Jobcenter will eine Betriebskostenabrechnung nach Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von winston85, 09. Dezember 2022, 12:49:48

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winston85

Hallo Zusammen.

Ich habe vor ca. 3 Wochen einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und heute 2 Briefe vom Jobcenter erhalten. In Einem Brief war die Weiterbewilligung und alles wie gehabt.. Also alles wunderbar. Jetzt war aber im 2. Brief folgendes:

"Aufforderung zur Mitwirkung.
Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise beanstanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt.
Betriebskostenabrechnung 2021.
Bitte reichen Sie diese bis 24.12.22 ein."

Dazu natürlich noch die Rechntfolgebelehrung...

Jetzt machen mich 3 Dinge stutzig.

a) Ich habe doch eine Bewilligung warum also noch das ?
b) Ich habe eine Pauschalmiete und so auch angegeben beim ALG2 Antrag Januar 2022 als ich das erste mal ALG2 bezogen musste.
c) von 2021 ? Entweder das ist ein Schreibfehler von denen oder ich verstehe es nicht ?

Meine Frage ist jetzt: Muss ich mit jetzt die Abrechnung besorgen obwohl Pauschalmiete oder reicht jetzt ein Hinweis, dass ich doch Pauschalmiete zahle ? Und Was hat das jetzt mit 2021 zu tun ? 2021 habe ich kein ALG2 bezogen.

Vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende !

TripleH

A) Auch bei laufender Bewilligung hat man Mitwirkungspflichten.

B) Ist das zur Untermiete oder wohnt der Vermieter mit dort und das Haus hat nur 2 Wohneinheiten? Wenn nicht, muss zumindest eine Heizkostenabrechnung gemacht werden.

C) Na, die für 2022 kann es ja noch nicht geben.

winston85

Oh ja... Wegen C war dumm von mir  :grins:

Genau, Vermieter wohnt im selben Haus und es gibt nur diese 2 Wohnungen.

Fettnäpfchen

winston85

Zitat von: winston85 am 09. Dezember 2022, 12:49:48Muss ich mit jetzt die Abrechnung besorgen obwohl Pauschalmiete oder reicht jetzt ein Hinweis, dass ich doch Pauschalmiete zahle ?
Was genau steht denn im MV zu den NKAbrechnungen.
Wenn da steht das mangels .... keine Abrechnung erstellt wird, dann kannst du keine abgeben weil es keine gibt.
Im Endeffekt wollen die bloß wissen ob du ihnen Geld zurückzahlen musst
oder
sie dir noch etwas bezahlen müssen (aber deswegen fragen die nicht nach.)

Zitat von: winston85 am 09. Dezember 2022, 12:49:48a) Ich habe doch eine Bewilligung warum also noch das ?
passt doch so, anderen wird die Leistung eingestellt weil es das JC falsch macht.

Ein schönes WE
FN
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jens123

Die Frage ist, ob der Vermieter eine solche Abrechnung erstellen muss, wenn pauschal abgerechnet wird. Ich denke eher nicht. Das wäre auch unlogisch. Die Pauschale wird ja genau aus dem Grund vereinbart, um eine detailierte Abrechnung überflüssig zu machen. Wenn der Vermieter die nicht machen muss, kann das JC diese auch nicht verlangen.

Ich würde das JC in einem ersten Schritt nochmal per E-Mail kontaktieren, den Sachverhalt schildern und auf den vorgelegten Mietvertrag verweisen. Wie soll eine Nebenkostenabrechung beigebracht werden, wenn Nebenkosten pauschal verrechnet werden? Das sollte man zügig angehen, die Frist bis 24.12. ist nicht weit. Nicht das zum Januar der Geldhahn zugedreht wird.

Fragwürdig ist evtl. auch das Verlangen der Nebenkostenabtrechnung von 2021, obwohl erst ab 2022 Alg2 bezogen wird.

winston85

Danke euch allen.
Als ich denke mir im nachhinein, dass die 2021 deswegen sind, weil ich dann 2022 eventuell Geld zurück bekommen hätte und es dann verrechnen werden würde. Nach dem Beitrag von TripleH habe ich mich mal schlau gemacht.
Es gibt wohl nur Ausnahmen wann eine Nebenkostenabrechnung nicht nötig ist und Pauschal kein Problem ist. Das Jobcenter geht dann wohl davon aus, dass ich eine haben könnte. Ich werde also jetzt auf den Mietvertrag hinweisen und dazu erläutern, dass in meinem Fall keine nötig ist und auch nicht gemacht wird.

Dann sollte ja eigentlich Ruhe sein.

Fettnäpfchen

winston85


Zitat von: winston85 am 10. Dezember 2022, 19:16:13Als ich denke mir im nachhinein, dass die 2021 deswegen sind, weil ich dann 2022 eventuell Geld zurück bekommen hätte und es dann verrechnen werden würde.
Du denkst richtig.

MfG FN
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