Das Jobcenter schuldet mir 219 € seit Juli dieses Jahres!

Begonnen von nimra, 12. Dezember 2022, 12:15:59

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nimra


Ende Juni hat mein Sohn offiziell seine Ausbildung beendet, im selben Monat wurde seitens der Familienkasse die Auszahlung nicht vorgenommen, wegen einer fehlenden Abschlussbescheinigung über die Beendigung der Ausbildung. Die Bescheinigung habe ich Anfang Juli nachgereicht und das Kindergeld wurde für Juni Ende Juli ausgezahlt. Weiterhin fehlt aber seitens des Jobcenters die Übernahme von 219 € für einen Monat, dieses habe ich mehrfach angemahnt, wie komme ich zu dem mir zustehenden Geld, kann ich einen Mahnbescheid ausstellen? Besten Dank im Voraus!

Fettnäpfchen

nimra

Wenn es dir zusteht und du das JC nachweislich davon unterrichtet hast solltest du ein Erinnerungsschreiben machen.
Inhalt des Schreiben 
das Datum vom ersten Schreiben und den folgenden Erinnerungen
die Frist von ca 14 Tagen ab Eingang
dann dass das Bearbeitungsdatum abläuft/abgelaufen ist
und das damit eine Untätigkeitsklage an das SG berechtigt ist.

Evtl. noch das man die Steuergelder die so eine Klage kostet sparen kann wenn sie endlich Ihrer Pflicht nachkommen.
Natürlich auch eine Fristsetzung (ca 14 Tage) in zeitnah/unverzüglich deine Erinnerung zu bearbeiten bis zum Monatsende und das da dann das Geld auf deinem Konto eingegangen sein sollte.

Geht es dann wirklich an die Klageschrift bekommt das SG ja auch eine Kopie dieses verfassten Erinnerungsschreiben und da kann es passieren dass das SG das JC ohne Verhandlung auffordert die Dir zustehende Leistung zu leisten.
Es ist zu erkennen das du deiner Pflicht zuerst/vor Klage einen Versuch gemacht hast und dass das JC offensichtlich keine Steuergelder sparen will. Aber das liegt am Gericht und ist rein hypothetisch!

MfG FN
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nimra