Bürgergeld Regelung SGB12?

Begonnen von Maunzi, 12. Dezember 2022, 08:56:29

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Benni


Guten Abend sry ich weiss nicht wie ich sonst aufmerksam machen kann auf meine frage// :help: zusammen ich wollte mal wissen als Bsp.wenn ich im Internet etwas auflade für 50euro und ich bekomme 40 zurückgebucht oder ähnliches darf mir das als Einkommen angerechnet werden (ofter passiert).

Wenn aus den Kontoauszügen klar herausgeht das ich mich nicht bereichert habe geschweige den wirklich plus also mehr geld zur Verfügung gehabt ? 

Liebe Grüße

Ottokar

Wenn du etwas gekauft hast und es gegen eine (Teil)Erstattung zurückgibst (Wandlung des Kaufvertrages)
dann ist das ganz klar eine Vermögensumwandlung und kein Einkommen.
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Maunzi

Rabatte und Erstattungen dürfen nicht angerechnet werden, ansonsten wärst du indirekt von einer Regelsatzkürzung betroffen.

Wenn du aber zb 10€ auflädst - diese auch vollständig ausgeben kannst bei dem Anbieter und als Bonus 5€ zurück erhältst ist das was anderes, dadurch hast du ja einen Gewinn erhalten.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Wenn man 10€ ausgibt um 5€ zu erhalten, wo ist das dann ein Gewinn?
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Maunzi

Wenn man die 10€ vollständig ausgeben kann für Waren/Dienstleistungen im Wert von 10€ und zusätzlich 5€ erhält hat man doch einen Gewinn erwirtschaftet? Das ist ja keine Erstattung mehr sondern eher wie ein Bonus bei einem Anbieterwechsel oder dergleichen
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Man muss 10 Euro aufwenden, um 5 Euro zu erhalten.
Nach § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II sind die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben davon abzusetzen. Von den 5€ Einkommen sind also 10€ Ausgaben abzusetzen, macht -5€, da bleibt kein anrechenbares Einkommen übrig.
Zudem werden derartige Boni i.d.R. auch als Guthaben gutgeschrieben, sind also bereits per se nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten einsetzbar und damit kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II.
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Maunzi

Auch im SGB12? Darum geht es hier ja im Thema ursprünglich, daher nehme ich an, der Fragende meinte ebenfalls das SGB12
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Ottokar

Im SGB XII gibt es kein Bürgergeld, allerdings gibt es in § 82 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 SGB XII eine identische Regelung zu § 11b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB II.
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Maunzi

Dankeschön, das hatte ich gesucht.

Bürgergeld steht ja nur im Titel, da ich damals gefragt hatte ob sich diese neuen Regelungen ins SGB12 auch übertragen würden. Der Fragesteller hat nur kein eigenes Thema eröffnet sondern direkt in meinem gefragt, daher meine Annahme, er meine auch das SGB12
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)