Sterbefall/Erbe

Begonnen von Tabsi, 23. September 2022, 11:14:56

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Tabsi

Dank eurer Tipps weiß ich ja jetzt, was zu tun ist.

Vor November/Dezember wird da kein (kleiner) Zufluss sein. Müssen sie sich eben gedulden.

Tabsi

Hallo,

habe mal noch eine Frage.

Ich habe Post vom Jobcenter bekommen. Sie wollen die Höhe und den Zeitpunkt meines Erbes wissen. Da gab es bis jetzt aber noch keinen Zufluss.

Ein Miterbe muss noch die Steuererklärung meiner Mutter für 2022 machen. Muss sich das JC so lange gedulden, bis das alles bearbeitet wurde beim Finanzamt? Kann ja eine ganze Zeit dauern.


Fettnäpfchen

Tabsi

Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28Muss sich das JC so lange gedulden, bis das alles bearbeitet wurde beim Finanzamt? Kann ja eine ganze Zeit dauern.
Ja denn du kannst das nichts ändern und bist damit an der Grenze deiner Mitwirkungspflicht.
Wenn das JC eine Antwort will würde ich mir überlegen ob ich das mache und wenn dann mit nicht mehr als
Briefkopf Betreff s.g.H.u.D.
Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28Ein Miterbe muss noch die Steuererklärung meiner Mutter für 2022 machen.
und bist damit an der Grenze deiner Mitwirkungspflicht und meldest wenn das Erbe zugeflossen ist.

Ich selber würde bei meinem JC nicht mal das machen denn das wüssten sie schon aus vorangegangener Meldung und zweitens müssen die das selber wissen und drittens sind die so frei und Antworten auch nicht auf alles was man erfragt.

MfG FN
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Tabsi

Vielen lieben Dank Fettnäpfchen.

Meine Mutter liegt noch nicht mal 8 Wochen unter der Erde und das JC nervt schon.

Aber gut, müssen sie eben noch paar Monate warten.

Kopfbahnhof

Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28Zeitpunkt meines Erbes wissen.
Der dürfte ja klar sein.
Zitat von: Tabsi am 13. Dezember 2022, 11:17:28gab es bis jetzt aber noch keinen Zufluss
Dann teile denen mit, es ist alles noch nicht Abschließend geklärt.

Die genaue Höhe sowie der Zeitpunkt vom Zufluss, sind noch völlig offen.
Nach nicht mal 8 Wochen sollte denen das auch klar sein, vor allem wenn es mehrere Erben gibt.

Aber die Nachfrage vom JC ist völlig normal, wo die Geld riechen sind sie wie die Geier.

Tabsi

Das ist allerdings wahr. Ich denke aber, dass die es so eilig haben, weil es ja eigentlich ab Jan. 23 (Bürgergeld) als Vermögen gelten sollte. Aber ist ja leider erst ab Juli 23 so.

Kopfbahnhof

Nee glaube ich nicht, da es eh erst ab Juli 23 gilt und die Einzelheiten dazu auch noch nicht so richtig klar sind.
Möglich kann es schon sein, da kommt es auch auf den Zufluss an.

Wenn es um den Zeitpunkt vom Erbfall geht und der, ist ja bekannt.
Kann man nur sagen klassischer Fall von, leider Pech gehabt. (nicht Böse gemeint)

Tabsi

Ja ich weiß, wirklich etwas Pech. Aber gut, kann man nicht ändern.

Ich hoffe aber, dass es auf den Zeitpunkt des Zuflusses ab Juli 23 ankommt. Aber abwarten.