag und auch noch per eMail geschrieben hast. Das sind alles sehr einfache Fragen, wobei du dann immer mit weiteren Sachen kommst.

Wenn du nicht willst, dann lass es doch.  Und wenn du deinen eigenen Link weiterlesen würdest, würdest du von der Neuregelung lesen. Ich vermute, dass du bereits bei dem "das geht nicht, ist so" ausgestiegen bist. Ich weiß nicht, wo hier das Problem ist. Ich habe eher den Eindruck, dass der Verlust für dich sehr erschöpfend und dich stark einnimmt. Und nun auch nicht das mit der Verhindrrungspflege.