Wahrengutschein

Begonnen von Patrick, 08. Dezember 2022, 13:02:46

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Patrick

Bekomme zwar sgb12 aber die Frage passt auch zu Hartz4

Frage zu Erstausstattung bzw Wahrengutschein

Ich habe in einem sozial laden einige Möbel und Haushaltsgegenstände bekommen alles was ich benötige hatte sie nicht meine Sachbearbeiterin hat für jeden der Gegenstände ein bestimmten Geldwert vorgesehen diese Dinge hatte der Sozialladen nicht
Matratze neu 50,- Euro
Kleiderschrank Kinderzimmer 150,-
Bettwäsche Inlett neu 30,- 2 Mal für 2 Kinder
Bettlaken 15,-
Schlafzimmerschrank 150 ,-
Schlafsofa 100,-
Küche Tisch 50,-
Staubsauger 25,-

Im Sozialladen sagte man mir das ich den Betrag nun ausgezahlt bekomme um mir die Sachen nun selbst zu kaufen

Gestern kamm nun der bescheid vom Amt ich soll für die genannten Sachen plötzlich nur 425 Euro bekommen ist das so rechtens sie hat ja mehr im Wahrengutschein beanschlagt

Fettnäpfchen

Patrick

Zitat von: Patrick am 08. Dezember 2022, 13:02:46Im Sozialladen sagte man mir das ich den Betrag nun ausgezahlt bekomme um mir die Sachen nun selbst zu kaufen

Gestern kamm nun der bescheid vom Amt ich soll für die genannten Sachen plötzlich nur 425 Euro bekommen ist das so rechtens sie hat ja mehr im Wahrengutschein beanschlagt
Dann versuche dem Bescheid zu widersprechen!
Erste Begründung wäre deine :
Zitat von: Patrick am 08. Dezember 2022, 13:02:46sie hat ja mehr im Wahrengutschein beanschlagt
(ohne h und veranschlagt, wenn du ihn formulierst.)
Die zweite Begründung entnimmst du dem Wahlrecht, also der zweite Anhang.
Die dritte Begründung aus dem Gleichstellungslink >Ab Seite 35
Materialien_zur_Gleichstellungspolitik.pdf
und
die vierte Begründung aus dem ersten Link § 24.

Dazu kommt dass die Summen alle veraltet sind aber das interessiert beim JC niemand.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Patrick

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