Verhinderungspflege - Wie läuft das ab?

Begonnen von tsumo, 05. Dezember 2022, 19:52:36

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Ottokar

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11was versteht man unter "ich wurde zum zeitpunkt des todes von der verstorbenen wesentlich unterhalten?"
Natürlich geht es um Lebensunterhalt.

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11"als sonderrechtsnachfolger möchte ich das o.g. widerspruchsverfahren fortsetzen"
Sonderrechtsnachfolger ist der Erbe, siehe § 1922 ff BGB.

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11bei meinen papa gab es keine widerspruchsangelegenheit.
Offenbar schon, sonst würde die AOK nicht anfragen.

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11muss ich alle erben bzw alle meine geschwister nun auch mit angeben?
Nein, angegeben wird nur der Erbe, der hier als Sonderrechtsnachfolger gegenüber der AOK das Widerspruchsverfahren fortsetzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PaulHilft

Auch ich würde Ottokar´s Aussagen bestätigen. Das Formular genau so ausfüllen, und zurückschicken. Dem ist nicht hinzuzufügen. Damit gehen alle Rechte und Pflichten auf dich über.

Du hast mein Mitgefühl, dass du in dieser Situation auch noch so viele Formulare ausfüllen musst. Ich finde das sehr Bürokratisch und es spricht überhaupt nicht für guten Service. Die Krankenversicherung könnte dich telefonisch beraten und deine Fragen die du hier stellst, beantworten.

tsumo

Zitat von: Ottokar am 31. Januar 2023, 20:13:15
Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11was versteht man unter "ich wurde zum zeitpunkt des todes von der verstorbenen wesentlich unterhalten?"
Natürlich geht es um Lebensunterhalt.

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11"als sonderrechtsnachfolger möchte ich das o.g. widerspruchsverfahren fortsetzen"
Sonderrechtsnachfolger ist der Erbe, siehe § 1922 ff BGB.

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11bei meinen papa gab es keine widerspruchsangelegenheit.
Offenbar schon, sonst würde die AOK nicht anfragen.

Zitat von: tsumo am 31. Januar 2023, 19:39:11muss ich alle erben bzw alle meine geschwister nun auch mit angeben?
Nein, angegeben wird nur der Erbe, der hier als Sonderrechtsnachfolger gegenüber der AOK das Widerspruchsverfahren fortsetzt.

lebensunterhalt hat mein papa nicht für mich bezahlt. also lasse ich das kästchen offen, richtig?
beim Sonderrechtsnachfolger kreuze ich es an, bei widerspruch weiß ich wirklich nicht was noch offen sein soll. ich habe ein widerspruch bzgl meiner mama laufen aber das hat ja mit dem fall nichts zu tun.
also reicht es wenn ich nur meine daten eingebe ja? weil da steht dass ich es sonst zurück zahlen soll falls weitere erben im nachhinein auftauchen.

PaulHilft

"Wesentlich unterhalten" Das können Geld Leistungen sein. Du hast Geld bekommen. Das kann auch kostenlos dort wohnen sein. Oder Lebensmittel.
Nur wenn es von Bedeutung ist, muss das angekreuzt werden. meistens nicht. Ist auch besser das nicht anzukreuzen.

Du wirst hingewiesen, dass falls etwas falsch sein sollte und jemanden anderes auch etwas zusteht, werden die sich das von dir zurückholen.

Ich merke, dass du große Schwierigkeiten hast das auszufüllen. Dir fehlt es an Mut, an Entscheidungskraft, an Wissen.

Wir werden das nicht für dich ausfüllen. Du kannst gerne nochmal alles ausfüllen und dann anonym hier reinstellen. gerne schauen wir drüber.

Langfristig lerne, sowas selber zu können, weil du sonst abhängig bist. Fragst du 10 Leute bekommst du 10 Meinungen.

Es gibt Menschen die wollen das besonders ehrlich ausfüllen.
Es gibt Menschen die wollen ein Ziel erreichen und füllen dann es so aus, um das Ziel zu erreichen.
Es gibt Menschen die wollen so viel mitnehmen wie es geht.
Es gibt Menschen die sich da nicht bemühen und vieles falsch ausfüllen und dadurch Ansprüche verlieren und noch zusätzliche Probleme haben.
Es gibt Menschen die reagiere ga nicht darauf.
Es gibt Menschen die wollen ihre Ruhe haben.

Und so würden auch alle sehr individuell antworten.

tsumo

Zitat von: PaulHilft am 01. Februar 2023, 02:56:08"Wesentlich unterhalten" Das können Geld Leistungen sein. Du hast Geld bekommen. Das kann auch kostenlos dort wohnen sein. Oder Lebensmittel.
Nur wenn es von Bedeutung ist, muss das angekreuzt werden. meistens nicht. Ist auch besser das nicht anzukreuzen.

