steigende Nebenkosten

Begonnen von szaros 25, 07. Dezember 2022, 11:06:30

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Fettnäpfchen

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2022, 12:38:18Hier ein Muster dass allerdings komplett auf deinen Fall angepasst werden müsste:
Da ist mir gestern ein Fehler unterlaufen denn ich habe in meinem Kopf zwei Thread durcheinander bekommen.
Mit dem Muster geht das bei dir nicht denn da geht es ja nicht um eine Umzugszusicherung sondern die Kosten deiner Whg.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2022, 12:02:05Daher würde ich an deiner Stelle den Ü-Antrag in Angriff nehmen wegen der Fristwahrung für das vergangene Jahr!

und wenn die Ablehnung kommt
musst du dieser evtl widersprechen
und wenn das auch nichts wird
Klage beim SG einreichen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2022, 12:38:18Ich würde alles erwähnen, also
das Konzept und die Anpassung
das seit xx.xx.xxxx keine Anpassung vorgenommen wurde
das die Bearbeitung viel zu lange dauert(kein VM hat Wochen Zeit für eine Zusicherung vom Amt)
die Angemessenheitsfiktion keine Beachtung findet
sogar dass die mdl. vorab gesagt wurde das es eh abgelehnt wird
und uU auch noch das die Gesamtangemessenheit nicht beachtet wird.
das kannst du allerdings in den Antrag und den evtl. Widerspruch mit einbauen.
und sollte es wirklich auf eine Klage hinauslaufen auch da.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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szaros 25

szaros25

szaros 25

Hallo FN,

schnell dasNeuste. Habe eine Nachzahlung ab August 2022 erhalten. Der Ü-Antrag hat also etwas gebracht.

Eine kurze FRage hätte ich dennoch:

Auf eminem Bewilligungsbescheid ist eine niedrigere Miete angegeben als tatsächlich. Ich bezahle 500.-€ kalt,angegeben sind nur 460,-€ Wir hatten während der Coronakriese einen Mietrabatt erhalten und tatsächlich nur 460,-€ gezahlt. Diese Ermäßigung wurde vor Monaten beendet, das Schreiben liegt auch der Kreisverwaltung Alzey vor.Können sie einfach eine andere Miete angeben als auf dem Mietvertrag? Der liegt neben Mietbescheinigung usw. vor und wurde auch früher auf den Bescheiden angegeben. Auch wenn sie die tatsächliche Miete nicht übernehmen, müsste  doch trotzdem die reelle Miete angegeben werden.Oder irre ich mich?
szaros25

Fettnäpfchen

szaros 25

Zitat von: szaros 25 am 21. Februar 2023, 18:06:10Auf eminem Bewilligungsbescheid ist eine niedrigere Miete angegeben als tatsächlich. Ich bezahle 500.-€ kalt,angegeben sind nur 460,-€ Wir hatten während der Coronakriese einen Mietrabatt erhalten und tatsächlich nur 460,-€ gezahlt.
Das ist korrekt es wird die tatsächliche Miete übernommen.
NK+HK waren dann hoffentlich obendrauf.

Zitat von: szaros 25 am 21. Februar 2023, 18:06:10Diese Ermäßigung wurde vor Monaten beendet, das Schreiben liegt auch der Kreisverwaltung Alzey vor.Können sie einfach eine andere Miete angeben als auf dem Mietvertrag?
Der MV dürfte ja nichts mit den 40.- zu tun haben also ist das dann falsch.
Sobald es die Vergünstigung nicht mehr gibt muss das JC wieder die tatsächlichen Kosten bezahlen.
Es wurde gemeldet wie ich es raus lese und das JC hat "nur" nicht angepasst.
Das solltest du dann, wenn es im Bewilligungsbescheid steht, wieder durch einen Widerspruch auf die Übernahme der tatsächlichen Kosten beantragen.
Mit Verweis dass es dem JC seit xx.xx.xxxx vorliegt und eben im Bewilligungsbescheid nicht berücksichtigt wurde.

Ist dieser Bewilligungsbescheid ein älterer (als 1 Monat) musst du erneut einen Ü-Antrag machen, ansonsten wird abgelehnt wegen Ablauf der Widerspruchsfrist.

MfG FN
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