Erbe bei ALG II Bezug

Begonnen von wirsindindividuell, 10. Dezember 2022, 02:12:31

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wirsindindividuell

Hallo,


ich(43 Jahre alt) bin seit einigen Jahren im ALG II Bezug.
Da ich seit 25 Jahren starke Depressionen habe, werde ich wohl auch nicht mehr arbeiten können. Es läuft wohl auf EU Rente hinaus.


Jetzt hat mein Vater sich vor einigen Tagen entschlossen, mir und meinem Bruder unser Erbe zu übertragen.


Ich bin erstmal aus allen Wolken gefallen, zumal es viel zu sein scheint und er eigentlich immer mal wieder betonte, auf PlusMinus Null zu leben.


Ich habe offen gesagt auch nie darüber nachgedacht, wieviel ich erben würde.
Ich finde, das gehört sich nicht und habe mir Gedanken dahingehend verboten.

Jetzt das Problem:


Gibt es eine legale Möglichkeit, das Geld zu bekommen, ohne aus dem ALG II Bezug zu fallen?


Eine Möglichkeit weiß ich: Den Alg Bezug "kündigen", die Schenkung erhalten und dann wieder ALG beantragen.

Dann ist das keine Einkunft, sondern Vermögen. Das ist durch ein Gerichtsurteil bestätigt, funktioniert aber nur bis zu einer Vermögensfreigrenze von 40.000€(Bürgergeld).

Diese Grenze ist zu niedrig.


Gibt es weitere legale Möglichkeiten?
Vielleicht über einen Immobilienkauf?


Ich habe einen Bruder, vielleicht kann man den mit ins Spiel bringen.
Unverschuldet in Hartz4.
Gefragter Studienabschluss.
Gefragter Ausbildungsberuf.
Aber auch chronische Schmerzen, Depressionen und Soziale Phobie.

Fettnäpfchen

wirsindindividuell

Zitat von: wirsindindividuell am 10. Dezember 2022, 02:12:31Eine Möglichkeit weiß ich: Den Alg Bezug "kündigen", die Schenkung erhalten und dann wieder ALG beantragen.
Das funktioniert so nicht so einfach. Da gibt es die Hürde des http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
und was daraus resultiert. (vorläufige oder endgültige Bewilligung und der zeitliche Abstand zwischen Verzicht und Zufluß)
Am besten wäre das ALG 2 auslaufen zu lassen und keinen WBA stellen. Also kein aktiver Verzicht sondern ein passiver.

Zitat von: wirsindindividuell am 10. Dezember 2022, 02:12:31funktioniert aber nur bis zu einer Vermögensfreigrenze von 40.000€(Bürgergeld).

Diese Grenze ist zu niedrig.
Dann brauchst du das ALG 2 doch nicht wirklich wenn du > 40 000.- bekommst
Zitat von: wirsindindividuell am 10. Dezember 2022, 02:12:31Gibt es eine legale Möglichkeit, das Geld zu bekommen, ohne aus dem ALG II Bezug zu fallen?
also passt die Frage eher nicht zu deiner Einstellung...
Zitat von: wirsindindividuell am 10. Dezember 2022, 02:12:31Ich habe offen gesagt auch nie darüber nachgedacht, wieviel ich erben würde.
Ich finde, das gehört sich nicht und habe mir Gedanken dahingehend verboten.
..die ich durchaus teile.

Ein schönes WE
FN
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