Du wirst hingewiesen, dass falls etwas falsch sein sollte und jemanden anderes auch etwas zusteht, werden die sich das von dir zurückholen.

Ich merke, dass du große Schwierigkeiten hast das auszufüllen. Dir fehlt es an Mut, an Entscheidungskraft, an Wissen.

Wir werden das nicht für dich ausfüllen. Du kannst gerne nochmal alles ausfüllen und dann anonym hier reinstellen. gerne schauen wir drüber.

Langfristig lerne, sowas selber zu können, weil du sonst abhängig bist. Fragst du 10 Leute bekommst du 10 Meinungen.

Es gibt Menschen die wollen das besonders ehrlich ausfüllen.
Es gibt Menschen die wollen ein Ziel erreichen und füllen dann es so aus, um das Ziel zu erreichen.
Es gibt Menschen die wollen so viel mitnehmen wie es geht.
Es gibt Menschen die sich da nicht bemühen und vieles falsch ausfüllen und dadurch Ansprüche verlieren und noch zusätzliche Probleme haben.
Es gibt Menschen die reagiere ga nicht darauf.
Es gibt Menschen die wollen ihre Ruhe haben.

Und so würden auch alle sehr individuell antworten.


ich möchte es doch nur richtig machen.

Ottokar

#65
"Wesentlich unterhalten" heißt wesentlich unterhalten.
Anders formuliert: Hat dein Papa deinen notwendigen Lebensunterhalt zum überwiegenden Teil (in Höhe der Grundsicherung) sichergestellt?

Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Formular aus.
Warum dort immer von einer Verstorbenen, also weiblichen Person die Rede ist, obwohl es ja um deinen Vater geht, ist unklar.
Vielleicht sollte man bei der OK mal nachfragen, was das alles schief gelaufen ist.

Unter
(auf Blatt 1)
1. trägst du deine Daten als Antragsteller ein,
2. trägst du die Daten deines Vaters ein,
3. trägst du deine Kontodaten ein,
4. kreuzt du "Kind" an,
- falls zutreffend ankreuzen "Ich lebte zum Zeitpunkt des Todes ..."
- (weiter auf Blatt 2) bei "2.)" trägst du deinen Namen und Geburtsdatum ein
- darunter "als Kind" ankreuzen,
- darunter "Als Sonderrechtsnachfolger ..." ankreuzen.

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

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tsumo

Zitat von: Ottokar am 01. Februar 2023, 11:08:16"Wesentlich unterhalten" heißt wesentlich unterhalten.
Anders formuliert: Hat dein Papa deinen notwendigen Lebensunterhalt zum überwiegenden Teil (in Höhe der Grundsicherung) sichergestellt?

Du bist ehemalige Pflegeperson und Erbe und füllst somit das Formular aus.
Warum dort immer von einer Verstorbenen, also weiblichen Person die Rede ist, obwohl es ja um deinen Vater geht, ist unklar.
Vielleicht sollte man bei der OK mal nachfragen, was das alles schief gelaufen ist.

Unter
(auf Blatt 1)
1. trägst du deine Daten als Antragsteller ein,
2. trägst du die Daten deines Vaters ein,
3. trägst du deine Kontodaten ein,
4. kreuzt du "Kind" an,
- falls zutreffend ankreuzen "Ich lebte zum Zeitpunkt des Todes ..."
- (weiter auf Blatt 2) bei "2.)" trägst du deinen Namen und Geburtsdatum ein
- darunter "als Kind" ankreuzen,
- darunter "Als Sonderrechtsnachfolger ..." ankreuzen.

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den rest lasse ich offen richtig? weil ja Sonderrechtsnachfolger besteht. soll ich den erbschein zur sicherheit in kopie mitsenden?

mein papa hat mir so nichts gegeben ich habe selber leistung bezogen. wir lebten zu 3 in einer BG mit meiner mama

Ottokar

Zitat von: tsumo am 01. Februar 2023, 11:48:09den rest lasse ich offen richtig?
richtig

Zitat von: tsumo am 01. Februar 2023, 11:48:09soll ich den erbschein zur sicherheit in kopie mitsenden?
nein, das ist hier nicht erforderlich

Zitat von: tsumo am 01. Februar 2023, 11:48:09mein papa hat mir so nichts gegeben ich habe selber leistung bezogen
schon klar, das der Punkt nicht anzukreuzen ist
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tsumo

Leider noch immer keine Antwort ;(
Sind wohl viele Krank bei der AOK. Immerhin kam der neue Antrag auf meinen Namen. Hoffe nur, dass es nicht erneut 2 Monate dauert bis eine Reaktion kommt.